Aus dem Newsletter von Harald Thomé:

2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im Netz


++ Unser neuer SGB II – Rechner ist völlig neu aufgesetzt worden und in der neuen Version hier zum Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner SGB II - Folien im Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/  An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10 Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000 Downloads im Monat).  
Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein Tacheles zu leisten. http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden  

 

4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern


Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens- und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II - Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind  (SG Leipzig v. 10.10.2016 - S 17 AS 1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php

Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Datum: Sun, 15 Jan 2017 18:01:13 +0100
Von: Harald Thomé <newsletter@harald-thome.de>
Antwort an: Harald Thomé <newsletter@harald-thome.de>
An: voigt@ggua.de


Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
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Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser  zu folgenden Themen: 

 

1. Sozialrechtliche Infos von Frieder Claus: Neue gesetzliche Regelungen ab Januar 2017


Auch der Kollege Frieder Claus von der  Unabhängigen Hartz-IV-Beratung, Heimstatt Esslingen, hat ein Änderungsblatt zusammengestellt.
Hierbei möchte ich zwei Dinge hervorheben:
a.) Unbilligkeitsverordnung bzgl. Zwangsverrentung, alles weitere hat Frieder dargestellt
und 2. geplante Änderungen beim Schonvermögen im SGB XII.
b.) Derzeit gilt ein Schonvermögen in der Sozialhilfe von 1.600 / 2.600 €, das soll einheitlich auf 5.000 € auf jeden SGB XII-Bezieher + 500 € für jede unterhaltene Person angehoben werden. Der Bundestag hat das zuständige Ministerium (BMAS) per Entschließungsantrag aufgefordert, die Sätze entsprechend anzuheben.
Diese Entschließung ist von Frau Nahles
(irgendwie nicht anders zu erwarten), als zuständige Arbeitsministerin und Verordnungsgeber, bislang jedoch noch nicht umgesetzt worden.  Den Bundestags Entschließungsantrag vom 20.11.2016 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810528.pdf , dort Ziff. III, Seite 5 +6
  
Hier geht es nun zum Papier von Frieder: : http://www.harald-thome.de/media/files/Frieder-Claus-10.01.2017.pdf

Daher nochmal der deutliche Hinweis: derzeit gilt beim Schonvermögen im SGB XII weiterhin 1.600 / 2.600 €, wenn hier Änderungen eintreten, werde ich darüber informieren (die Betonung liegt auf  wenn!).

Auch Tacheles fordert das BMAS auf, die Schonvermögensgrenzen im SGB XII auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen!

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Betreuer/innen-Weiterbildung - Lehrgangsstarts 2017 in Stuttgart und Münster

Zertifikatslehrgang „Querschnittsarbeit in Betreuungsverein und Betreuungsbehörde"
1 Modul (3 Tage) in Münster
30.01. - 01.02.2017

Zertifikatslehrgang "Berufsbetreuer/in"
5 Module (22 Tage - 200 Stunden) in Münster
06.02. - 23.06.2017

Zertifikatslehrgang "Betreuungsassistent/in"
4 Module (14 Tage - 130 Stunden) in Münster
07.02. - 24.05.2017

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5 Module (22 Tage - 200 Stunden) in Stuttgart
20.02. - 09.06.2017

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Betreuer/innen - Weiterbildung SÜD
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Telefon: 0251 526287
Telefax: 0251 526724
E-Mail: mail@betreuer-weiterbildung.de
http://www.betreuer-weiterbildung.de

 

2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im Netz


++ Unser neuer SGB II – Rechner ist völlig neu aufgesetzt worden und in der neuen Version hier zum Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner SGB II - Folien im Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/  An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10 Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000 Downloads im Monat).  
Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein Tacheles zu leisten. http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden  

 

3. Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten / Anwendung des MB nach § 21 Abs. 6 SGB II


Dann möchte ich auf ein wichtiges Urteil des SG Dresden verweisen, in dem das SGV das JC zur Erstattung zur Erstattung von außergewöhnlich hohen Fahrtkosten zu einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie verurteilt hat.
An sich ist das Urteil nichts besonderes, aber ein kleiner Baustein dessen, wie der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auszulegen und anzuwenden  ist. 
Mehr zum Urteil hier: http://tinyurl.com/hnynq7m
Was da noch drunter fallen kann, findet man auch in meinen Folien   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ , Seite 24 + 25.

 

4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern


Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens- und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II - Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind  (SG Leipzig v. 10.10.2016 - S 17 AS 1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php

Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz mit RB Stufe 2 zu gewähren ist, sondern der  AlleinstehendenRB mit RB Stufe 1.

 

5. DPWV Arbeitshilfe: Grundlagen des Asylverfahrens


Dann möchte ich auf eine Arbeitshilfe des DPWV hinweisen. Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, auf knappem Raum einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben. Sie richtet sich an alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des Asylverfahrens beraten. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe sehr praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen konkreten Tipps für die Beratungspraxis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der verfahrensrechtlichen Grundlagen.

Diese gibt es hier:http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/ http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/

 

6. BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)


Der BGH hat geurteilt, dass die AGB eines Wohnraummietvertrages in der bestimmt wird, dass die laufende Miete monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen ist, die kundenfeindlichste Auslegung das Risiko einer durch Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs und daher unwirksam ist.

Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt (BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15).
Mehr dazu hier:  http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bgh-zur-rechtzeitigkeit-der-mietzahlung-dritter-werktag/#more-13008

 

7. Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur Solidarität


Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen verzeichnet die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.

Ich möchte alle Newsletternutzerinnen und -nutzer dazu auffordern, sich und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste Adressverzeichnis welches existiert und für viele Menschen ist es einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat und Hilfe benötigen. Für die Anwälte ist es natürlich Zugang zu Mandanten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, dies anstatt die Homepage mit Werbung zuzukleistern.

Ich möchte daher alle auffordern sich in das Adressverzeichnis einzutragen um so diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken. Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu auffordern aus Solidarität gegenüber Tacheles, wir brauchen das Geld über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von öffentlicher Förderung agieren zu können.    

 Hier geht es zur Adressdatenbank:  http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/

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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen.....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 44.300 Empfängern in ganz Deutschland.

Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.

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8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare


Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:   

  • am  20./21. Feb. in Dresden
  • am  20./21. März in Leipzig
  • am  03./04. April  in München
  • am  10./11. April  in Berlin
  • am  18./19. April  in Frankfurt
  • am  23./24. Mai  in Wuppertal  
  • am  29./30. Mai in Augsburg 
  • am  21./22. Juni in Erfurt  
  • am  24./25. Juli in Berlin
  • am  02./03. Aug. in Wuppertal
  • am  07./08. Aug. in Bremen
  • am  09./10. Aug. in Hannover
  • am  17./18. Aug.  in Koblenz
  • am  21./22. Aug.  in Dresden    

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

 

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin


Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

  • vom 15. - 19. Mai in Wuppertal 
  • vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

 

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen


Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt 

  • am 29./30. März in Frankfurt
  • am 14./15. Aug. in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

 

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II


Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 26. April  in Hamburg 
  • am 13. Juni   in Frankfurt
  • am 24. Aug.   in Leipzig  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html  

 

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien


In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 20. April  in Wuppertal    
  • am 23. Aug.  in Leipzig  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

 

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste


Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt

  • am 21. April  in Wuppertal

 Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html 

 

 

 

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger


Diese Fortbildung biete ich 

  • am 22. Mai in Wuppertal 

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

 

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste


Diese Fortbildung biete ich 

  • am 12. Juni     in Frankfurt

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

 

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin


Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

 

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin


Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

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Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
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42285 Wuppertal

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Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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