Weiterleitung

(Siehe angehängte Datei: 20160112_ngs_Arbeitshilfe Praktika Gesamttext mit Tabelle 1.1.pdf)
(Siehe angehängte Datei: 20160113_ngs_Arbeitshilfe Praktika Tabelle 1.0.pdf)



Liebe Kollegen/innen, sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen werden zunehmend Praktika und andere betriebliche Tätigkeiten/Maßnahmen als Instrumente genutzt. Sie können zur Erstorientierung dienen, zum  Kennenlernen bestimmter Branchen und der Betriebsabläufe, sowie zur Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähig-keiten. Darüber hinaus können sie ein erster Schritt auf dem Weg in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, Bestandteile einer schulischen Berufsausbildung oder eines Studiums sein. Auch Förderangebote anderer öffentlich geförderter Programme, wie das ESF-BAMF-Programm, und Maßnahmen der Arbeitsverwaltung können betriebliche Phasen beinhalten. Manchmal geht es aber auch nur um die Ableistung eines  Freiwilligendienstes oder um die Hospitation in einem Betrieb. Flüchtlinge, die zur Lebensunterhaltssicherung Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem AsylbLG beziehen, können darüber hinaus zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.

Möchten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis ein Praktikum oder eine sonstige betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme aufnehmen, stellen sich in der Regel folgende Fragen:

  •   Wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt?
  •   Muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis zustimmen?
  •   Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine sonstige Vergütung gezahlt werden?
  •   Muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
  •   Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
  •   Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert? 

Diese Fragen sind für die unterschiedlichen Tätigkeitsformen nicht einheitlich zu beantworten. Um in diesem komplexen Feld den Überblick zu behalten, bzw. diesen überhaupt erst einmal zu bekommen, hat der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. eine Arbeitshilfe erstellt.  
 
In der Arbeitshilfe werden verschiedene Praktikumsarten und sonstige Tätigkeiten definiert und ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben (Teil 1). Ausgangspunkte sind die oben genannten Fragestellungen.
 
Ergänzend wird auf die Rahmenbedingungen für  Arbeitsverhältnisse und Berufsausbildungen (Teil 2) sowie auf die u.a. strafrechtlichen Folgen der Nichtbeachtung der Rahmenbedingungen (Teil 3)  eingegangen.
 
Um Beratungsstellen, Arbeitsverwaltung oder auch Unternehmen im Dickicht der verschiedenen Regelungen einen ersten Ansatz zu bieten und die jeweiligen Rahmenbedingungen in diesem komplexen Feld übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen, wurde im Anhang eine Tabelle erstellt, die die  Ergebnisse der einzelnen Erörterungen zusammenfasst. Im vorliegenden pdf-Format ist die Tabelle jeweils mit den Gliederungspunkten im Text verlinkt, so dass ein aufwendiges Suchen der einzelnen Abschnitte nicht erforderlich ist, sondern durch Anklicken der roten Gliederungspunkte  eine automatische Weiterleitung in die jeweilige Textstelle erfolgt.
 
Es empfiehlt sich, zunächst die ausdruckbare Tabelle zum Ausgangspunkt der jeweiligen Sachklärung zu machen und sie als Wegweiser für eine weiterführende Beratung zu nutzen.    
 
Um sicherzustellen, dass den Leser/innen bei einer Weiterleitung aus der Tabelle in die Textstellen stets alle für diesen konkreten Punkt relevanten Informationen zur Verfügung stehen, wurde auf Querverweise innerhalb der Texte vollständig verzichtet. Beim Lesen des Gesamttextes kommt es deshalb häufig und unvermeidbar zu Wiederholungen.
 
Wir hoffen, mit dieser Arbeitshilfe Bemühungen von Arbeitsverwaltung, Unter-nehmen und Beratungsstellen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen unterstützen zu können.   
 
Herzliche Grüße!

Norbert Grehl-Schmitt
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
Mandant 504
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
tel.: +49(0)541-34978-161
Fax: +49(0)541-34978-4161
Mobil: +49(0)173-3909258

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Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)
Hafenstraße 3-5
48153 Münster

Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20

voigt@ggua.de
www.ggua.de
www.einwanderer.net 

Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).

Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. 
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).

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