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Liebe Kolleg*innen,
im Anhang ein aktueller Erlass vom MIK zur Umverteilung von Menschen mit
BÜMA.
Bei einem Umverteilungsantrag im Falle der Familienzusammenführung oder
bei fachärztlich attestierter Pflegebedürftigkeit ist die Vorlage einer
gültigen BÜMA (statt AG) ausreichend.
LG Kirsten
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Kirsten Eichler
Projekt Q - Qualifizierung der Flüchtlingsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Tel: 0251 14486-30
Fax: 0251 14486-20
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Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt@ggua.de
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Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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