
Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Sun, 30 Oct 2016 21:37:38 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt@ggua.de> An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Pflicht zur Entgegennahme von Wohnsitzanmeldungen Liebe Kolleg*innen, es häufen sich die Rückmeldungen, dass Kommunen sich zunehmend weigern, eine Wohnsitzanmeldung entgegen zu nehmen - etwa, weil sie sich nicht als zuständig sehen oder weil eine Wohnsitzauflage entgegen steht. Hierzu hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen <http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/Verwaltungsgericht.pdf> anlässlich mehrerer Streitfäle in Essen eine sehr hilfreiche Darstellung der "Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage" vorgenommen: Es sei allein darüber zu befinden, ob ein Anspruch auf Melderegistereintragungen gem.§ 2 Abs. 1 <F%C3%B6rderung+seiner+nachhaltigen+Integration+in+die+Lebensverh%C3%A4ltnisse+der+Bundesrepublik+Deutschland> und § 17 Abs. 1 <https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html> des Bundesmeldegesetzes (BMG) bestehe: Somit dürfte die Praxis mancher Kommunen, eine Anmeldung erst nach Termin bei der Ausländerbehörde (möglicherweise Monate nach Bzug einer Wohnung) vornehmen zu können, recht eindeutig rechtswidrig sein. Mit der Wohnsitzanmeldung bei der Meldebehörde ist zudem eindeutig der "Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt" für das Jobcenter gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II; § 36 Abs. 1 SGB II nachgewiesen - wobei jedoch die Einschränkung nach § 36 Abs. 2 SGB II im Falle einer Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG zu beachten ist. Liebe Grüße Claudius -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/ Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland@asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland