Liebe Kolleg*innen,

im Anhang ein Erlass des MAIS und des Landesinnenministeriums vom 28. September zur Wohnsitzregelung in NRW sowie das Protokoll einer Telefonkonferenz mit den Jobcentern. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, zwei Punkte:

1. Die Ausländerbehörden können bereits jetzt Zuweisungen für bestimmte Kommunen an anerkannte Flüchtlinge aussprechen, wenn diese noch in einer Landeseinrichtung leben. Künftig sollen diese Zuweisungen zentral durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen, wenn die so genannte "Ausländerwohnsitzzuweisungsverordnung" in Kraft getreten ist (ebenfalls im Anhang).

2. Zu den Rückwirkungsfällen:

Im Anhang findet sich zudem das Protokoll einer Telefonkonferenz zwischen MAIS, Regionaldirektion und den Jobcentern, das sür die Praxis sehr wichtig sein dürfte. Hier heißt es unter anderem zur Frage der Leistungsentscheidungen:







Liebe Grüße

Claudius
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Claudius Voigt
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