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Betreff: Umverteilung mit BÜMA MIK Erlass v. 8.1.16
Datum: Fri, 15 Jan 2016 09:56:46 +0100
Von: Kirsten Eichler <eichler@ggua.de>
An: B-Team <b-team@ggua.de>, Claudius Voigt <voigt@ggua.de>


Liebe Kolleg*innen,

im Anhang ein aktueller Erlass vom MIK zur Umverteilung von Menschen mit 
BÜMA.

Bei einem Umverteilungsantrag im Falle der Familienzusammenführung oder 
bei fachärztlich attestierter Pflegebedürftigkeit ist die Vorlage einer 
gültigen BÜMA (statt AG) ausreichend.

LG Kirsten

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Kirsten Eichler

Projekt Q - Qualifizierung der Flüchtlingsberatung

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Claudius Voigt
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