Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und
Herren,
Es
haben sich schon wieder eine
Reihe von Infos angesammelt,
daher ist es Zeit ist für
einen neuen Newsletter.
Dieser
zu folgenden Themen:
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1.
Sozialrechtliche Infos von
Frieder Claus: Neue
gesetzliche Regelungen ab
Januar 2017
Auch
der Kollege Frieder Claus
von der Unabhängigen
Hartz-IV-Beratung, Heimstatt
Esslingen, hat ein
Änderungsblatt
zusammengestellt.
Hierbei möchte ich zwei
Dinge hervorheben:
a.) Unbilligkeitsverordnung
bzgl. Zwangsverrentung,
alles weitere hat Frieder
dargestellt
und 2. geplante Änderungen
beim Schonvermögen im SGB
XII.
b.) Derzeit gilt ein
Schonvermögen in der
Sozialhilfe von 1.600 /
2.600 €, das soll einheitlich
auf 5.000 € auf jeden SGB
XII-Bezieher + 500 € für
jede unterhaltene Person
angehoben werden. Der Bundestag
hat das zuständige
Ministerium (BMAS) per Entschließungsantrag
aufgefordert, die Sätze
entsprechend anzuheben.
Diese Entschließung ist
von Frau Nahles
(irgendwie nicht anders zu
erwarten), als zuständige
Arbeitsministerin und
Verordnungsgeber, bislang
jedoch noch nicht
umgesetzt worden.
Den Bundestags
Entschließungsantrag vom
20.11.2016 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810528.pdf ,
dort Ziff. III, Seite 5 +6
Hier geht es nun zum Papier
von Frieder: : http://www.harald-thome.de/media/files/Frieder-Claus-10.01.2017.pdf
Daher nochmal der deutliche
Hinweis: derzeit gilt beim
Schonvermögen im SGB XII
weiterhin 1.600 / 2.600 €,
wenn hier Änderungen
eintreten, werde ich darüber
informieren (die Betonung
liegt auf wenn!).
Auch Tacheles
fordert das BMAS auf, die
Schonvermögensgrenzen im
SGB XII auf dem Müllhaufen
der Geschichte zu
entsorgen!
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2.
Für die Praxis: Neuer SGB
II – Rechner im Netz /
Neue Folien im Netz
++
Unser neuer SGB II –
Rechner ist völlig
neu aufgesetzt worden und in
der neuen Version hier zum
Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++
Dann ist auch wieder eine
Neuauflage meiner SGB II
- Folien im Netz.
Diese sind jetzt auf 2017
umgeschrieben, das ein oder
andere ist aktualisiert
worden, ansonsten sind sie
die „ewig Unvollendeten“ die
unregelmäßig ergänzt und
erweitert werden. Die Folien
gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
An dieser Stelle möchte ich
darauf hinweisen, dass die
Folien seit über 10 Jahren
kostenfrei im Netz stehen
und fleißig benutzt werden (ca.
12.000 Downloads im
Monat).
Als Gegenleistung hierfür
wäre es angemessen, eine
Spende an den Verein
Tacheles zu leisten. http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden
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3.
Jobcenter muss
außergewöhnliche
Fahrtkosten zu Therapie
erstatten / Anwendung des
MB nach § 21 Abs. 6 SGB II
Dann
möchte ich auf ein wichtiges
Urteil des SG Dresden
verweisen, in dem das SGV
das JC zur Erstattung zur
Erstattung von
außergewöhnlich hohen
Fahrtkosten zu einer
regelmäßigen ambulanten
Psychotherapie verurteilt
hat.
An sich ist das Urteil
nichts besonderes, aber ein
kleiner Baustein dessen, wie
der Mehrbedarf nach § 21
Abs. 6 SGB II auszulegen und
anzuwenden ist.
Mehr zum Urteil hier: http://tinyurl.com/hnynq7m
Was da noch drunter fallen
kann, findet man auch in
meinen Folien http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
, Seite 24 + 25.
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4.
SG Leipzig, Abweichung vom
Kopfanteilsprinzip/
Lebensgemeinschaft mit
einkommens- und
vermögensloser EU-Bürgern
Das
SG Leipzig hat folgerichtig
bei einem Zusammenleben mit
einkommens- und
vermögenslosen EU-Bürgern
bestimmt, dass die vollen
Kosten für die Unterkunft in
einem Anteil bei dem nicht
ausgeschlossenen SGB II -
Bedürftigen, als abweichende
KdU zu übernehmen sind (SG
Leipzig v. 10.10.2016 - S 17
AS 1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre,
dass dann nicht der
Partnerregelsatz mit RB
Stufe 2 zu gewähren ist,
sondern der
AlleinstehendenRB mit RB
Stufe 1.
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5.
DPWV Arbeitshilfe:
Grundlagen des
Asylverfahrens
Dann
möchte ich auf eine
Arbeitshilfe des DPWV
hinweisen. Ziel dieser
Arbeitshilfe ist es, auf
knappem Raum einen kompakten
Überblick über die
rechtlichen Grundlagen des
Asylverfahrens zu geben. Sie
richtet sich an alle, die
Flüchtlinge vor, während
oder auch nach Abschluss des
Asylverfahrens beraten. Ganz
bewusst ist die Arbeitshilfe
sehr praxisorientiert
angelegt, mit zahlreichen
konkreten Tipps für die
Beratungspraxis. Der
Schwerpunkt liegt dabei auf
der Vermittlung der
verfahrensrechtlichen
Grundlagen.
Diese gibt es hier:http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
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6.
BGH zur Rechtzeitigkeit
der Mietzahlung („dritter
Werktag“)
Der
BGH hat geurteilt, dass die
AGB eines
Wohnraummietvertrages in der
bestimmt wird, dass die
laufende Miete monatlich im
Voraus, spätestens
am dritten Werktag des
Monats auf das Konto des
Vermieters zu zahlen ist,
die kundenfeindlichste
Auslegung das Risiko einer
durch Zahlungsdienstleister
verursachten Verzögerung des
Zahlungsvorgangs und daher unwirksam
ist.
Es genügt, dass der
Mieter – bei ausreichend
gedecktem Konto – seinem
Zahlungsdienstleister den
Zahlungsauftrag bis zum
dritten Werktag des
vereinbarten Zeitabschnitts
erteilt (BGH 5.10.2016, VIII
ZR 222/15).
Mehr dazu hier: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bgh-zur-rechtzeitigkeit-der-mietzahlung-dritter-werktag/#more-13008
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7.
Zur
Tachelesadressdatenbank /
Aufruf zum Eintrag und zur
Solidarität
Tacheles
betreibt seit Jahren ein
bundesweites
Adressverzeichnis, dort sind
bundesweite
Beratungsstellen, Anwälte
und Erwerbslosengruppen
verzeichnet die
schwerpunktmäßig im Bereich
des SGB II/SGB XII/SGB III
aktiv sind. Insgesamt sind
dort rund 2200 Einträge zu
verzeichnen.
Ich möchte alle
Newsletternutzerinnen und
-nutzer dazu auffordern,
sich und ihre Einrichtung
dort einzutragen. Es ist das
umfassendste
Adressverzeichnis welches
existiert und für viele
Menschen ist es einfach
wichtig zu wissen, wohin sie
sich wenden können, wenn sie
Rat und Hilfe benötigen. Für
die Anwälte ist es natürlich
Zugang zu Mandanten. Aus dem
Grund haben Anwälte auch für
den Eintrag geringe Kosten
zu zahlen (10 EUR im Monat).
Der Verein Tacheles
finanziert sich auch in
wesentlichen Punkten über
das Adressverzeichnis, dies
anstatt die Homepage mit
Werbung zuzukleistern.
Ich möchte daher alle
auffordern sich in das
Adressverzeichnis
einzutragen um so diesen
zentralen Anlaufpunkt für
Beratung und Unterstützung
im
Existenzsicherungsbereich
auszubauen und zu stärken.
Die Anwälte möchte ich neben
der Sinnhaftigkeit der
Eintragung dazu auffordern
aus Solidarität
gegenüber Tacheles,
wir brauchen das Geld über
die Adressdatenbank damit
wir weiter als NGO
unabhängig von öffentlicher
Förderung agieren zu
können.
Hier geht es zur
Adressdatenbank: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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meinem Newsletter
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Veranstaltung
bewerben, eine
Mitarbeiterin/einen
Mitarbeiter
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Der
Newsletter hat
derzeit eine
Reichweite von
über 44.300
Empfängern in ganz
Deutschland.
Die
vornehmlichen
Zielgruppen des
Newsletters sind
bundesweite
Beratungsstellen
im Bereich
Existenzsicherungs-
und
Arbeitslosenrecht
sowie Migrations-
und
Schuldnerberatung,
aber auch Sozial-
und
Wohlfahrtsverbände,
Rechtsanwälte mit
den genannten
Schwerpunkten
sowie
Einrichtungen und
deren Betreuer in
der Jugend- und
Straffälligenhilfe,
Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser,
Wohnungslosenhilfe
und jegliche
Organisationen von
Betroffenen, die
sich gegen soziale
Ausgrenzung zur
Wehr setzen. Zu
den Empfängern
gehören zudem auch
eine Vielzahl von
Mitarbeitern in
Behörden und
Ministerien, MdBs,
MdLs, kritischen
Medien,
Fachbuchautoren
sowie sonstige
Stellen und
Institutionen, die
in diesem Bereich
arbeiten, ebenso
wie viele NGOs und
demokratische,
linke und
antifaschistische
Organisationen,
sowie eine
Vielzahl
interessierter
Einzelpersonen.
Die
Erlöse aus den
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werden zu 100 %
für die
Finanzierung des
Vereins Tacheles
e.V.
(www.tacheles-sozialhilfe.de)
verwendet.
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Verbreitung von
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Infos gemietet
werden,
Konditionen und
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Anfrage. Kontakt:
orga@harald-thome.de
Telefonische
Rücksprache:
01575-79 20 879
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8.
Nächste SGB II -
Grundlagenseminare
Dann
möchte auf meine nächsten
Grundlagenseminare
hinweisen, diese finden
statt:
- am 20./21. Feb.
in Dresden
- am 20./21. März
in Leipzig
- am 03./04.
April in München
- am 10./11.
April in Berlin
- am 18./19.
April in Frankfurt
- am 23./24.
Mai in Wuppertal
- am 29./30. Mai
in Augsburg
- am 21./22.
Juni in Erfurt
- am 24./25.
Juli in Berlin
- am 02./03.
Aug. in Wuppertal
- am 07./08.
Aug. in Bremen
- am 09./10.
Aug. in Hannover
- am 17./18.
Aug. in Koblenz
- am 21./22.
Aug. in Dresden
Die
Änderungen durch das „9. SGB
II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen
selbstverständlich in die
Fortbildungen ein.
Die
Beschreibung,
Ausschreibungstext und
Anmeldung sowie weitere
Details dazu sind hier zu
finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
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9.
SGB II - Intensivseminare
über 5 Tage in Wuppertal
und Berlin
Im
nächsten Jahr werde ich zwei
SGB II – Intensivseminare
über je 5 Tage anbieten,
diese gibt es
- vom 15. - 19.
Mai in Wuppertal
- vom 18. – 22.
Sept. in Berlin.
Ausschreibung
uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
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10.
SGB II-Vertiefungsseminar:
SGB II-Berechnung und ALG
II-Bescheide prüfen und
verstehen
Diese
Fortbildung biete ich
nunmehr wieder an, dabei
geht es um die SGB
II-Berechnung in allen
Feinheiten und um die
Prüfung der SGB
II-Bescheide, sowie die
Erklärung, wo man hinschauen
muss. Eingearbeitet werden
selbstverständlich die
Änderungen durch das sog.
„Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
- am 29./30.
März in
Frankfurt
- am 14./15.
Aug. in Erfurt
Ausschreibung
und Anmeldung sowie weitere
Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
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11.
SGB II-Fachfortbildungen:
Rechtshilfe gegen
Aufrechnung,
Ersatzansprüche und
Rückforderung im SGB II
Dann
möchte ich auf die
Fortbildung „Rechtshilfe
gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und
Rückforderung im SGB II“
hinweisen. In dieser
Fortbildung wird die
systematische, das
Existenzminimum
unterschreitende,
Aufrechnungs-, Kürzungs- und
Rückforderungspraxis der
Jobcenter bearbeitet. Es
wird geprüft, wann das Amt
überhaupt aufrechnen darf,
in welcher Höhe, wo
unzulässige Eingriffe
vorliegen und wie dagegen
interveniert werden kann.
Die Fortbildung ist ein
MUSS von parteilicher
Sozialberatung und allen
anderen, die sich gegen
systematisch rechtswidriges
Aufrechnungshandling der
Jobcenter zur Wehr setzen
wollen.
Die
FoBi findet statt:
- am 26. April
in Hamburg
- am 13. Juni in
Frankfurt
- am 24. Aug. in
Leipzig
Ausschreibung,
Details und Anmeldung sind
hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
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12.
SGB
II-Vertiefungsfortbildung:
Sozialrechtliche Ansprüche
für Schwangere,
Alleinerziehende und
Familien
In
dieser eintägigen
Vertiefungsfortbildung wird
ein grundlegender Überblick
über die sozialrechtlichen
Leistungsansprüche von
Schwangeren,
Alleinerziehenden und
Familien mit Kindern im SGB
II gegeben.
Sie findet statt
- am 20. April
in Wuppertal
- am 23. Aug.
in Leipzig
Ausschreibung
und Anmeldung sowie weitere
Details sind hier zu
finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
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13.
SGB II-Fachfortbildungen:
Wichtiges und Neues aus
dem SGB II für
Kliniksozialdienste
Auf
vielfachen Wunsch hin kann
ich diese, speziell für
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus
Kliniksozialdiensten
konzeptionierte Fortbildung,
nunmehr
Sie findet statt
- am 21. April in
Wuppertal
Details
und Anmeldung sind hier zu
finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
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15.
Fortbildung: Wichtiges und
Neues aus dem SGB II für
Frauenhäuser und
begleitende Dienste
Diese
Fortbildung biete ich
wieder
an.
Diese Spezialfortbildung ist
speziell für
Mitarbeiterinnen von
Frauenhäusern und
angedockten Diensten. Dort
werden die SGB II/SGB XII
relevanten Fragen
bearbeitet. Die Fortbildung
wird den Mitarbeiterinnen
hinterher deutlich mehr
Rechtssicherheit geben im
Umgang mit den Rechten der
Klienten und natürlich mit
den Ämtern. Ausschreibung,
Details und Anmeldung sind
hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
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16.
Grundlagenseminar
Sozialhilfe: Leistungen
nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete
am 9./10. März in
Frankfurt/M, am 3./4.
April in Wuppertal, am
3./4. Mai in
Hamburg-Harburg und am
13./14. Juni in Berlin
Unter
Berücksichtigung aktueller
Rechtsprechung und
Gesetzesänderungen stellt
mein Kollege Frank Jäger die
Grundlagen der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der
Grundsicherung im Alter und
der „Sozialhilfe in
unterschiedlichen
Lebenslagen“ systematisch
dar. Die zweitägige
Fortbildung vermittelt einen
Überblick und Basiswissen
über das Leistungsrecht
sowie Kenntnisse bei der
Berücksichtigung von
Einkommen/Vermögen, beim
Unterhaltsrückgriff
gegenüber Angehörigen sowie
Kostenersatz. Änderungen
durch das
Regelbedarfsermittlungsgesetz,
das Bundesteilhabegesetz und
das Pflegestärkungsgesetz II
+ III werden hierbei
berücksichtigt.
Das
Seminar lässt Raum für
fachlichen Austausch und
liefert wichtige Tipps für
die praktische Arbeit von
Sozialarbeiter/innen,
Berater/innen sachverwandter
sozialer Dienste,
Mitarbeiter/innen der
sozialen Arbeit,
Berufsbetreuer/innen sowie
Rechtsanwältinnen und
-anwälte.
Infos
und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
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17.
Fachseminar: Kosten der
Unterkunft und Heizung,
Wohnraumsicherung nach dem
SGB II/SGB XII am 5. März
in Wuppertal, am 1. Juni
in Hamburg-Harburg und am
12. Juni in Berlin
Im
Rahmen des Tagesseminars
gibt Frank Jäger einen
grundlegenden Überblick über
die Leistungen für
Unterkunft, Heizung und
Warmwasserbereitung, die
Frage der Angemessenheit
dieser Leistungen, die
Voraussetzungen für einen
Umzug und die Problemlagen,
die mit dem Wohnungswechsel
verbunden sind. Außerdem
befasst sich das Seminar mit
dem kommunalen Satzungsrecht
nach § 22a SGB II.
Unter
Berücksichtigung aktueller
Gesetzesänderungen und
Rechtsprechung erhalten die
Teilnehmenden umfassenden
Einblick in die Rechtslage,
die Gewährungspraxis der
Behörden sowie wichtige
Tipps, um Rechtsansprüche im
Sinne von
Leistungsbeziehenden
durchzusetzen.
Infos
und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
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Das
war es dann wieder mal für
heute.
Mit besten und kollegialen
Grüßen
Harald
Thomé
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