Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,
sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
sehr geehrter Herr Minister Remmel,
schon am kommenden Freitag 16.12.2016 soll der Bundesrat
über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig
abstimmen (
BR-Drs
713/16).
Die Vorlage sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der
AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in
Gemeinschaftsunterkünften würden quasi "zwangsverpartnert"
und sollen mit dieser Begründung nur noch 90 % des
Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die
eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende
Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere
Infos zum GE siehe
hier.
Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau
des ALG II bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein
Alleinstehender in einer Unterkunft mit Selbstversorgung nur
noch 299 Euro/Monat, der Alg 2 Regelsatz beträgt ab 1.7.2017
hingegen 409 Euro/Monat. Auch die
Taschengeldsätze
bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl.
zur Kürzungshistorie auch das PDF anbei.
Die sachlich mit einem realen Minderbedarf aus einen
gemeinsamen Wirtschaften einander fremder Menschen nicht
wirklich begründbare Gesetzesvorlage widerspricht u.E. klar
dem
Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG,
wonach
"die Menschenwürde migrationspolitisch nicht
relativierbar" ist, das menschenwürdige
Existenzminimum für Deutsche und Ausländer gleichermaßen
sicherzustellen ist, und migrationspolitsiche motivierte
Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind.
Demgemäß argumentiert auch der AS-Ausschuss im Bundesrat:
"Die
spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für
Leistungsbezieher/innen in Gemeinschaftsunterbringung,
die nicht in einer Paarbeziehung leben, basiert auf
sachlich nicht gerechtfertigten Annahmen und ist
aufzuheben."
Statt der vom BVerfG geforderten Angleichung des
Leistungsniveaus im AsylbLG an das Alg 2 zu entsprechen,
wird mit der geplanten Verschärfung des AsylbLG erneut der
Weg beschritten, die Leistungen aus migrationspolitischen
Gründen (Abschreckung) zu kürzen. Letztlich kann eine
diskriminierungsfreie und verfassungskonforme
Leistungsgewährung für Flüchtlinge u.E. aber nur in der Form
erfolgen, dass das AsylbLG ganz abgeschafft wird und
Flüchtlinge in das SGB eingegliedert werden. Dies wäre auch
im Interesse einer frühzeitigen gesellschaftlichen Teilhabe.
Der Flüchtlingsrat möchte Sie daher hiermit dringend bitten,
sich dafür einzusetzen, dass ebenso wie Berlin auch NRW
diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen wird.
Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763
georg.classen@gmx.net
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de