Fw: [liste-muensterland] Fwd: [HFR-Liste] Fwd: SGB II Leistungen auch bei Klage gegen Erteilung nur des subsidiären Schutzes: Klärung auf Bundesebene

Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Tue, 27 Sep 2016 13:42:00 +0200 Von: Claudius Voigt <voigt@ggua.de> An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [HFR-Liste] Fwd: SGB II Leistungen auch bei Klage gegen Erteilung nur des subsidiären Schutzes: Klärung auf Bundesebene -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [HFR-Liste] Fwd: SGB II Leistungen auch bei Klage gegen Erteilung nur des subsidiären Schutzes: Klärung auf Bundesebene Datum: Tue, 27 Sep 2016 13:11:08 +0200 Von: Hessischer Flüchtlingsrat <hfr@fr-hessen.de> An: hfr-liste@lists.antira.info, Flüchtlingsräte Mailingliste <fluechtlingsraete@asyl.org> Nachfolgend eine Mail aus dem rheinland-pfälzischen Sozialministerium, mit der klargestellt wird, dass Personen, die nur subsidiären Schutz erhalten haben und gegen die Ablehnung des Flüchtlingsschutzes klagen, trotzdem schon SGB-II-Leistungen ab dem Zeitpunkt der Teilanerkennung erhalten. Da dies, wie aus der Mail hervorgeht, auf eine Abstimmung des BMAS mit dem BMI zurückgeht, gilt diese Regelung bundesweit. gez. Timmo Scherenberg Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich nach Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) über die strittige Rechtsfrage positioniert. Bei sog. gespaltenen Behördenentscheidungen (z.B. Ablehnung Asyl bzw. Flüchtling und gleichzeitige Anerkennung subsidiärer Schutz) wird der Wechsel durch die positive Entscheidung der Behörde (Anerkennung subsidiärer Schutz) ausgelöst. Rechtsmittel gegen den negativen Teil der Entscheidung (z.B. Ablehnung Asyl, Ablehnung der Anerkennung als Flüchtling) der Behörde haben keine Auswirkungen auf den Rechtskreiswechsel. *Das bedeutet, dass in den Fällen der Anerkennung von subsidiärem Schutz ab dem Ablauf des Monats der Bekanntgabe (Zugang des BAMF-Bescheides) die Leistungsberechtigung im AsylbLG entfällt. Betroffene sind dann leistungsberechtigt im SGB II.* ** Insofern ist die bisherige Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit und der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, dass bei Einlegung von Rechtsmitteln erst nach der gerichtlichen Entscheidung der Rechtskreiswechsel stattfindet, nicht mehr anzuwenden. *Die aktuelle Rechtsauffassung ist ab sofort anzuwenden.* Sollten etwaige Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff SGB X beim Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes angemeldet worden sein, so sind diese nicht weiter zu verfolgen. -- Mit freundlichen Grüßen *Gerhard Vogt* Leiter des Referates 641-2 Grundsatzfragen der Sozialhilfe, Leistungsrecht SGB II MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ Bauhofstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131 16-2063 Telefax 06131 1617-2063 gerhard.vogt@msagd.rlp.de <mailto:gerhard.vogt@msagd.rlp.de> www.msagd..rlp.de <http://www.msagd.rlp.de> -- _____________________ Hessischer Flüchtlingsrat Leipziger Str. 17 60487 Frankfurt Tel: 069 - 976 987 10 Fax: 069 - 976 987 11 hfr@fr-hessen.de www.fr-hessen.de ****************************************************************** Der Hessische Flüchtlingsrat ist für seine Arbeit auf Spenden angewiesen. Unterstützen Sie uns: Förderverein Hessischer Flüchtlingsrat Sparkasse Fulda BIC:HELADEF1FDS IBAN:DE86 5305 0180 0049 5209 43 Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar. ****************************************************************** -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/ Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland@asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Martin Kesztyüs