Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Fri, 30 Sep 2016 17:15:39 +0200
Von: saxofool(a)gmx.de
An: "125 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen"
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] kein Betreff
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 143 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
saxofool(a)gmx.de
Zwischenbericht: Clowntheater für Essener Flüchtlingskinder
Seit Juli 2016 verzaubert das Projekt „Zirkus-Träume – Clowntheater für
Flüchtlingskinder“ in Essen die Kleinsten in ihren provisorischen
Behelfs- und Notunterkünften. Die Clownin und Diplom Psychologin
Kristina Mohr hat ihr bestehendes Stück nach einem Benefiz-Auftritt in
E-Karnap auf die Situation der Flüchtlingskinder umgearbeitet, Gelder
dafür vom Förderfonds Interkultur Ruhr erhalten und kooperiert mit
Desire Communication (Organisation) und European Homecare
(Einrichtungsträger), sowie mehreren ehrenamtlichen Helferinnen. Nach
jetzt 7 gelungenen Auftritten kann sie bestätigen, dass Ihre Idee des
heilsamen Humors wirklich angekommen ist!! Aus dem Antrag: ....Die
Handlung greift das Ankommen nach beschwerlicher Reise auf. Den von
Krieg in der Heimat und Flucht traumatisierten Seelen wird als Gegenpol
ein Stück Kindsein und Unbeschwertheit wiedergegeben und zum
gemeinschaftlichen Spiel animiert. Die Clownin baut mit tollpatschigem
Humor eine Brücke und führt die Kinder mittels heilsamer Phantasie an
einen sicheren, vertrauensvollen Ort. Die in jedem Kind angelegte
Ressource des Spiels wird durch Mitmachaktionen animiert, das
Gemeinschaftserlebnis unterstützt, und ermöglicht so dem einzelnen Kind
ein Stück Heilung und Zuversicht. Dies entspricht stabilisierender
traumatherapeutischer Intervention. Kinder spielen das Stück oft
mehrfach nach, können so eine neue positive Erfahrung verankern
(Resilienz). (....) Das Glück der Kinder strahlte auf die gesamte
Einrichtung aus, sowohl BewohnerInnen als auch MitarbeiterInnen.
Mehrfach ließen sich die Älteren nicht abhalten, auch zuzusehen und in
ihren Augen ließ sich das Staunen und Strahlen der ehemals 6-Jährigen
erkennen. Die Einrichtungsleitungen, Sozialbetreuung und Ehrenamtlichen
unterstützten das Vorhaben. Die Erlebnisberichte der Clownin werden per
Blog in die Gesellschaft verbreitet und lösen Anteilnahme aus. Wer
macht sich wirklich ein Bild davon, tagtäglich mit mehreren Familien in
einem alten Klassenzimmer zu leben, oder in Containern und Zelten mit
Stoffwänden? Die Security-Mitarbeiterin in Karnap hatte es gleich auf
den Punkt gebracht: „Sie wissen, dass Sie hier heute der Star sind?!“.
Lesen Sie mehr über die bunten Lichtblicke der Willkommenskultur, wenn
die Clownin tollpatschig mit Saxophon & Handpuppe in die Manege springt
und über Jonglage und "Hoch"-Seil bis zum Mond fliegt. Begeisterte
Kinder, Gekicher, Klatschen und Empören - ein Hoffnungsschimmer im
umzäunten reizarmen neuen „Zuhause“ - beim Warten auf Asyl - der dank
der glitzernden Kinderaugen auf Familien und Verwaltung überspringt.
Eine ermutigende Botschaft von Frieden, gleichberechtigter Bildung und
emanzipierter Stellung der Frau. Für einige war es auch ein Abschied,
bevor sie die Reise in die Heimat wieder antreten mussten. Wir hoffen,
diese kostbaren Augenblicke bleiben in den kleinen Herzen verankert.
O-Ton einer Ehrenamtlichen: "Lotte, ein Genuss! -... Die Kinder waren
tiefenentspannt hinterher und berichteten den Betreuerinnen im Dorf
begeistert, bedankten sich mit viel Umarmungen bei uns. Wir sagen alle
DANKE, es war ein rundum gelungener Nachmittag und hat uns alle viel
enger verbunden!“. Blog-Berichte wie "Konfettiduschen" oder "Im Weltall
ist es ganz still - hört Ihr?!": www.clowninlotte.wordpress.com
Metropole Ruhr: http://interkultur.ruhr/event/zirkus-tr%C3%A4ume
Erfreute Grüße, Kristina Mohr Dipl.Psych. Saxin. Clownin.
www.saxofool.dewww.kristinamohr.de kontakt(a)kristinamohr.de
0163/1482864. 0201/5631015 -- Dies ist die Mailingliste, in der die
Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 143 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
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Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
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Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
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Viele Grüße
Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Fri, 30 Sep 2016 14:58:39 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Wohnsitzregelung / SGB II: Weisung BMAS,
BA
Liebe Kolleg*innen,
gestern ist einRundschreiben des Bundesarbeitsministeriums / der
Bundesagentur für Arbeit
<http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/BMAS_umsetzung_woh…>
erschienen, das bundeseinheitliche Regelungen zur Zuständigkeit der
Jobcenter in Zusammenhang mit Wohnsitzauflagen nach § 12a AufenthG
enthält. In allen Fällen , in denen Betroffene entgegen einer
Wohnsitzauflage an einen anderen Ort umgezogen sind, müssen zumindest
vorläufige Leistungen analog § 43 SGB I für in der Regel sechs Wochen
erbracht werden, in besonderen Fällen auch länger. Die Höhe der
vorläufigen Leistungen müssen sich /"an den Leistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts //nach dem SGB II orientieren"/.
*"Normalfälle" (**ab dem 1. Oktober anerkannt):* Neu erteilte
Aufenthaltserlaubnisse sollen ab dem 1. Oktober standardmäßig im
elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und auf einem Beiblatt Angaben
zum Bestehen einer Wohnsitzauflage enthalten. Wenn bei ab jetzt
anerkannten Schutzberechtigten im Aufenthaltstitel oder auf dem
Beiblatt keine Wohnsitzauflage vermerkt ist, existiert diese somit auch
nicht und sie sind bundewseit freizügigkeitsberechtigt und
leistungsberechtigt.
*"Übergangsfälle"**(zwischen dem 6. August und dem 30. September
anerkannt):* Falls ein SGB II-Antrag in einem anderen Bundesland
gestellt wird, als in demjenigen, wo auch das Asylverfahren durchlaufen
wurde, muss das Jobcenter bei der Ausländerbehörde anfragen, ob eine
Wohnsitzauflage besteht. Falls die Ausländerbehörde nicht innerhalb von
vier Wochen antwortet, gilt die "Vermutung", dass keine Wohnsitzauflage
besteht.
*"Altfälle" (**zwischen dem 1. Januar und dem 5. August anerkannt)**:*
Auch hier muss die ABH angefragt werden, wenn ein SGB-II-Antrag in
einem anderen Bundesland als dem der asylrechtlichen Zuweisung gestellt
wird. Die Frist für eine Antwort der ABH soll ebenfalls max. vier
Wochen betragen, ansonsten gilt die Vermutung, dass keine
Wohnsitzauflage existiert.
Für die Fälle, dass auch der Umzug in ein anderes Bundesland bereits
vor dem 6. August 2016 erfolgt ist, haben einige Bundesländer bereits
die "Rückwirkung" der Wohnsitzregelung ausgeschlossen, unserer Kenntnis
nach bislang Niedersachsen
<http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/20160831_RdErl…>
und Berlin
<http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/artikel.27…>
(S. 106ff); NRW
<http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/160928_Erlass_Wohn…>
zumindest "in der Regel" dann, wenn schulpflichtige oder kleinere
Kinder betroffen wären oder bereits ein Integrationskurs begonnen
wurde. Das BMAS verweist dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit der
Bundesländer, in den Rückwirkungsfällen eine pauschale Regelung treffen
zu können, nach der /"die zuständige Landesregierung die Jobcenter
darüber informiert hat, dass in den Altfällen eine Rückfrage bei der
zuständigen ABH nicht geboten ist"/ - also die Wohnistzauflage in dem
jeweiligen Bundesland in Rückwirkungsfällen automatisch erloschen oder
als geändert gilt.
Nach einer Bund-Länder-Besprechung
<http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/160913_Bund-Laende…>
vom 13. September besteht zudem unter allen Bundesländern Einigkeit,
dass stets von einem Härtefall auszugehen sei, wenn jemand
/"zwischen dem 1.1.2016 und 6.8.2016 (Inkrafttreten des
Integrationsgesetzes) im Vertrauen auf den Fortbestand des in dieser
Zeit geltenden Rechtszustands rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt
in ein anderes Bundesland verlagert hat; es wird vermutet, dass durch
einen Rückumzug eine bereits begonnene Integration unterbrochen würde.
Die betroffene Person unterliegt einer neuen Wohnsitzverpflichtung in
dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz begründet hat."/
Insofern ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass sämtliche
Bundesländer zwecks Verwaltungsvereinfachung die oben genannte
Möglichkeit einer Globalentscheidung nutzen werden, nach der die
Wohnsitzauflage in Altfällen und einem Umzug vor dem 6. August aus
Gründen des Vertrauensschutzes, des Verhältnismäßigkeitsprinzips, des
Kindeswohls usw. nicht anwendbar sein kann.
Apropos Verwaltungsvereinfachung: Das BMAS-Rundschreiben enthält ein
Prüfschema für die Jobcenter, anhand dessen die Zuständigkeit im Falle
einer Wohnsitzauflage ermittelt werden soll. Zur allgemeinen
Belustigung findet ihr es unten.
*Eine interessante **Frage wäre im Übrigen, ob die Energie der
Behörden, der Betroffenen und der Beratungsstellen nicht besser in die
tatsächliche Förderung von Integration und Teilhabe investiert werden
sollte, statt in gesetzlich vorgegebene Integrationsverhinderung in
Form eines undurchschaubaren, schikanösen, entmündigenden und
vermutlich rechtswidrigen Umzugsverbots?*
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
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liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 29 Sep 2016 16:38:03 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] NRW: Erlass zur Wohnsitzregelung;
Verfahren der Jobcenter
Liebe Kolleg*innen,
im Anhang ein Erlass des MAIS und des Landesinnenministeriums vom 28.
September zur Wohnsitzregelung in NRW sowie das Protokoll einer
Telefonkonferenz mit den Jobcentern. Ohne auf Einzelheiten einzugehen,
zwei Punkte:
1. Die Ausländerbehörden können bereits jetzt Zuweisungen für bestimmte
Kommunen an anerkannte Flüchtlinge aussprechen, wenn diese noch in
einer Landeseinrichtung leben. Künftig sollen diese Zuweisungen zentral
durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen, wenn die so genannte
"Ausländerwohnsitzzuweisungsverordnung" in Kraft getreten ist
(ebenfalls im Anhang).
2. Zu den Rückwirkungsfällen:
Im Anhang findet sich zudem das Protokoll einer Telefonkonferenz
zwischen MAIS, Regionaldirektion und den Jobcentern, das sür die Praxis
sehr wichtig sein dürfte. Hier heißt es unter anderem zur Frage der
Leistungsentscheidungen:
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
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Datum: Thu, 29 Sep 2016 14:49:30 +0200
Von: Wolfgang Nötzold <w.noetzold(a)unperfekthaus.de>
An: 7 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] [#Hx1H] Fwd:
SAVE THE DATE! 3. November 2016: »Refugee Citizen - Perspektiven
Kultureller Bildung von NRW bis Europa« in Remscheid
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
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an: w.noetzold(a)unperfekthaus.de
------------------------------------------------------------
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: SAVE THE DATE! 3. November 2016: »Refugee Citizen -
Perspektiven Kultureller Bildung von NRW bis Europa« in Remscheid
Datum: Thu, 29 Sep 2016 14:28:57 +0200
Von: Zaers, Melanie <zaers(a)nrw-kultur.de>
An: Bauschen, Rüdiger <bauschen(a)nrw-kultur.de>
*SAVE THE DATE*
**
*3. November 2016, 11:00 bis 17:00 Uhr*
*»Refugee Citizen – Perspektiven Kultureller Bildung von NRW bis
Europa«*
*Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW*
*Küppelstein 34, 42857 Remscheid*
Die Programmreihe »Refugee Citizen« befasst sich seit 2015 mit den
kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen durch die Ankunft
vieler Geflüchteter in NRW.
In diesem Herbst richtet sich der Blick auf die Kulturelle
Bildungspraxis in Europa und NRW und ermöglicht dabei neue Impulse und
wertvolle Perspektivwechsel.
Wie antworten Akteure Kultureller Bildung auf die neuen Zielgruppen?
Welche neuen Netzwerke entstehen über die Ansprache der neuen
Bürger*innen? Welche Hilfestellungen und Qualifikationen braucht die
Praxis? Wie kann Partizipation ermöglicht werden?
Mit diesen Fragen möchten wir Praktiker*innen, kommunalen
Vertreter*innen, Künstler*innen, Politiker*innen und Teilnehmende in
regionalen und europäischen Projekten in den Austausch bringen und die
eigene Praxis diskutieren.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird
gebeten bis zum *26. Oktober 2016* unter konuk(a)nrw-kultur.de
<mailto:konuk@nrw-kultur.de>.
Eine Veranstaltung der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und
des Landes NRW, des NRW KULTURsekretariats (Wuppertal) und des
Kultursekretariats NRW Gütersloh. Gefördert vom Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.
*---*
NRW KULTURsekretariat
Friedrich-Engels-Allee 85
42285 Wuppertal
NRWKS_4c-WEB
T. +49 202 - 6 98 27 - 227
F. +49 202 - 6 98 27 - 203
konuk(a)nrw-kultur.de <mailto:konuk@nrw-kultur.de>
www.nrw-kultur.de <http://www.nrw-kultur.de>
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
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Datum: Wed, 28 Sep 2016 08:56:54 +0200
Von: "Metelmann, Janine" <metelmann(a)paritaet-nrw.org>
An: undisclosed-recipients:;
Betreff: Info: Informationen zur Familienzusammenführung - IOM
Familienunterstützungsprogramm
Ihnen und Euch z.K.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Metelmann
Fachreferentin Migration und Flüchtlingsarbeit
---
Der Paritätische NRW
Ernst-Abbe-Weg 50 | 40589 Düsseldorf
Telefon: 0211/94600-18
Mobil: 0173/29 17 134
Fax: 0211/9460010
www.paritaet-nrw.org
[image: Logo des Paritätischen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor kurzem fand ein Treffen mit verschiedenen Vertretern der Ministerien
und Verbände zum Thema Familienzusammenführung statt, in dessen Rahmen
wir (erneut) unsere Kritik an der aktuellen Situation, insbesondere im
Hinblick auf die Familienzusammenführung zu anerkannten Flüchtlingen
äußern konnten.
IOM und das Auswärtige Amt haben uns bei dieser Gelegenheit darum
gebeten, über das Familienunterstützungsprogramm von IOM für die
Familienangehörigen von in Deutschland anerkannten syrischen
Flüchtlingen zu informieren. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten
Programms ist es, Antragsteller*innen bei Fragen zum Visumverfahren zu
helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim
Visum-Termin vorgelegt werden können. Die IOM-Zentren in Beirut und
Istanbul haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen, das Zentrum in
Gaziantep wird in Kürze folgen.
Nähere Informationen einschließlich der Adressen von IOM finden Sie auf
der Homepage des Auswärtigen Amtes und im Schreiben des AA im Anhang:
Türkei: http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/
08-visa-fuer-syrien/0-visa-fuer-buerger-aus-syrien.html
Libanon: http://www.beirut.diplo.de/Vertretung/beirut/de/00-
Startseite/IOM__Juni__2016.html
Sowie: https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/
index.html#start
Ab Januar 2017 soll ein „Family Assistance Program“ in Erbil
hinzukommen, dass sowohl Syrer*innen als auch Iraker*innen unterstützen
wird, den Familiennachzug beantragen.
Wir wissen, dass dieses Programm nicht dazu geeignet ist, alle Probleme
beim Familiennachzug zu lösen, kritische Anmerkungen hierzu finden Sie
u.a. auf der Seite des Niedersächsischen Flüchtlingsrats:
*http://www.nds-fluerat.org/21021/aktuelles/familiennachzug-aus-syrien-aktuelle-entwicklungen/*
<http://www.nds-fluerat.org/21021/aktuelles/familiennachzug-aus-syrien-aktue…>
Wir denken trotzdem, dass es im Einzelfall Sinn machen kann, das neue
Programm zu testen und hoffen, dass es zunehmend Unterstützung bieten
kann. Über Rückmeldungen Ihrerseits über gemachte Erfahrungen damit
sind wir Ihnen dankbar.
Herzliche Grüße,
Kerstin Becker
Referentin Flüchtlingshilfe/-politik
Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-431
Telefax: 030 24636-140
E-Mail: asyl(a)paritaet.org
*http://www.paritaet.org* <http://www.paritaet.org/>
*http://www.facebook.de/paritaet* <http://www.facebook.de/paritaet>
*http://www.twitter.com/paritaet* <http://www.twitter.com/paritaet>
*https://www.youtube.com/dieparitaeter*
<https://www.youtube.com/dieparitaeter>
Viele Grüße
Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 27 Sep 2016 13:42:00 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [HFR-Liste] Fwd: SGB II Leistungen
auch bei Klage gegen Erteilung nur des subsidiären Schutzes: Klärung
auf Bundesebene
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [HFR-Liste] Fwd: SGB II Leistungen auch bei Klage
gegen Erteilung nur des subsidiären Schutzes: Klärung auf Bundesebene
Datum: Tue, 27 Sep 2016 13:11:08 +0200
Von: Hessischer Flüchtlingsrat <hfr(a)fr-hessen.de>
An: hfr-liste(a)lists.antira.info, Flüchtlingsräte Mailingliste
<fluechtlingsraete(a)asyl.org>
Nachfolgend eine Mail aus dem rheinland-pfälzischen Sozialministerium,
mit der klargestellt wird, dass Personen, die nur subsidiären Schutz
erhalten haben und gegen die Ablehnung des Flüchtlingsschutzes klagen,
trotzdem schon SGB-II-Leistungen ab dem Zeitpunkt der Teilanerkennung
erhalten. Da dies, wie aus der Mail hervorgeht, auf eine Abstimmung des
BMAS mit dem BMI zurückgeht, gilt diese Regelung bundesweit.
gez. Timmo Scherenberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich nach
Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) über die
strittige Rechtsfrage positioniert.
Bei sog. gespaltenen Behördenentscheidungen (z.B. Ablehnung Asyl
bzw. Flüchtling und gleichzeitige Anerkennung subsidiärer Schutz)
wird der Wechsel durch die positive Entscheidung der Behörde
(Anerkennung subsidiärer Schutz) ausgelöst. Rechtsmittel gegen den
negativen Teil der Entscheidung (z.B. Ablehnung Asyl, Ablehnung der
Anerkennung als Flüchtling) der Behörde haben keine Auswirkungen auf
den Rechtskreiswechsel.
*Das bedeutet, dass in den Fällen der Anerkennung von subsidiärem
Schutz ab dem Ablauf des Monats der Bekanntgabe (Zugang des
BAMF-Bescheides) die Leistungsberechtigung im AsylbLG entfällt.
Betroffene sind dann leistungsberechtigt im SGB II.*
**
Insofern ist die bisherige Rechtsauffassung der Bundesagentur für
Arbeit und der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland, dass bei
Einlegung von Rechtsmitteln erst nach der gerichtlichen Entscheidung
der Rechtskreiswechsel stattfindet, nicht mehr anzuwenden. *Die
aktuelle Rechtsauffassung ist ab sofort anzuwenden.*
Sollten etwaige Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff SGB X beim
Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes angemeldet worden sein, so
sind diese nicht weiter zu verfolgen.
--
Mit freundlichen Grüßen
*Gerhard Vogt*
Leiter des Referates 641-2
Grundsatzfragen der Sozialhilfe, Leistungsrecht SGB II
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UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
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55116 Mainz
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Telefax 06131 1617-2063
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_____________________
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Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
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BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
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liste-muensterland(a)asyl.org
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Datum: Mon, 26 Sep 2016 09:44:57 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Die Guten ins Töpfchen - die
Schlechten ins Kröpfchen - Asylpolitisches Forum 2016
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Die Guten ins Töpfchen - die Schlechten ins Kröpfchen
- Asylpolitisches Forum 2016
Datum: Fri, 23 Sep 2016 15:01:17 +0200
Von: Evangelische Akademie Villigst
<laura.unruh(a)kircheundgesellschaft.de> An: Auswahl
<laura.unruh(a)kircheundgesellschaft.de>
*Die Guten ins Töpfchen - die Schlechten ins Kröpfchen: Asylpolitisches
Forum 2016*
*02.-04.12.2016*
*Tagungsstätte Haus Villigst, Schwerte (Ruhr)*
Auch in diesem Jahr haben mehrere hunderttausend Flüchtlinge in
Deutschland Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung gesucht, zugleich
ist die Bearbeitung der Asylanträge der Flüchtlinge aus dem letzten
Jahr noch lange nicht abgeschlossen. Bundes- wie Landespolitik haben
auf diese Herausforderung vor allem mit enormen Verschärfungen des
Asyl- und des Aufenthaltsrechtes reagiert. Sogenannte "Asylpakete" und
das Bundesintegrationsgesetz schränken die Rechte der Schutzsuchenden
ein und nehmen vielen von ihnen die Hoffnung auf eine echte
Bleibeperspektive in Deutschland. Die Hauptinstrumente der
Flüchtlingsabwehr sind die dem Asylverfahren vorgeschaltete Einteilung
von Flüchtlingen in solche mit und solche ohne Bleibeperspektive und
die Erhöhung der Zahl der sogenannten "sicheren Herkunftsländer" in
Verbindung mit Schnellverfahren des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge. Auch die maßgeblich von Deutschland initiierte
Vereinbarung der EU mit der Türkei über die Rücknahme von Geflüchteten
lässt das Recht von Flüchtlingen auf ein faires Asylverfahren außer
Acht. Damit wird faktisch das in der Genfer Flüchtlingskonvention
völkerrechtlich verbindlich verankerte Recht auf individuelle und
unvoreingenommene Prüfung des Einzelfalls in Frage gestellt und durch
die Verwaltungspraxis unterlaufen.
Das 30. Asylpolitischen Forum wird den konkreten Folgen dieser Politik
für den Flüchtlingsschutz in Europa und Deutschland nachgehen und
menschenrechtsorientierte Konzepte als Alternativen herausarbeiten. Die
Tagung dient auch - wie jedes Jahr - dem Austausch und dem
Wissenstransfer von Akteur_innen in der Flüchtlingshilfe und dem Dialog
mit Politik und Verwaltung. Außerdem wird das 30. Jubiläum dieser
traditionsreichen Akademietagung gefeiert.
Mitveranstalter sind Amnesty International, PRO ASYL, Flüchtlingsrat
NRW, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und die BAG Asyl in der Kirche.
Die Anmeldung kann schriftlich, per Email oder online auf der Seite des
Institutes für Kirche und Gesellschaft erfolgen.
Die Anmeldeseite ist über den Link
http://www.kircheundgesellschaft.de/veranstaltungen/einzelansicht/?tx_event…
erreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Hohmann
Pfarrer Helge Hohmann
Landeskirchlicher Beauftragter für Zuwanderungsarbeit
Studienleiter an der Ev. Akademie Villigst
Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von
Westfalen Haus Villigst
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel.: 0049 23 04 / 755-329
Fax.: 0049 23 04 / 755-369
mobil: 0049 172/2810474
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Claudius Voigt
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Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
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Viele Grüße
Martin
--
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http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Mon, 26 Sep 2016 08:59:48 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Arbeitshilfe zur Wohnsitzregelung /
Umzugsverbot nach § 12a AufenthG
Liebe Kolleg*innen,
eine Arbeitshilfe zur neuen Wohnsitzregelung / Umzugsverbot nach " 12a
AufenthG für anerkannte Flüchtlinge und andere Personen mit humanitären
Aufenthaltserlaubnissen findet ihr hier:
http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
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Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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Viele Grüße
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 25 Sep 2016 17:49:37 +0200
Von: Birgit Schmitz <gitschmitz(a)t-online.de>
An: 145 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Ensemble zum
Musizieren mit Flüchtlingen
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 145 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: gitschmitz(a)t-online.de
------------------------------------------------------------
Hallo,
ich hoffe, ich erreiche auf diesem Weg Musikinteressierte:
Seit dem 1.September gibt es in der Folkwangmusikschule ein Ensemble,
das Flüchtlingen und deutschen MusikerInnen die Gelegenheit gibt,
miteinander Musik zu machen. Für Flüchtlinge sind die Kosten der
Teilnahme durch eine Stiftung gedeckt.
Ausgehend von Stimme und Rhythmus möchten wir - Birgit Schmitz und
Mizgin Gülmüs - mit Flüchtlingen und deutschen MusikerInnen
afghanische, deutsche, englische... Musik singen und spielen oder auch
Eigenes miteinander entwickeln.
Ort: Folkwangmusikschule, Thea-Leymannstr. 23, Raum 1.04
Zeit: donnerstags 14.45 - 16.15 Uhr
LeiterInnen: Birgit Schmitz, Mizgin Gülmüs
Weitere Auskunft: gitschmitz(a)t-online.de
(0201) 63269331 oder 0160 92198642
Wir freuen uns auf Alle mit Interesse an Musik und am Musizieren in
einer Gruppe und mit Ausdauer und Lust, in wöchentlicher Teilnahme ihr
Singen und Spielen weiterzuentwickeln. Und vielleicht ist es auch eine
schöne Möglichkeit für (ehrenamtliche) BetreuerInnen, etwas Gemeinsames
mit den Menschen, die sie betreuen zu tun.
Vielleicht bis Donnerstag, liebe Grüße, Birgit Schmitz
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 145 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
Das UpH auf Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus
Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz
[:XqG,XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Mon, 26 Sep 2016 09:44:57 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Die Guten ins Töpfchen - die
Schlechten ins Kröpfchen - Asylpolitisches Forum 2016
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Die Guten ins Töpfchen - die Schlechten ins Kröpfchen
- Asylpolitisches Forum 2016
Datum: Fri, 23 Sep 2016 15:01:17 +0200
Von: Evangelische Akademie Villigst
<laura.unruh(a)kircheundgesellschaft.de> An: Auswahl
<laura.unruh(a)kircheundgesellschaft.de>
*Die Guten ins Töpfchen - die Schlechten ins Kröpfchen: Asylpolitisches
Forum 2016*
*02.-04.12.2016*
*Tagungsstätte Haus Villigst, Schwerte (Ruhr)*
Auch in diesem Jahr haben mehrere hunderttausend Flüchtlinge in
Deutschland Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung gesucht, zugleich
ist die Bearbeitung der Asylanträge der Flüchtlinge aus dem letzten
Jahr noch lange nicht abgeschlossen. Bundes- wie Landespolitik haben
auf diese Herausforderung vor allem mit enormen Verschärfungen des
Asyl- und des Aufenthaltsrechtes reagiert. Sogenannte "Asylpakete" und
das Bundesintegrationsgesetz schränken die Rechte der Schutzsuchenden
ein und nehmen vielen von ihnen die Hoffnung auf eine echte
Bleibeperspektive in Deutschland. Die Hauptinstrumente der
Flüchtlingsabwehr sind die dem Asylverfahren vorgeschaltete Einteilung
von Flüchtlingen in solche mit und solche ohne Bleibeperspektive und
die Erhöhung der Zahl der sogenannten "sicheren Herkunftsländer" in
Verbindung mit Schnellverfahren des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge. Auch die maßgeblich von Deutschland initiierte
Vereinbarung der EU mit der Türkei über die Rücknahme von Geflüchteten
lässt das Recht von Flüchtlingen auf ein faires Asylverfahren außer
Acht. Damit wird faktisch das in der Genfer Flüchtlingskonvention
völkerrechtlich verbindlich verankerte Recht auf individuelle und
unvoreingenommene Prüfung des Einzelfalls in Frage gestellt und durch
die Verwaltungspraxis unterlaufen.
Das 30. Asylpolitischen Forum wird den konkreten Folgen dieser Politik
für den Flüchtlingsschutz in Europa und Deutschland nachgehen und
menschenrechtsorientierte Konzepte als Alternativen herausarbeiten. Die
Tagung dient auch - wie jedes Jahr - dem Austausch und dem
Wissenstransfer von Akteur_innen in der Flüchtlingshilfe und dem Dialog
mit Politik und Verwaltung. Außerdem wird das 30. Jubiläum dieser
traditionsreichen Akademietagung gefeiert.
Mitveranstalter sind Amnesty International, PRO ASYL, Flüchtlingsrat
NRW, Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und die BAG Asyl in der Kirche.
Die Anmeldung kann schriftlich, per Email oder online auf der Seite des
Institutes für Kirche und Gesellschaft erfolgen.
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Mit freundlichen Grüßen
Helge Hohmann
Pfarrer Helge Hohmann
Landeskirchlicher Beauftragter für Zuwanderungsarbeit
Studienleiter an der Ev. Akademie Villigst
Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von
Westfalen Haus Villigst
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel.: 0049 23 04 / 755-329
Fax.: 0049 23 04 / 755-369
mobil: 0049 172/2810474
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Mob: 01578 0497423
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