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Datum: Thu, 19 Jan 2017 09:48:19 +0100 Von: "Andrea-Cora Walther" andrea-cora@stb-cora.de An: "'149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'" fluchtfragen@unperfekthaus.de Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
------------------------------------------------------------ Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann geht das an 149 Leser Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: andrea-cora@stb-cora.de ------------------------------------------------------------
menschen, die asylbewerberleistungen bekommen,
dürfen „arbeitsgelegenheiten“ wahrnehmen
ähnlich 1-euro-job
muss von der sammelunterkunftsleitung relativ formlos
bescheinigt werden und wird dann mit den asylbewerberleistungen
zusammen ausgezahlt
allerdings bekommen diese nicht mehr 1,05 /stde
sondern nur 0,80 / stde
auch das ein segen des integrationsgesetzes,
das davon ausgeht, dass ein geflüchteter sich desto besser
integriert je weniger er bekommt ………
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! steuerberaterin andrea-cora walther mail to: mailto:andrea-cora@stb-cora.de andrea-cora@stb-cora.de fon: 0049-(0)208-801054 fax: 0049-(0)208-855984 post: elsa brändström straße 66 d-46045 oberhausen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Von: fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13 An: fluchtfragen@unperfekthaus.de Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann geht das an 149 Leser - Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: katrin.martens@gmx.de mailto:katrin.martens@gmx.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fArbeit_f%3dC3%3dBCr_Fl%3dC3%3dBCchtlinge%3f%3d
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Katrin Martens
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Viele Grüße
Martin