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Datum: Wed, 14 Dec 2016 08:18:01 +0100 Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: EILT: Bitte keine Zustimmung am 16.12. zum GE zur Verschärfung des AsylbLG im Bundesrat !
Liebe Kolleg*innen,
das Asylbewerberleistungsgesetz wird gerade scheibchenweise verstümmelt. Gesetzgeber und Bundesregierung versuchen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Pflicht der Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums schrittweise zu kassieren. Nun steht die nächste Leistungskürzung im AsylbLG zum 1. Januar 2017 an, der der Bundesrat noch zustimmen muss. Hier eine Mail von Georg Classen (Berliner Flüchtlingsrat), in der er die NRW-Landesregierung auffordert, der AsylbLG-Kürzung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Wir schließen uns dieser Aufforderung selbstverständlich an!
Liebe Grüße Claudius
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Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann, sehr geehrte Frau Ministerin Steffens, sehr geehrter Herr Minister Remmel,
schon am kommenden Freitag 16.12.2016 soll der Bundesrat über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig abstimmen (BR-Drs 713/16 http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/952/to-node.html?cms_topNr=4#top-4).
Die Vorlage sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften würden quasi "zwangsverpartnert" und sollen mit dieser Begründung nur noch 90 % des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere Infos zum GE siehe hier http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_2016.html.
Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau des ALG II bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein Alleinstehender in einer Unterkunft mit Selbstversorgung nur noch 299 Euro/Monat, der Alg 2 Regelsatz beträgt ab 1.7.2017 hingegen 409 Euro/Monat. Auch die Taschengeldsätze http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Regelbedarf_AsylbLG_2017.pdf bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl. zur Kürzungshistorie auch das PDF anbei.
Die sachlich mit einem realen Minderbedarf aus einen gemeinsamen Wirtschaften einander fremder Menschen nicht wirklich begründbare Gesetzesvorlage widerspricht u.E. klar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html, wonach /"die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar" /ist, das menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer gleichermaßen sicherzustellen ist, und migrationspolitsiche motivierte Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind.
Demgemäß argumentiert auch der AS-Ausschuss im Bundesrat: /"Die spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für Leistungsbezieher/innen in Gemeinschaftsunterbringung, die nicht in einer Paarbeziehung leben, basiert auf sachlich nicht gerechtfertigten Annahmen und ist aufzuheben. http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/542-1-16_Stellungnahme_Bundesrat_Ausschuesse.pdf"/
Statt der vom BVerfG geforderten Angleichung des Leistungsniveaus im AsylbLG an das Alg 2 zu entsprechen, wird mit der geplanten Verschärfung des AsylbLG erneut der Weg beschritten, die Leistungen aus migrationspolitischen Gründen (Abschreckung) zu kürzen. Letztlich kann eine diskriminierungsfreie und verfassungskonforme Leistungsgewährung für Flüchtlinge u.E. aber nur in der Form erfolgen, dass das AsylbLG ganz abgeschafft wird und Flüchtlinge in das SGB eingegliedert werden. Dies wäre auch im Interesse einer frühzeitigen gesellschaftlichen Teilhabe.
Der Flüchtlingsrat möchte Sie daher hiermit dringend bitten, sich dafür einzusetzen, dass ebenso wie Berlin auch NRW diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen wird.
Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763 georg.classen@gmx.net http://www.fluechtlingsrat-berlin.de