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Datum: Thu, 29 Sep 2016 16:38:03 +0200
Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de
An: liste-muensterland@asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] NRW: Erlass zur Wohnsitzregelung;
Verfahren der Jobcenter
Liebe Kolleg*innen,
im Anhang ein Erlass des MAIS und des Landesinnenministeriums vom 28.
September zur Wohnsitzregelung in NRW sowie das Protokoll einer
Telefonkonferenz mit den Jobcentern. Ohne auf Einzelheiten einzugehen,
zwei Punkte:
1. Die Ausländerbehörden können bereits jetzt Zuweisungen für bestimmte
Kommunen an anerkannte Flüchtlinge aussprechen, wenn diese noch in
einer Landeseinrichtung leben. Künftig sollen diese Zuweisungen zentral
durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen, wenn die so genannte
"Ausländerwohnsitzzuweisungsverordnung" in Kraft getreten ist
(ebenfalls im Anhang).
2. Zu den Rückwirkungsfällen:
Im Anhang findet sich zudem das Protokoll einer Telefonkonferenz
zwischen MAIS, Regionaldirektion und den Jobcentern, das sür die Praxis
sehr wichtig sein dürfte. Hier heißt es unter anderem zur Frage der
Leistungsentscheidungen:
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
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