Liebe Kolleg*innen,
sämtliche Bundesländer außer NRW haben sich darauf geeinigt, die Wohnsitzauflage nicht rückwirkend für Flüchtlinge durchzusetzen, die vor dem 6. August 2016 (rechtmäßig!) in ein anderes Bundesland umgezogen waren, weil damals die neue Regelung noch gar nicht Kraft war. Aus einem Vermerk zur Bund-Länder-Besprechung vom 13. September 2016 geht hervor, dass in diesen Fällen ein Härtefall anzunehmen sei, weil davon auszugehen sei, "dass durch einen Rückumzug eine bereits begonnene Integration unterbrochen würde. Die betroffene Person unterliegt einer neuen Wohnsitzverpflichtung in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz begründet hat."
Nur das rot-grün regierte Nordrhein Westfalen weigert sich, diese vernünftige Regelung in dieser Form zu akzeptieren. In NRW müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Somit zwingt NRW etwa alleinstehende Erwachsene oder Paare ohne Kinder, aus einer bereits vorhandenen Wohnung auszuziehen, obwohl vielleicht sogar schon ein Minijob mit einem Einkommen von weniger als 710 Euro Einkommen aufgenommen worden ist - um anschließend in ein Bundesland zurückzuziehen, wo keine Wohnung und keine Arbeit vorhanden sind und die Menschen somit zunächst in der Obdachlosigkeit oder in Notunterkünften landen. Nach Auffassung der rot-grünen Landesregierung dient ein Umzug in die Wohnungs- und Arbeitslosigkeit somit offenbar der "Förderung der nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland". Denn einzig und allein diesen Zweck verfolgt die Wohnsitzregelung nach Gesetzesbegründung und -wortlaut. Eine gleichmäßige Verteilung von Sozialkosten ist hingegen nicht Sinn und Zweck der Wohnsitzregelung, da der Europäische Gerichtshof dies ausdrücklich untersagt hatte.
Liebe Grüße
Claudius
-- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/