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Hallo Zusammen,
ich habe zwar schon im Internet recherchiert und glaube, dass es möglich ist, möchte mich aber nochmal rückversichern, da ich mich mit den Sozialleistungen nicht auskenne.
Die Frage ist, ob Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen, Aufwandsentschädigungen nach §3 EstG beziehen dürfen?
Mit besten Grüßen
Indre Bermann