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Datum: Tue, 20 Sep 2016 22:15:28 +0200
Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de
An: liste-muensterland@asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] NRW: Entwurf einer
"Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV)"
Liebe Kolleg*innen,
mal was Interdisziplinäres: Was haben diese Formeln mit dem
Ausländerrecht zu tun?
Sie sind Berechnungsgrundlagen für einen so genannten
"Integrationsschlüssel" in NRW, der zur Umsetzung der neuen
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge in NRW dienen soll. Der
Entwurf einer Verordnung mit dem griffigen Titel "Verordnung zur
Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und
Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem
Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV)"
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4239.pdf
sieht nämlich vor, in NRW den Wohnsitz künftig "gemeindescharf"
zuzuweisen, jedoch auf die Verhängung von Sperrbezirken zu verzichten.
Ohne auf Details einzugehen: Die Verordnung sieht zwar vor, "in der
Regel" auf eine Wohnsitzzuweisung zu verzichten, wenn bereits am 6.
August 2016 eine Anerkennung als Flüchtling, subsidiär
Schutzberechtigter vorlag - also in den Rückwirkungsfällen. Dies
allerdings hilft wohl nichts in den Fällen, in denen bereits vor dem 6.
August 2016 in Umzug aus einem anderen Bundesland nach NRW erfolgt ist.
Denn dann besteht die Wohnsitzauflage für das Bundesland der früheren
asylrechtlichen Zuweisung dennoch - völlig unabhängig von dieser
Verordnung - automatisch und per Gesetz.
--
Claudius Voigt
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