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Datum: Sun, 15 Jan 2017 19:03:54 +0100 Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Aus dem Newsletter von Harald Thomé:
*2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im Netz *
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++ Unser *neuer SGB II – Rechner *ist völlig neu aufgesetzt worden und in der neuen Version hier zum Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner*SGB II - Folien *im Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10 Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000 Downloads im Monat). Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein Tacheles zu leisten. http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/
*4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern *
------------------------------------------------------------------------ Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens- und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II - Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind (SG Leipzig v. 10.10.2016 - S 17 AS 1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz
-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017 Datum: Sun, 15 Jan 2017 18:01:13 +0100 Von: Harald Thomé newsletter@harald-thome.de Antwort an: Harald Thomé newsletter@harald-thome.de An: voigt@ggua.de
Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017 Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier. http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/newsletter-archiv/
Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
*1. Sozialrechtliche Infos von Frieder Claus: Neue gesetzliche Regelungen ab Januar 2017*
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Auch der Kollege Frieder Claus von der Unabhängigen Hartz-IV-Beratung, Heimstatt Esslingen, hat ein Änderungsblatt zusammengestellt. Hierbei möchte ich zwei Dinge hervorheben: a.) *Unbilligkeitsverordnung bzgl. Zwangsverrentung*, alles weitere hat Frieder dargestellt und 2. geplante Änderungen beim Schonvermögen im SGB XII. b.) Derzeit gilt ein Schonvermögen in der Sozialhilfe von 1.600 / 2.600 €, das *soll *einheitlich auf 5.000 € auf jeden SGB XII-Bezieher + 500 € für jede unterhaltene Person angehoben werden. Der *Bundestag* hat das zuständige Ministerium (BMAS) per *Entschließungsantrag aufgefordert, die Sätze entsprechend anzuheben. Diese Entschließung ist von Frau Nahles* (irgendwie nicht anders zu erwarten), als zuständige Arbeitsministerin und Verordnungsgeber, bislang jedoch noch *nicht umgesetzt worden*. Den Bundestags Entschließungsantrag vom 20.11.2016 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810528.pdf , dort Ziff. III, Seite 5 +6
Hier geht es nun zum Papier von Frieder: : http://www.harald-thome.de/media/files/Frieder-Claus-10.01.2017.pdf
Daher nochmal der deutliche Hinweis: derzeit gilt beim Schonvermögen im SGB XII weiterhin 1.600 / 2.600 €, wenn hier Änderungen eintreten, werde ich darüber informieren (die Betonung liegt auf wenn!).
*Auch Tacheles fordert das BMAS auf, die Schonvermögensgrenzen im SGB XII auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen!*
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*2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im Netz *
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++ Unser *neuer SGB II – Rechner *ist völlig neu aufgesetzt worden und in der neuen Version hier zum Download erhältlich: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner*SGB II - Folien *im Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10 Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000 Downloads im Monat). Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein Tacheles zu leisten. http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/
*3. Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten / Anwendung des MB nach § 21 Abs. 6 SGB II *
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Dann möchte ich auf ein wichtiges Urteil des SG Dresden verweisen, in dem das SGV das JC zur Erstattung zur Erstattung von außergewöhnlich hohen Fahrtkosten zu einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie verurteilt hat. An sich ist das Urteil nichts besonderes, aber ein kleiner Baustein dessen, wie der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auszulegen und anzuwenden ist. Mehr zum Urteil hier: http://tinyurl.com/hnynq7m Was da noch drunter fallen kann, findet man auch in meinen Folien http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ , Seite 24 + 25.
*4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern *
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Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens- und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II - Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind (SG Leipzig v. 10.10.2016 - S 17 AS 1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz mit RB Stufe 2 zu gewähren ist, sondern der AlleinstehendenRB mit RB Stufe 1.
*5. DPWV Arbeitshilfe: Grundlagen des Asylverfahrens*
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Dann möchte ich auf eine Arbeitshilfe des DPWV hinweisen. Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, auf knappem Raum einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben. Sie richtet sich an alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des Asylverfahrens beraten. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe sehr praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen konkreten Tipps für die Beratungspraxis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der verfahrensrechtlichen Grundlagen.
Diese gibt es hier:http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/ http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
*6. BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)*
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Der BGH hat geurteilt, dass die AGB eines Wohnraummietvertrages in der bestimmt wird, dass die laufende Miete monatlich im Voraus*, spätestens am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen ist,* die kundenfeindlichste Auslegung das Risiko einer durch Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs und daher *unwirksam ist.
*Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt (BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15). Mehr dazu hier: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bgh-zur-rechtzeitigkeit...
*7. Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur Solidarität *
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Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen verzeichnet die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.
Ich möchte alle Newsletternutzerinnen und -nutzer dazu auffordern, sich und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste Adressverzeichnis welches existiert und für viele Menschen ist es einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat und Hilfe benötigen. Für die Anwälte ist es natürlich Zugang zu Mandanten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, dies anstatt die Homepage mit Werbung zuzukleistern.
Ich möchte daher *alle auffordern sich in das Adressverzeichnis einzutragen* um so *diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken*. Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu auffordern aus *Solidarität gegenüber Tacheles*, wir brauchen das Geld über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von öffentlicher Förderung agieren zu können.
Hier geht es zur Adressdatenbank: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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Der Newsletterhat derzeit eine Reichweite von über 44.300 Empfängern in ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
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*8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare *
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt: **
* am *20./21. Feb. in Dresden * * am *20./21. März in Leipzig* * am *03./04. April in München* * am *10./11. April in Berlin* * am *18./19. April in Frankfurt* * am *23./24. Mai in Wuppertal* * am *29./30. Mai in Augsburg* * am *21./22. Juni in Erfurt * * am *24./25. Juli in Berlin* * am *02./03. Aug. **in* *Wuppertal* * am *07./08. Aug. in Bremen* * am *09./10. Aug. in Hannover* * am *17./18. Aug. in Koblenz* * am *21./22. Aug. in Dresden*
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
*9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin *
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Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
* vom*15. - 19. Mai in Wuppertal * * vom*18. – 22. Sept. in Berlin.*
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
*10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen *
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
* *am *29./30. März *in*Frankfurt** * *am *14./15. Aug.* in *Erfurt**
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
*11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II *
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist *ein MUSS* von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
* am *26. April* in*Hamburg * * am*13. Juni *in *Frankfurt * * am*24. Aug. *in*Leipzig *
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
*12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien *
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
* am *20. April* in *Wuppertal * * am*23. Aug.* in*Leipzig*
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
*13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste *
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr
Sie findet statt
* am *21. April *in*Wuppertal*
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
*14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger *
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Diese Fortbildung biete ich
* am *22. Mai* in *Wuppertal *
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
*15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste *
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Diese Fortbildung biete ich
* am *12. Juni* in *Frankfurt*
wieder an*. *
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
*16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin*
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilfe...
*17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin*
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-de...
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
*Impressum*
Dieser Newsletter wurde an die Adresse voigt@ggua.de versendet.
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*Inhaltlich verantwortlich:*
Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125 42285 Wuppertal
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