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Datum: Wed, 3 Feb 2016 14:48:06 +0100
Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de
An: liste-muensterland@asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Elternnachzug zu UMF mit sub. Schutz wird
faktisch dauerhaft ausgeschlossen
*Gesetzesverschärfung verhindert dauerhaft den Elternnachzug zu
Unbegleiteten Minderjährigen mit subsidiärem Schutz*
Liebe KollegDer geplante zweijährige vollständige Ausschluss des
Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2, 2.
Alternative) wird unbegleitete Minderjährige besonders hart treffen:
Unbegleitete Minderjährige mit subsidiärem Schutzstatus werden ihre
Eltern nicht mehr nachholen können. Dabei haben die zwei Jahre
Wartefrist zur Folge, dass in den allermeisten Fällen der Elternnachzug
nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ausgeschlossen ist, da
zwischenzeitlich die Volljährigkeit eingetreten ist. Nach der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es beim
Elternnachzug nach § 36 Abs. 1 AufenthG darauf an, dass zum Zeitpunkt
der Visumerteilung das Kind noch minderjährig sein muss.
So lautet die Forumulierung des geplanten § 104 Abs. 13:
Liebe Grüße
Claudius
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Claudius Voigt
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