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Datum: Fri, 2 Dec 2016 14:42:10 +0100 (CET) Von: Heike Giese hgiese@desire-com.de An: fluchtfragen@unperfekthaus.de Betreff: [fluchtfragen] Frage zur med. Versorgung
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der medizinischen Versorgung eines jungen Syrers, der sich seit September 2015 in Essen aufhält, aber noch keinen Status hat. (Nachricht vom 9.11.2016: "Die bestehenden Rückstände bei den Anhörungen führen leider zu erhöhten Bearbeitungszeiten. Davon ist auch das o.g. Verfahren betroffen. Die lange Verfahrensdauer bitte ich zu entschuldigen. Ich bin bemüht, die Anhörung baldmöglichst anzuberaumen, kann jedoch kein konkretes Datum in Aussicht stellen.")
Dieser junge Mann hat sich beim Spülen in seiner eigenen Wohnung so verletzt, dass er am Mittwochabend notfallmäßig eine Essener Klinik/Unfallchirurgie aufgesucht hat, wo er auch bestens versorgt wurde. Dank seiner hervorragenden Deutschkenntnisse kann er sich verständig machen.
Er sollte Donnerstag zur Nachsorge und ab heute zu einem niedergelassenen Arzt, der ihm vorgeschrieben wurde. Dieser Arzt hat weder ein Rezept für die weiter verordneten Antibiotika ausgestellt, noch sich die Wunde angesehen. Obwohl in dem Arztbrief aus der Klinik eine engmaschige Wundkontrolle (es steht sogar eine Hauttransplantation zur Debatte) angezeigt wurde.
Mein Anruf in der Klinik hat soeben ergeben, dass er nun morgen die Kontrolle dort machen lassen darf und auch Medikamente für das WoEn mitbekommt.
Nun meine Frage: Ist es möglich in diesem Fall einen selbst ausgewählten, niedergelassenen Chirurgen aufzusuchen und wenn ja, welche Überweisung, welchen Behandlungsschein benötigt der junge Mann und wo wird dieser erstellt?
Die Klinik hat mir zwei Ärzte genannt, aber angeblich stellt das Sozialamt nur alle drei Monate einen Behandlungsschein für einen Facharzt aus...stimmt das?
Schon jetzt möchte ich mich für Ihre/Eure Antworten bedanken.
Schöne Grüße
Heike Giese
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