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Datum: Mon, 31 Oct 2016 11:40:59 +0100 Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Einigung zur Rückwirkung der Wohnsitzauflage; aktualisierte Arbeitshilfe
*/Verteiler: AK Flüchtlinge, Abteilung MIK des Paritätischen /*
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bundesländer und der Bund haben sich im Hinblick auf die Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte nach § 12a AufenthG darauf geeinigt, diese nicht rückwirkend für Anerkannte anzuwenden, die*vor dem 06. August 2016* in ein anderes Bundesland umgezogen sind.
In diesen Fällen liege ein Härtefall im Sinne des § 12a Abs. 5 Nr. 2c AufenthG vor, da durch den Rückumzug eine bereits begonnene Integration unterbrochen würde. Die betroffene Person unterliegt aber einer neuen Wohnsitzverpflichtung in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz begründet hat.
Den Inhalt der Einigung, der im Rahmen der Bund-Länder-Besprechung zur Umsetzung der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG am 13. September 2016 getroffen wurde, finden Sie hier:
_Vermerk zur Bund-Länder-Besprechung vom 13. September 2016 _ http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/Bund-Laender-Besprechung.pdf
Leider gilt die Regelung jedoch nicht für Nordrhein Westfalen.
Wir haben aufgrund der neuen Entwicklungen auch unsere Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage aktualisiert, Sie finden Sie hier:
http://www.migration.paritaet.org/fluechtlingshilfe/arbeitshilfen/
Herzliche Grüße,
Kerstin Becker
Referentin Flüchtlingshilfe/-politik Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Der Paritätische Gesamtverband Oranienburger Str. 13-14 10178 Berlin Telefon: 030 24636-431 Telefax: 030 24636-140 E-Mail: asyl@paritaet.org _ __http://www.paritaet.org_ http://www.paritaet.org/_ __http://www.facebook.de/paritaet__ __http://www.twitter.com/paritaet__ __https://www.youtube.com/dieparitaeter_