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Hier:
http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
Gutachten:
http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf
Ihr Fazit:
Fazit: Das Gutachten nutzt fragwürdige staatstheoretische
Argumente, um den Bund zu europarechtswidrigen Alleingängen
anzuhalten, die dieser den Ländern angeblich
verfassungsrechtlich schuldet. Das ist steil. Man kann dieses
Gutachten auch als Zeugnis einer Verhärtung des politischen
Klimas sehen, in dem nun ehemalige Verfassungsrichter ihre hohe
Reputation dazu verwenden, einer demokratischen Regierung einen
Rechtsbruch zu unterstellen, ohne diesen konkret benennen zu
können. Sicherlich nicht bringt dieses Gutachten dagegen eine
Absicht der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck, gegen den
Bund zu klagen. Dass eine Klage damit nicht zu gewinnen ist,
wissen auch die erfahrungsgemäß hervorragenden Juristen in
München.
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Claudius Voigt
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