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Datum: Sun, 7 Feb 2016 20:56:49 +0100 Von: Claudius Voigt voigt@ggua.de An: liste-muensterland@asyl.org Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Aus dem Thomé Newsletter 06/2016 vom 07.02.2016
-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Aus dem Thomé Newsletter 06/2016 vom 07.02.2016 Datum: Sun, 7 Feb 2016 11:11:18 +0100 Von: Willy Voigt willy.voigt@koeln.de An: Willy Voigt@koeln.de willy.voigt@koeln.de
Thomé Newsletter 06/2016 vom 07.02.2016: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1968/
Bspw.
4. Dolmetscher und Übersetzerkosten im Sozialrecht ============================================ Amtssprache Deutsch“, mit diesem Hinweis, wird regelmäßig von den JC das Mitbringen von Übersetzern gefordert oder verlangt das kostenpflichtige Übersetzungen beigebracht werden. Diese Herangehensweise ist rechtswidrig. § 19 Abs. 2 S. 1 2. TS SGB X regelt, dass die Vorlage von Übersetzungen zu verlangen ist „sofern [die Behörde] nicht in der Lage ist, Anträge und Dokumente zu verstehen“. Das bedeutet, das generalisierte Verlangen von Übersetzern und Übersetzungen ist völlig unzulässig. Zunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde nicht die betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, dann muss weiter überlegt werden. Bei den „gemeinsamen Einrichtungen“, sprich den Jobcentern, die nicht von optierenden Kommunen betreiben werden, ist der Behördenbegriff ein bundesweiter. Es ist zu fordern, dass jedes JC / jeder Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter welche Sprache spricht/lesen kann.“ Dann besteht nach gemäß Art. 2 der VO (EWG) Nr. 883/2004 für alle Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates, Staatenlose und Flüchtlinge, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und Hinterbliebene ein Anspruch auf Kostenübernahme auf Dolmetscher und Übersetzerkosten. Dazu noch eine Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Senat: http://www.elke-breitenbach.de/uploads/media/ka17-12607.pdf
Sowie Weisungen der BA dazu/HEGA 05/11 – 08: http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf und Ergänzungsweisungen vom 19.11.2015: http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.1... und http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.1... (Geheim)
und
1. Protest gegen das Rechtsverschärfungsgesetz ========================================= Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil. Alles weitere dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/
Dann gibt es von Frieder Claus die Kampagne „Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten“, alles weitere dazu hier: http://tinyurl.com/j2vcwun . Hier geht es darum, Landtags- und Bundestagsabgeordnete mit einer Mustervorlage anzuschreiben und ihnen klar zu machen, dass wir mit den geplanten Änderungen so nicht einverstanden sind.
Von Seiten Tacheles ist derzeit ein »Forderungspapier « im Arbeit, in dem wir unsererseits notwendige und überfällige SGB II – Änderungen darstellen und einfordern.