Betreff: | PM FR NRW: Sammelabschiebung Afghanistan am 24.01.2017 |
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Datum: | Thu, 19 Jan 2017 17:47:49 +0100 |
Von: | Kirsten Eichler <eichler@ggua.de> |
An: | 'GGUA Team' <team@ggua.de> |
ZK...
Betreff: | PM: Sammelabschiebung Afghanistan am 24.01.2017 |
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Datum: | Thu, 19 Jan 2017 17:44:55 +0100 |
Von: | naujoks <naujoks@frnrw.de> |
An: | info@frnrw.de |
Flüchtlingsrat
Nordrhein-Westfalen e.V.
Bochum, den 19.01.2017
Pressemitteilung
01/2017
Sammelabschiebung
nach Afghanistan am 24.01. erneut mit NRW-Beteiligung?
Flüchtlingsrat
NRW fordert sofortigen Abschiebungsstopp
Nach einem
Bericht für den heutigen Innenausschuss ist die
Landesregierung gewillt, sich auch an zukünftigen
Sammelabschiebungen nach Afghanistan zu beteiligen. Bereits
von der ersten Sammelabschiebung am 14. Dezember 2016 waren
10 Personen aus NRW betroffen. Die nächste Sammelabschiebung
ist für den 24. Januar 2017 geplant.
Nach
Bekanntwerden eines neuen UNHCR-Berichtes zur
Sicherheitslage in Afghanistan, der u.a. deutlich macht,
dass „das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem
innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 15c
der EU-Qualifikationsrichtlinie betroffen“ ist, hatte der
Flüchtlingsrat NRW mit einem Offenen Brief vom 12. Januar
2017 an Innenminister Jäger appelliert, einen sofortigen
landesweiten Abschiebungsstopp zu erlassen und sich
Initiative der schleswig-holsteinischen Landesregierung für
einen bundesweiten Abschiebungsstopp anzuschließen.
„Die
Landesregierung sollte sich zudem dafür einsetzen, dass die
Verfahren abgelehnter Asylsuchender aus Afghanistan wieder
aufgenommen und unter Zuerkennung subsidiären Schutzes neu
beschieden werden“, meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin
des Flüchtlingsrats NRW.
NRW will laut
dem genannten Innenausschussbericht jedoch weiter abschieben
und abwarten, „inwieweit die Lageeinschätzung des UNHCR vom
22. Dezember Auswirkungen auf eine Veränderung der
Anerkennung des Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender
durch das BAMF hat.“ „Genau umgekehrt muss es sein“,
kommentiert Naujoks. „Um nicht durch eine Abschiebung
Menschenleben zu gefährden, müssen die Erkenntnisse aus dem
UNHCR-Bericht zur Sicherheitslage in Afghanistan sofort
berücksichtigt und in Form eines Abschiebungsstopps
umgesetzt werden.“
Abschiebungen
nach Afghanistan sind aus humanitären Gesichtspunkten nicht
zu verantworten. Bundesweit werden deshalb am 11. Februar
Menschen für einen Abschiebungsstopp demonstrieren – auch in
Düsseldorf. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir
unter der angegebenen Telefonnummer gerne zur Verfügung.
gez. Birgit Naujoks,
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Birgit Naujoks
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
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-- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
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