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Datum: Mon, 9 Jan 2017 07:36:52 +0000 Von: Sandra Haddad s.haddad@awo-dortmund.de An: 148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen fluchtfragen@unperfekthaus.de Betreff: AW: [fluchtfragen] Einnahmen für Geflüchtete aus dem §3 26 EstG möglich?
------------------------------------------------------------ Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann geht das an 148 Leser Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: s.haddad@awo-dortmund.de ------------------------------------------------------------
Hallo zusammen,
Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen – ob nun AsylbLG, Hartz IV, Grundsicherung oder ähnliches, dürfen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in gleicher Höhe beziehen, wie alle anderen auch. Da gibt es keine Unterschiede.
Liebe Grüße
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sandra Haddad
- Leitung –
AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße
Morgenstr. 5
44319 Dormtund
s.haddad@awo-dortmund.demailto:s.haddad@awo-dortmund.de
T. 0160/91 31 43 09
AWO Unterbezirk Dortmund
Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund
Vorsitzende: Gerda Kieninger
Geschäftsführer: Andreas Gora
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598
Von: fluchtfragen@unperfekthaus.de [mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Indre Bermann
Gesendet: Samstag, 7. Januar 2017 18:03
An: '148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
Betreff: [fluchtfragen] Einnahmen für Geflüchtete aus dem §3 26 EstG möglich?
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann geht das an 148 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an: indre@web.demailto:indre@web.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3futf-8%3fQ%3fEinnahmen_f%3dC3%3dBCr_Gefl%3dC3%3dBCchtete_aus_de%3f%3d
Hallo Zusammen,
ich habe zwar schon im Internet recherchiert und glaube, dass es möglich ist, möchte mich aber nochmal rückversichern, da ich mich mit den Sozialleistungen nicht auskenne.
Die Frage ist, ob Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen, Aufwandsentschädigungen nach §3 EstG beziehen dürfen?
Mit besten Grüßen
Indre Bermann
--
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Viele Grüße
Martin