Aus Harald Thomés Newsletter (siehe unten):

2. Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren für bis zu 3 Jahren ab 2017 möglich


Die Rundfunkgebührenbefreiung kann ab dem 1.1.2017 rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür (z.B. SGB II-Leistungsbezug) bestanden haben. Wer einen Antrag auf Gebührenbefreiung in den letzten drei Jahren versäumt hat, ist oftmals Forderungen und Mahnverfahren der Rundfunkgebühreneinzugs-zentrale ausgesetzt. Durch die nachträgliche Befreiung entfallen die Forderungen. Wer bereits schon gezahlt hat, obwohl er nun nachträglich befreit worden ist, muss seine trotz nachträglicher Befreiung schon entrichteten Gebühren wieder zurückerhalten.

Mehr dazu auch unter: https://sozialberatung-kiel.de/2016/04/24/moeglichkeit-zur-drei-jahre-zurueckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag-wird-gesetz/ und die Verbraucherzentrale dazu: http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/befreiung-rundfunkbeitrag




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Betreff: Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017
Datum: Sun, 29 Jan 2017 20:14:13 +0100
Von: Harald Thomé <newsletter@harald-thome.de>
Antwort an: Harald Thomé <newsletter@harald-thome.de>
An: voigt@ggua.de


Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017
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Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser  zu folgenden Themen: 

 

1. Erhöhtes Schonvermögen im SGB XII / In Härtefällen schon jetzt anzuwenden


Zum 1. April 2017 steigt im SGB XII das Schonvermögen für alle volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft leben von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500 EUR.
Das ist mal richtig gut! Damit werden dann auch KFZ’s innerhalb der Schonvermögens-grenzen in Geldeswert möglich.
Diese Regelung  gilt zunächst ab 1.4.17, das BMAS hat aber mitgeteilt, dass in Erwartung der kommenden Regelung in Härtefällen die neue Regelung schon angewendet werden könnte.

Die BMAS Mitteilung liegt mir noch nicht vor, aber eine Mitteilung vom hessischen Sozialministerium, die ich hier veröffentlichen möchte, aus der das ersichtlich ist: http://www.harald-thome.de/media/files/Hinweis-HSM-21.12.2016.pdf

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Millionen Menschen ohne Durchblick - Wir schweigen nicht! Wir sprechen es an!

Millionen Menschen sind in Deutschland auf eine Brille angewiesen. Gesetzlich Krankenversicherte haben darauf aber keinen Anspruch. Auch die Existenzsicherungssysteme sehen keine zusätzlichen Leistungen für Sehhilfen vor.


Wir fordern die Mitglieder des Bundestages auf, die Finanzierung von Brillen für Menschen mit wenig Geld sicherzustellen!

MACH MIT 

www.dendurchblickbehalten.de

http://www.dendurchblickbehalten.dePetition anklicken, unterschreiben, verbreiten!

 

2. Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren für bis zu 3 Jahren ab 2017 möglich


Die Rundfunkgebührenbefreiung kann ab dem 1.1.2017 rückwirkend für die letzten drei Jahre beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür (z.B. SGB II-Leistungsbezug) bestanden haben. Wer einen Antrag auf Gebührenbefreiung in den letzten drei Jahren versäumt hat, ist oftmals Forderungen und Mahnverfahren der Rundfunkgebühreneinzugs-zentrale ausgesetzt. Durch die nachträgliche Befreiung entfallen die Forderungen. Wer bereits schon gezahlt hat, obwohl er nun nachträglich befreit worden ist, muss seine trotz nachträglicher Befreiung schon entrichteten Gebühren wieder zurückerhalten.

Mehr dazu auch unter: https://sozialberatung-kiel.de/2016/04/24/moeglichkeit-zur-drei-jahre-zurueckwirkenden-befreiung-vom-rundfunkbeitrag-wird-gesetz/ und die Verbraucherzentrale dazu: http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/befreiung-rundfunkbeitrag

 

3. Broschüre: Soziale Rechte für Flüchtlinge DPWV


Die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsmarktzugangs und der Sozialleistungen für geflüchtete Menschen sind in Deutschland seit Langem sehr komplex. Seit dem Jahr 2015 haben zahlreiche Gesetzesänderungen jedoch dazu geführt, dass nicht mehr nur anhand des Aufenthaltsstatus, sondern auch aufgrund der Staatsangehörigkeit differenziert wird und manche Zugänge nur noch für Menschen mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ gewährt werden. Sowohl für geflüchtete Menschen als auch für ihre Beraterinnen und Berater hat sich die Lage in Folge der immer rascher aufeinander folgenden Gesetzesänderungen noch zusätzlich verkompliziert.   Autor: Claudius Voigt, GGUA Münster

Die Broschüre gibt es hier: http://tinyurl.com/z9bacl6

 

4. Jobcenter-Rebellin aus Osterholz-Scharmbeck / Solidarität ist gefragt


Dann möchte ich den Blick auf die taffe „Jobcenter-Rebellin“ aus Osterholz-Scharmbeck richten. Sie hatte sich geweigert, rechtswidrige Sanktionen - sprich: Kürzungen - gegen Hartz-IV-Bezieher zu vollstrecken. Sie hat sogar ihren eigenen Arbeitgeber, das Jobcenter, wegen seiner schikanösen Praktiken verklagt, scheiterte aber vor Gericht. Nun ist sie in der Folge selbst arbeitslos und hat 3.000 Euro Schulden für die Gerichtskosten.
Ich möchte daher eine Stellungnahme von ihr veröffentlichen und die Möglichkeit, sie über Spenden zu unterstützen. Die Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/JC-Rebellin-Erkl-rung-1-2017.pdf

Hintergrund:  tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2024/ und www.fr-online.de/politik/arbeitsrecht-jobcenter-rebellin-gibt-auf,1472596,35015422.html

 

5. Umfassende Info zu "SGB II und Ausbildungsförderung"


Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein umfassendes Skript (64 Seiten) zu existenzsichernden Leistungen, insbesondere ergänzende und aufstockende SGB II – Leistungen für Auszubildende in allen Ausbildungslagen erstellt. Darin enthalten sind die Rechtsänderungen durch  das „9. SGB II-ÄndG“ und die neuen Regelbedarfe und Änderungen 2017.

Das Skript gibt es hier:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2063/

 

6. Rainer Roth: Was ist eigentlich das Existenzminimum?


Rainer Roth legt dar, warum der Regelsatz eines Alleinstehenden mindestens 600 Euro, der gesetzliche Mindestlohn mindestens elf Euro (steuerfrei) betragen muss.

Klartext hat den Vortrag, den Rainer Roth am 21.10.2016 auf Einladung des DGB Böblingen u.a. gehalten hat, in überarbeiteter Form als Broschüre herausgegeben.

Die dahingehende Broschüre gibt es für 1 EUR zzgl. Porto hier zu bestellen:  http://www.klartext-info.de/  

 

7. Breites Bündnis ruft zur Demo gegen das G20-Außenministertreffen am 16. Februar in Bonn auf


Am 16 und 17. Februar findet das G20-Außenministertreffen in Bonn statt um den G20-Gipfel im kommenden Juli in Hamburg vorzubereiten. Die reichsten und mächtigsten Staaten der Welt entsenden ihre Außenminister um ihre Politik abzustimmen, das bedeutet: Die fortgesetzte Ausbeutung und Ausplünderung von Mensch und Natur, die Absicherung neo-kolonialer Herrschaft, forcierte Militarisierung und in der Konsequenz Krieg um Einflussgebiete und Rohstoffe – eine Politik, die auch die Ursache dafür ist, dass immer mehr Menschen zu Flüchtlingen werden
Das Außenministertreffen in Bonn nicht ungestört lassen! 

Zum Bündnisaufruf mehr hier: http://no-g20-aussenministertreffen.erwerbslosenforum.de/

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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen.....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 46.500 Empfängern in ganz Deutschland.

Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen. 

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8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare


Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:   

  • am  20./21. Feb.   in Dresden
  • am  20./21. März  in Leipzig
  • am  03./04. April  in München
  • am  10./11. April  in Berlin
  • am  18./19. April  in Frankfurt
  • am  23./24. Mai    in Wuppertal  
  • am  29./30. Mai    in Augsburg 
  • am  21./22. Juni   in Erfurt  
  • am  24./25. Juli    in Berlin
  • am  02./03. Aug.  in Wuppertal
  • am  07./08. Aug.  in Bremen
  • am  09./10. Aug.  in Hannover
  • am  17./18. Aug.  in Koblenz
  • am  21./22. Aug.  in Dresden    

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

 

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin


Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

  • vom 15. - 19. Mai in Wuppertal 
  • vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

 

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen


Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt 

  • am 29./30. März in Frankfurt
  • am 14./15. Aug. in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

 

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II


Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt: 

  • am 26. April  in Hamburg 
  • am 13. Juni   in Frankfurt
  • am 24. Aug.   in Leipzig  

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html  

 

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien


In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

  • am 20. April  in Wuppertal    
  • am 23. Aug.  in Leipzig  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

 

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste


Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt

  • am 21. April  in Wuppertal

 Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html 

 

 

 

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger


Diese Fortbildung biete ich 

  • am 22. Mai in Wuppertal 

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

 

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste


Diese Fortbildung biete ich 

  • am 12. Juni     in Frankfurt

wieder an.   

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

 

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin


Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

 

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin


Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Impressum

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Inhaltlich verantwortlich:

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

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info@harald-thome.de

                                                           

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Claudius Voigt
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Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
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sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).

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