Betreff: | Handreichung "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte" |
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Datum: | Tue, 16 Feb 2016 16:15:22 +0100 |
Von: | Claudia Karstens <mgs@paritaet.org> |
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei der Link zu unser neuesten Broschüre, die in der Kooperation der Fachbereiche Jugendsozialarbeit und Migration/Flüchtlingshilfe sowie in enger Abstimmung mit Claudius Voigt von der GGUA Münster, entstanden ist.
Zum Teil dürfte Ihnen die Broschüre auch schon per Post zugegangen sein. Aufgrund meiner krankheitsbedingten Abwesenheit haben Sie leider vorab keine Mail mehr zu der Postsendung erhalten.
In der Handreichung soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung gegeben werden. Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit zu uns kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge zu uns kommende Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken.
Hierzu wird im ersten Teil der Broschüre ein Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und ausbildungsfördernde Leistungen sowie weitere mögliche Unterstützungsangebote seitens der Jugendsozialarbeit sowie der Agenturen für Arbeit gegeben. Im Anschluss daran werden die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungsförderung je nach Aufenthaltsstatus einer Person dargestellt. Am Ende dieser Broschüre finden Sie Übersichtstabellen und Literaturtipps sowie hilfreiche Internetseiten. Die Handreichung ist praxisorientiert angelegt und daher mit Praxistipps, Beispielen und Hintergrundinfos angereichert.
Die Arbeitshilfe kann sowohl auf der Homepage
der Jugendsozialarbeit
wie auch auf der Homepage der Flüchtlingshilfe des
Paritätischen Gesamtverbandes
unter folgenden Links abgerufen und bestellt werden: http://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de/xd/public/content/index._cGlkPTE0OTU_.html
http://www.migration.paritaet.org/fluechtlingshilfe/arbeitshilfen/
Nutzen Sie doch gerne die Gelegenheit auch mal in
den
anderen Fachbereich reinzuschauen und z.B. das
Bundeskoordinatorenteam
Jugendsozialarbeit des Paritätischen Gesamtverbandes
kennenzulernen:
www.jugendsozialarbeit-paritaet.org
Dem Paritätischen ist bewusst, dass die
Handreichung aufgrund
der aktuellen Dynamik gesetzlicher Änderungen möglicherweise
nur einer
bestimmten Halbwertzeit unterliegt.
Wir werden uns bemühen ggf. Änderungen zeitnah in
der
Webversion einzupflegen. Damit Sie immer auf dem aktuellen
Stand sind,
verschicken wir auch nur die Links und nicht die Datei.
Die Handreichung wurde gefördert durch das
Bundesfamilienministerium.
Herausgeber: Der Paritätische Gesamtverband
e.V.
Autoren: Claudia Karstens, Paritätischer
Gesamtverband
und Claudius Voigt, GGUA Münster
Redaktion: Claudia Karstens
Erscheinungsdatum: Dezember 2015
Mit besten Grüßen aus Berlin
Claudia Karstens
Referentin für
Migrationssozialarbeit
und Jugendsozialarbeit
Abteilung Migration und
Internationale
Kooperation
Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-406
Telefax: 030 24636-140
E-Mail: mgs@paritaet.org
frauenkurse@paritaet.org
http://www.paritaet.org
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http://www.migration.paritaet.org
-- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html
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