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menschen, die asylbewerberleistungen bekommen,
dürfen „arbeitsgelegenheiten“ wahrnehmen
ähnlich 1-euro-job
muss von der sammelunterkunftsleitung relativ formlos
bescheinigt werden und wird dann mit den asylbewerberleistungen
zusammen ausgezahlt
allerdings bekommen diese nicht mehr 1,05 /stde
sondern nur 0,80 / stde
auch das ein segen des integrationsgesetzes,
das davon ausgeht, dass ein geflüchteter sich desto besser
integriert je weniger er bekommt ………
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steuerberaterin andrea-cora walther
mail to: andrea-cora@stb-cora.de
fon: 0049-(0)208-801054
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d-46045 oberhausen
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Von: fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13
An: fluchtfragen@unperfekthaus.de
Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
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Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Katrin Martens
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