- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann geht das an 149 Leser - Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: Horst.Reller@neue-arbeit-essen.de |
Hallo Frau Martens,
schauen Sie doch bitte mal hier:
Dort sind alle Fragen zur Arbeitsaufnahme verständlich erklärt.
Arbeit der Diakonie Essen gGmbH
Horst Reller
Erwerbslosenberatung
Königgrätzstr.12, 45138 Essen
Tel. 0201 28038-25
E-Mail: horst.reller@neue-arbeit-essen.de
Von: fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de]
Im Auftrag von Andrea-Cora Walther
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2017 09:48
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen' <fluchtfragen@unperfekthaus.de>
Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
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149 Leser |
menschen, die asylbewerberleistungen bekommen,
dürfen „arbeitsgelegenheiten“ wahrnehmen
ähnlich 1-euro-job
muss von der sammelunterkunftsleitung relativ formlos
bescheinigt werden und wird dann mit den asylbewerberleistungen
zusammen ausgezahlt
allerdings bekommen diese nicht mehr 1,05 /stde
sondern nur 0,80 / stde
auch das ein segen des integrationsgesetzes,
das davon ausgeht, dass ein geflüchteter sich desto besser
integriert je weniger er bekommt ………
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steuerberaterin andrea-cora walther
mail to:
andrea-cora@stb-cora.de
fon: 0049-(0)208-801054
fax:
0049-(0)208-855984
post: elsa brändström straße 66
d-46045 oberhausen
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Von:
fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de]
Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13
An: fluchtfragen@unperfekthaus.de
Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
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149 Leser |
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Katrin Martens
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