Betreff: | [Flucht] Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER) |
---|---|
Datum: | Fri, 6 Jan 2017 12:22:53 +0000 |
Von: | Aram Ali <aramali1989@hotmail.com> |
An: | flucht-liste <flucht@asyl.org> |
Hallo liebe KollegInnen,
hiermit erhaltet ihr eine Zusammenfassung zu einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2016. Es geht um die Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG.
Viele Grüße
Aram Ali
Keine Anspruchseinschränkung für
Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER)
In einem Beschluss vom 12.12.2016
hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den
Beschluss des Sozialgerichts Stade zur
Anspruchseinschränkung eines geduldeten Asylbewerbers
aufgehoben. Beim Antragssteller handelt es sich um einen
mazedonischen Staatsangehörigen. Der Asylantrag des
Antragsstellers wurde bereits abgelehnt. Über die
Folgeanträge der Frau und der gemeinsamen Kinder wurde noch
nicht entschieden. Daraufhin wurden die Leistungen des
Antragsstellers nach § 1a II AsylbLG mit der Begründung
gekürzt, dass trotz der Duldung eine Ausreisepflicht
bestehe.
Nach Ansicht des
Landessozialgerichts hat jedoch der Antragssteller einen
Anspruch auf lebensunterhaltssichernde Leistungen nach § 2 I
AsylbLG.
Bei Inhabern einer Duldung liege keine
rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der
Aufenthaltsdauer iSd. § 2 I AsylbLG. Die Inhaber einer
Duldung sind demnach Leistungsberechtige nach § 1 I Nr. 4
AsylbLG. Hierauf ist nach Ansicht des Landessozialgerichts §
1a II 1 AsylbLG nicht anwendbar.
-- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
|