(Siehe angehängte Datei: 20160112_ngs_Arbeitshilfe
Praktika Gesamttext mit Tabelle 1.1.pdf)
(Siehe angehängte Datei: 20160113_ngs_Arbeitshilfe
Praktika Tabelle 1.0.pdf)
Liebe Kollegen/innen, sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen werden
zunehmend Praktika und andere betriebliche
Tätigkeiten/Maßnahmen als Instrumente genutzt. Sie
können zur Erstorientierung dienen, zum Kennenlernen
bestimmter Branchen und der Betriebsabläufe, sowie zur
Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähig-keiten.
Darüber hinaus können sie ein erster Schritt auf dem Weg
in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, Bestandteile
einer schulischen Berufsausbildung oder eines Studiums
sein. Auch Förderangebote anderer öffentlich geförderter
Programme, wie das ESF-BAMF-Programm, und Maßnahmen der
Arbeitsverwaltung können betriebliche Phasen beinhalten.
Manchmal geht es aber auch nur um die Ableistung eines
Freiwilligendienstes oder um die Hospitation in einem
Betrieb. Flüchtlinge, die zur Lebensunterhaltssicherung
Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem AsylbLG
beziehen, können darüber hinaus zur Wahrnehmung von
Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.
Möchten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, einer
Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis ein Praktikum oder
eine sonstige betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme
aufnehmen, stellen sich in der Regel folgende Fragen:
- Wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt?
- Muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung
der Beschäftigungserlaubnis zustimmen?
- Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine
sonstige Vergütung gezahlt werden?
- Muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden?
- Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und
lohnsteuerpflichtig?
- Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert?
Diese Fragen sind für die unterschiedlichen
Tätigkeitsformen nicht einheitlich zu beantworten. Um in
diesem komplexen Feld den Überblick zu behalten, bzw.
diesen überhaupt erst einmal zu bekommen, hat der
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. eine Arbeitshilfe
erstellt.
In der Arbeitshilfe werden verschiedene
Praktikumsarten und sonstige Tätigkeiten definiert und
ihre jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen
beschrieben (Teil 1). Ausgangspunkte sind die oben
genannten Fragestellungen.
Ergänzend wird auf die Rahmenbedingungen für
Arbeitsverhältnisse und Berufsausbildungen (Teil 2)
sowie auf die u.a. strafrechtlichen Folgen der
Nichtbeachtung der Rahmenbedingungen (Teil 3)
eingegangen.
Um Beratungsstellen, Arbeitsverwaltung oder auch
Unternehmen im Dickicht der verschiedenen Regelungen einen
ersten Ansatz zu bieten und die jeweiligen
Rahmenbedingungen in diesem komplexen Feld übersichtlich
und nachvollziehbar darzustellen, wurde im Anhang eine Tabelle
erstellt, die die Ergebnisse der einzelnen
Erörterungen zusammenfasst. Im vorliegenden pdf-Format ist
die Tabelle jeweils mit den Gliederungspunkten
im Text verlinkt, so dass ein aufwendiges Suchen
der einzelnen Abschnitte nicht erforderlich ist,
sondern durch Anklicken der roten Gliederungspunkte
eine automatische Weiterleitung in die jeweilige
Textstelle erfolgt.
Es empfiehlt sich, zunächst die ausdruckbare Tabelle zum
Ausgangspunkt der jeweiligen Sachklärung zu machen und sie
als Wegweiser für eine weiterführende Beratung zu
nutzen.
Um sicherzustellen, dass den Leser/innen bei einer
Weiterleitung aus der Tabelle in die Textstellen stets
alle für diesen konkreten Punkt relevanten Informationen
zur Verfügung stehen, wurde auf Querverweise innerhalb der
Texte vollständig verzichtet. Beim Lesen des Gesamttextes
kommt es deshalb häufig und unvermeidbar zu
Wiederholungen.
Wir hoffen, mit dieser Arbeitshilfe Bemühungen von
Arbeitsverwaltung, Unter-nehmen und Beratungsstellen bei
der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen unterstützen
zu können.
Herzliche Grüße!
Norbert Grehl-Schmitt
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
Mandant 504
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
tel.: +49(0)541-34978-161
Fax: +49(0)541-34978-4161
Mobil: +49(0)173-3909258
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt@ggua.de
www.ggua.de
www.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).
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