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Thomé Newsletter 06/2016 vom 07.02.2016:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1968/
Bspw.
4. Dolmetscher und Übersetzerkosten im Sozialrecht
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Amtssprache Deutsch“, mit diesem Hinweis, wird regelmäßig von den JC das
Mitbringen von Übersetzern gefordert oder verlangt das kostenpflichtige
Übersetzungen beigebracht werden. Diese Herangehensweise ist
rechtswidrig. § 19 Abs. 2 S. 1 2. TS SGB X regelt, dass die Vorlage von
Übersetzungen zu verlangen ist „sofern [die Behörde] nicht in der Lage
ist, Anträge und Dokumente zu verstehen“. Das bedeutet, das
generalisierte Verlangen von Übersetzern und Übersetzungen ist völlig
unzulässig.
Zunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen
Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde nicht die
betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist. Ist
das nicht der Fall, dann muss weiter überlegt werden. Bei den
„gemeinsamen Einrichtungen“, sprich den Jobcentern, die nicht von
optierenden Kommunen betreiben werden, ist der Behördenbegriff ein
bundesweiter. Es ist zu fordern, dass jedes JC / jeder
Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter
welche Sprache spricht/lesen kann.“
Dann besteht nach gemäß Art. 2 der VO (EWG) Nr. 883/2004 für alle
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates, Staatenlose und Flüchtlinge,
die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und
Hinterbliebene ein Anspruch auf Kostenübernahme auf Dolmetscher und
Übersetzerkosten.
Dazu noch eine Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Senat:
http://www.elke-breitenbach.de/uploads/media/ka17-12607.pdf
Sowie Weisungen der BA dazu/HEGA 05/11 – 08:
http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf
und Ergänzungsweisungen vom 19.11.2015:
http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.11.2015.pdf
und
http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.11.2015.pdf
(Geheim)
und
1. Protest gegen das Rechtsverschärfungsgesetz
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Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen
Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit
der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende
Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht
nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen,
dagegen machen wir mobil.
Alles weitere dazu hier:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/
Dann gibt es von Frieder Claus die Kampagne „Schreiben Sie Ihrem
Abgeordneten“, alles weitere dazu hier:
http://tinyurl.com/j2vcwun . Hier geht es darum, Landtags- und
Bundestagsabgeordnete mit einer Mustervorlage anzuschreiben und ihnen
klar zu machen, dass wir mit den geplanten Änderungen so nicht
einverstanden sind.
Von Seiten Tacheles ist derzeit ein »Forderungspapier « im Arbeit, in
dem wir unsererseits notwendige und überfällige SGB II – Änderungen
darstellen und einfordern.
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe)
Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt@ggua.de
www.ggua.de
www.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).
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