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Betreff: Info - NRW-Innenministerium bündelt und verschärft Rückkehr und Rückführungspolitik
Datum: Mon, 19 Sep 2016 09:30:02 +0200
Von: Metelmann, Janine <metelmann@paritaet-nrw.org>
An: Svetlana Bengardt <svetlana.bengardt@paritaet-nrw.org>


An alle Flüchtlingsberatungsstellen im Förderprogramm Soziale Beratung für Flüchtlinge, hier insbesondere die Rückkehrberatungsstellen

An alle Träger der Flüchtlingsarbeit zur Kenntnis


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das NRW Innenministerium bündelt und verschärft seine zunehmend auf Rückkehr und Rückführung ausgerichtete Innenpolitik. Dies verdeutlicht ein am 8.09. dem Innen- und dem Kommunalausschuss vorgelegter Bericht „integriertes Rückkehrmanagement“, der das Konzept des „integrierten Rückkehrmanagement“  insgesamt darlegt und einen gesonderten Text „Empfehlungen zur verbesserten Durchsetzung der Rückkehrverpflichtung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern aus NRW“ enthält.

(siehe https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMV16/4221&quelle=alle&wm=1&action=anzeigen)

Im Innenministerium wurde unlängst hierfür ein eigenes Referat „Integriertes Rückkehrmanagement“ geschaffen.

 

In dem Konzept des „integrierten Rückkehrmanagement“  werden neue Ansätze der freiwilligen bzw. behördlich herbeigeführten eigenständigen Ausreise und Rückkehr in Herkunfts- und andere Aufnahmeländer stringent verbunden mit Maßnahmen, welche die Abschiebung erleichtern und ermöglichen sollen. Wahrzunehmen ist, dass viele der angedachten Verschärfungen bereits in der Umsetzung sind.

 

Auf einige wenige Punkte möchte ich hier besonders hinweisen: Auf Landesebene schuf das NRW Innenministerium seit 2015 in enger Kooperation mit dem BAMF in NRW besondere Landeseinrichtungen mit fortlaufend 1700 Plätzen, die auf die Förderung der Ausreise spezialisiert sind und  in denen derzeit v.a. Flüchtlinge vom Westbalkan aber auch schon jetzt, ohne eine bestehende gesetzliche Regelung hierfür, Flüchtlinge aus anderen Herkunftsländern bis zu 6 Monate festgehalten, zur Ausreise bewegt und nach Möglichkeit direkt abgeschoben werden (sollen). Unterhalb der gesetzlich normierten Abschiebungshaft entstehen hier „Ausreiselager“ für Flüchtlinge, die faktisch keine Zugänge zu unseren Verwaltungsgerichten haben. Im Weiteren verschärft das MIK für die Ausländerbehörden für Geduldete fortlaufend die Berichtspflichten. Im 1. Halbjahr 2016 weist NRW mit 2625 abgeschobenen Personen im Bundesvergleich die höchste Zahl aus. Die gilt mit 8.356 geförderten Ausreisen ebenfalls und im Ländervergleich mit Abstand für den Bereich der freiwilligen Rückkehr (Niedersachsen: 4605).

 

Für die Rückkehrberatung im Landesförderprogramm von besonderer Bedeutung ist hierbei sicherlich das Vorhaben, in den Landesunterbringungseinrichtungen zukünftig insgesamt 1700 Plätze für aus Sicht des MIK vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer und eine Beendigung des Aufenthaltes aus der Erstaufnahme binnen drei Monaten vorzusehen. Dies steht nicht im Einklang mit den Vereinbarungen beim Dialog zum Eckpunktepapier des Landes.

Siehe Handlungsempfehlung 3 zu Eckpunkte 1 -S.10 ff: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4028.pdf

 

Im Kontext der fehlenden bzw. erheblich eingeschränkten Zugänge zu einer Rechtsberatung und zu den Verwaltungsgerichten ist dies prekär, weil der Zugang zum Rechtsschutz faktisch nicht sichergestellt ist und muss im Rahmen der Verfahrensberatung und Rückkehrberatung als Thema gesondert aufgegriffen werden.

 

Ich empfehle allen Flüchtlingsberatungsstellen die Lektüre der Unterlagen, aus denen ein grundlegender Wechsel der Ausrichtung der NRW Innenpolitik ersichtlich wird.

 
Mit freundlichen Grüßen
Janine Metelmann
Fachreferentin Migration und Flüchtlingsarbeit
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