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- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: s.haddad@awo-dortmund.de


Hallo zusammen,

 

Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen – ob nun AsylbLG, Hartz IV, Grundsicherung oder ähnliches, dürfen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in gleicher Höhe beziehen, wie alle anderen auch. Da gibt es keine Unterschiede.

 

Liebe Grüße

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Sandra Haddad

- Leitung –

AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße

Morgenstr. 5

44319 Dormtund

s.haddad@awo-dortmund.de

T. 0160/91 31 43 09

 

AWO Unterbezirk Dortmund

Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund

Vorsitzende: Gerda Kieninger

Geschäftsführer: Andreas Gora

Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.

Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598

 

 

 

 

Von: fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Indre Bermann
Gesendet: Samstag, 7. Januar 2017 18:03
An: '148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
Betreff: [fluchtfragen] Einnahmen für Geflüchtete aus dem §3 26 EstG möglich?

 

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- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: indre@web.de

 

Hallo Zusammen,

 

ich habe zwar schon im Internet recherchiert und glaube, dass es möglich ist, möchte mich aber nochmal rückversichern, da ich mich mit den Sozialleistungen nicht auskenne.

 

Die Frage ist, ob Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen, Aufwandsentschädigungen nach §3 EstG beziehen dürfen?

 

Mit besten Grüßen

Indre Bermann

--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander kommunizieren können. Es sind 148 Teilnehmer in der Liste eingetragen. Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im "Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der Antwort.
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