Liebe Kolleg*innen,

mal was Interdisziplinäres: Was haben diese Formeln mit dem Ausländerrecht zu tun?

Sie sind Berechnungsgrundlagen für einen so genannten "Integrationsschlüssel" in NRW, der zur Umsetzung der neuen Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge in NRW dienen soll. Der Entwurf einer Verordnung mit dem griffigen Titel "Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV)" sieht nämlich vor, in NRW den Wohnsitz künftig  "gemeindescharf" zuzuweisen, jedoch auf die Verhängung von Sperrbezirken zu verzichten.

Ohne auf Details einzugehen: Die Verordnung sieht zwar vor, "in der Regel" auf eine Wohnsitzzuweisung zu verzichten, wenn bereits am 6. August 2016 eine Anerkennung als Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigter vorlag - also in den Rückwirkungsfällen. Dies allerdings hilft wohl nichts in den Fällen, in denen bereits vor dem 6. August 2016 in Umzug aus einem anderen Bundesland nach NRW erfolgt ist. Denn dann besteht die Wohnsitzauflage für das Bundesland der früheren asylrechtlichen Zuweisung dennoch - völlig unabhängig von dieser Verordnung - automatisch und per Gesetz.




-- 
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)
Hafenstraße 3-5
48153 Münster

Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20

voigt@ggua.de
www.ggua.de
www.einwanderer.net 

Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).

Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. 
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).

Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen -
hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/



Avast logo

Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
www.avast.com