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Liebe Frau Giese,
über die Medizinische Flüchtlingshilfe in Essen wie auch Bochum werden Sie an Adressen von ÄrztInnen gelangen, die auch ehrenamtlich Flüchtlinge versorgen, sofern sie gar keinen „Status“ bei uns haben. Dies als Tipp für den Fall, dass sie mal auf „Illegalsierte“ treffen.
Viele Grüße
Ute Hegener
NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
Personalverwaltung / Interne Kommunikation
Am Krausen Bäumchen 132, 45136 Essen
Tel. 0201 89 413-14
E-Mail: ute.hegener@neue-arbeit-essen.de
Von: fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de]
Im Auftrag von Sandra Haddad
Gesendet: Montag, 5. Dezember 2016 09:37
An: hgiese@desire-com.de
Cc: fluchtfragen@unperfekthaus.de
Betreff: WG: [fluchtfragen] Frage zur med. Versorgung
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146 Leser |
Sehr geehrte Frau Giese,
Flüchtlinge sind im Rahmen der Durchführung ihres Asylverfahrens bei der Stadt/Kommune versichert, der sie zugewiesen wurden. Dies gilt insbesondere bei akuten Erkrankungen oder Unfällen, die zwingend einer Behandlung bedürfen. Auch Folgebehandlungen, die sich z.B. aus einer Notfallbehandlung heraus ergeben, sind über die jeweilige Kommune abgesichert. Der Flüchtling sollte sich zur Klärung der Übernahme der Behandlungskosten an das zuständige Sozialamt wenden und dort die Unterlagen der KH einreichen, aus denen eine weitere Behandlungsbedürftigkeit hervorgeht. Normalerweise ist es dann unproblematisch, einen weiteren Behandlungsschein vom Sozialamt / Asylbewerberleistungen zu erhalten.
Wie bei anderen KK-Versicherten auch haben Flüchtlinge die freie Arztwahl.
Liebe Grüße aus Dortmund
i.A. Sandra Haddad
AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße
-Leitung AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße –
Stellvertretende Gesamtleitung AWO Flüchtlingsdörfer Dortmund
Tel: 0231/ 92 73 18 84
Mail: s.haddad@awo-dortmund.de
AWO Unterbezirk Dortmund
Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund
Vorsitzende: Gerda Kieninger
Geschäftsführer: Andreas Gora
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598
Von:
fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de]
Im Auftrag von Heike Giese
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2016 14:42
An: fluchtfragen@unperfekthaus.de
Betreff: [fluchtfragen] Frage zur med. Versorgung
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146 Leser |
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der medizinischen Versorgung eines jungen Syrers, der sich seit September 2015 in Essen aufhält, aber noch keinen Status hat. (Nachricht vom 9.11.2016: "Die bestehenden Rückstände bei den Anhörungen führen leider zu erhöhten Bearbeitungszeiten. Davon ist auch das o.g. Verfahren betroffen. Die lange Verfahrensdauer bitte ich zu entschuldigen. Ich bin bemüht, die Anhörung baldmöglichst anzuberaumen, kann jedoch kein konkretes Datum in Aussicht stellen.")
Dieser junge Mann hat sich beim Spülen in seiner eigenen Wohnung so verletzt, dass er am Mittwochabend notfallmäßig eine Essener Klinik/Unfallchirurgie aufgesucht hat, wo er auch bestens versorgt wurde. Dank seiner hervorragenden Deutschkenntnisse kann er sich verständig machen.
Er sollte Donnerstag zur Nachsorge und ab heute zu einem niedergelassenen Arzt, der ihm vorgeschrieben wurde. Dieser Arzt hat weder ein Rezept für die weiter verordneten Antibiotika ausgestellt, noch sich die Wunde angesehen. Obwohl in dem Arztbrief aus der Klinik eine engmaschige Wundkontrolle (es steht sogar eine Hauttransplantation zur Debatte) angezeigt wurde.
Mein Anruf in der Klinik hat soeben ergeben, dass er nun morgen die Kontrolle dort machen lassen darf und auch Medikamente für das WoEn mitbekommt.
Nun meine Frage: Ist es möglich in diesem Fall einen selbst ausgewählten, niedergelassenen Chirurgen aufzusuchen und wenn ja, welche Überweisung, welchen Behandlungsschein benötigt der junge Mann und wo wird dieser erstellt?
Die Klinik hat mir zwei Ärzte genannt, aber angeblich stellt das Sozialamt nur alle drei Monate einen Behandlungsschein für einen Facharzt aus...stimmt das?
Schon jetzt möchte ich mich für Ihre/Eure Antworten bedanken.
Schöne Grüße
Heike Giese
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