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Betreff: Handreichung "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte"
Datum: Tue, 16 Feb 2016 16:15:22 +0100
Von: Claudia Karstens <mgs@paritaet.org>


Verteiler: AK Flüchtlinge

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei der Link zu unser neuesten Broschüre, die in der Kooperation der Fachbereiche Jugendsozialarbeit und Migration/Flüchtlingshilfe sowie in enger Abstimmung mit Claudius Voigt von der GGUA Münster, entstanden ist.

Zum Teil dürfte Ihnen die Broschüre auch schon per Post zugegangen sein. Aufgrund meiner krankheitsbedingten Abwesenheit haben Sie leider vorab keine Mail mehr zu der Postsendung erhalten.

In der Handreichung soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung gegeben werden. Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit zu uns kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge zu uns kommende Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken.

Hierzu wird im ersten Teil der Broschüre ein Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und ausbildungsfördernde Leistungen sowie weitere mögliche Unterstützungsangebote seitens der Jugendsozialarbeit sowie der Agenturen für Arbeit gegeben. Im Anschluss daran werden die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungsförderung je nach Aufenthaltsstatus einer Person dargestellt. Am Ende dieser Broschüre finden Sie Übersichtstabellen und Literaturtipps sowie hilfreiche Internetseiten. Die Handreichung ist praxisorientiert angelegt und daher mit Praxistipps, Beispielen und Hintergrundinfos angereichert.

Die Arbeitshilfe kann sowohl auf der Homepage der Jugendsozialarbeit wie auch auf der Homepage der Flüchtlingshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes unter folgenden Links abgerufen und bestellt werden: http://www.jugendsozialarbeit-paritaet.de/xd/public/content/index._cGlkPTE0OTU_.html
http://www.migration.paritaet.org/fluechtlingshilfe/arbeitshilfen/

Nutzen Sie doch gerne die Gelegenheit auch mal in den anderen Fachbereich reinzuschauen und z.B. das Bundeskoordinatorenteam Jugendsozialarbeit des Paritätischen Gesamtverbandes kennenzulernen:
www.jugendsozialarbeit-paritaet.org

Dem Paritätischen ist bewusst, dass die Handreichung aufgrund der aktuellen Dynamik gesetzlicher Änderungen möglicherweise nur einer bestimmten Halbwertzeit unterliegt.  
Wir werden uns bemühen ggf. Änderungen zeitnah in der Webversion einzupflegen. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, verschicken wir auch nur die Links und nicht die Datei.

Die Handreichung wurde gefördert durch das Bundesfamilienministerium.




Herausgeber: Der Paritätische Gesamtverband e.V.
Autoren: Claudia Karstens, Paritätischer Gesamtverband und  Claudius Voigt, GGUA Münster                                            
Redaktion: Claudia Karstens
Erscheinungsdatum: Dezember 2015

Mit besten Grüßen aus Berlin

Claudia Karstens

Referentin für Migrationssozialarbeit und Jugendsozialarbeit
Abteilung Migration und Internationale Kooperation
                                                                                                                                                                 
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-- 
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
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Hafenstraße 3-5
48153 Münster

Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20

voigt@ggua.de
www.ggua.de
www.einwanderer.net 

Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).

Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. 
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).

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