Fw: [liste-muensterland] Einigung zur Rückwirkung der Wohnsitzauflage; aktualisierte Arbeitshilfe

Beginn der weitergeleiteten Nachricht: Datum: Mon, 31 Oct 2016 11:40:59 +0100 Von: Claudius Voigt <voigt@ggua.de> An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Einigung zur Rückwirkung der Wohnsitzauflage; aktualisierte Arbeitshilfe */Verteiler: AK Flüchtlinge, Abteilung MIK des Paritätischen /* Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesländer und der Bund haben sich im Hinblick auf die Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte nach § 12a AufenthG darauf geeinigt, diese nicht rückwirkend für Anerkannte anzuwenden, die*vor dem 06. August 2016* in ein anderes Bundesland umgezogen sind. In diesen Fällen liege ein Härtefall im Sinne des § 12a Abs. 5 Nr. 2c AufenthG vor, da durch den Rückumzug eine bereits begonnene Integration unterbrochen würde. Die betroffene Person unterliegt aber einer neuen Wohnsitzverpflichtung in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz begründet hat. Den Inhalt der Einigung, der im Rahmen der Bund-Länder-Besprechung zur Umsetzung der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG am 13. September 2016 getroffen wurde, finden Sie hier: _Vermerk zur Bund-Länder-Besprechung vom 13. September 2016 _ <http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/Bund-Laender-Besprechung.pdf> Leider gilt die Regelung jedoch nicht für Nordrhein Westfalen. Wir haben aufgrund der neuen Entwicklungen auch unsere Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage aktualisiert, Sie finden Sie hier: http://www.migration.paritaet.org/fluechtlingshilfe/arbeitshilfen/ Herzliche Grüße, Kerstin Becker Referentin Flüchtlingshilfe/-politik Abteilung Migration und Internationale Kooperation Der Paritätische Gesamtverband Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin Telefon: 030 24636-431 Telefax: 030 24636-140 E-Mail: asyl@paritaet.org _ __http://www.paritaet.org_ <http://www.paritaet.org/>_ __http://www.facebook.de/paritaet__ __http://www.twitter.com/paritaet__ __https://www.youtube.com/dieparitaeter_ -- Claudius Voigt Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5 48153 Münster Fon: 0251 14486-26 Mob: 01578 0497423 Fax: 0251 14486-20 voigt@ggua.de www.ggua.de www.einwanderer.net Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK). Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland" eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/ --- Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft. https://www.avast.com/antivirus Viele Grüße Martin -- Tel.: 0176/48310835 http://fluechtlingshilfe-hamm.de https://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHamm http://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf Spenden: BIC: WELADED 1 HAM IBAN: DE58410500950021224860 _______________________________________________ liste-muensterland mailing list liste-muensterland@asyl.org http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Martin Kesztyüs