Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Mon, 31 Oct 2016 14:48:33 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] VG Arnsberg: Anspruch auf
Ausbildungsduldung und Arbeitserlaubnis für Albaner im Eilverfahren
Liebe Kolleg*innen,
das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einer Eilentscheidung vom 29.
September 2016
<http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/arbeitserlaubnis/VG_Arnsberg_29.9.20…>
die Ausländerbehörde der Stadt Hamm verpflichtet, einem albanischen
abgelehnten Asylantragsteller einstweilig eine Duldung inklusive einer
Arbeitserlaubnis für eine betriebliche Ausbildung zu erteilen.
Dabei stützt sich das VG Arnsberg vor allem auf drei Argumente:
1. Es besteht ein *Rechtsanspruch **auf Erteilung einer Duldung* für
eine qualifizierte Berufsausbildung nach § 60a Abs. 2 Satz 4
AufenthG, wenn jemand eine Ausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat
und kein Arbeitsverbot nach § 60a Abs. 6 AufenthG vorliegt. Ein
solches Arbeitsverbot liegt /nicht /vor, wenn ein ehemaliger
Asylantragsteller aus einem "sicheren Herkunftsstaat" seinen
Asylantrag (bzw. sein Asylgesuch, also die erste Registrierung, vgl.
VG Freiburg, Beschluss vom 20. Januar 2016
<http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/arbeitserlaubnis/2016-01-20_-_VG_Fre…>)
vor dem 1. September 2015 gestellt hat - auch wenn der Asylantrag
abgelehnt worden ist. Das gleiche dürfte unserer Überzeugzeugung
nach gelten, wenn der Asylantrag / Asylgesuch zwar /nach /dem 31.
August 2015 gestellt worden ist, dieser aber /nicht abgelehnt
/worden ist, weil er zurückgenommen wurde.
2. Der Ausschluss, wenn *"**/konkrete Maßnahmen zur
Aufenthaltsbeendigung bevorstehen/**"* , ist nach Auffassung des VG
ebenfalls nicht gegeben, da hierfür bereits *aktive Maßnahmen der
Behörde eingeleitet sein müssten* - etwa die Beantragung von
Passersatzpapieren, die Terminierung einer Abschiebung oder die
Einleitung eines Dublin-Verfahrens. Im konkreten Fall hatte sich die
ABH auf ein terminiertes Informationsgespräch zur freiwilligen
Ausreise beim Caritasverband gestützt. Aber: /"Ein Gespräch, das zur
Information über die Möglichkeit und den Ablauf einer freiwilligen
Ausreise geführt wird, damit letztlich nur eine Option aufzeigt und
zudem nicht im Verantwortungsbereich einer Behörde sondern eines
anderen Rechtsträgers liegt, hat bezogen auf die
Aufenthaltsbeendigung keine den genannten Maßnahmen vergleichbare
Qualität. (...) Das rechtfertigt aber allenfalls den Rückschluss,
dass die Abschiebung nicht bevorsteht, solange ein solches Gespräch
nicht stattgefunden hat, aber nicht den Umkehrschluss, die
Abschiebung stehe bevor, sobald es stattgefunden hat."/
3. Wenn keine Ausschlusskriterien für die Ausbildungsduldung erfüllt
sind, darf die Ausländerbehörde nicht einfach über eine Verweigerung
einer Arbeitserlaubnis den Zugang zu derselben torpedieren. *Die
Erteilung bzw. Verweigerung einer Arbeitserlaubnis ist eine
Ermessensentscheidung.* Somit muss für einen ordnungsgemäßen
Bescheid zumindest eine *Ermessensabwägung *angestellt werden - die
schlichte Verweigerung einer Arbeitserlaubnis ist jedoch keine
Ermessensabwägung.
*/
/**/Wir fügen hinzu:/* Aus unserer Sicht ist das Ermessen für die
Erteilung einer Arbeitserlaubnis stets*auf Null reduziert*, wenn die
Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung ansonsten erfüllt sind.
Denn der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund zum 6. August die
Ausbildungsduldung als Anspruchsregelung eingeführt, um den
Betrieben und des Auszubildenden Rechtssicherheit zu geben. Dieser
politische Wille des Gesetzgebers darf nicht auf kaltem Wege in Form
der Verweigerung einer Arbeitserlaubnis ausgehebelt werden Auch das
oft gehörte Argument "Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sollen
gehen und sich nicht integrieren" ist rechtlich nicht akzeptabel, da
die Ausbildungsduldung nun ausdrücklich auch Menschen aus "sicheren
Herkunftsstaaten" als Anspruchsnorm offensteht.
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
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Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
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Martin
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Datum: Mon, 31 Oct 2016 11:40:59 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Einigung zur Rückwirkung der
Wohnsitzauflage; aktualisierte Arbeitshilfe
*/Verteiler: AK Flüchtlinge, Abteilung MIK des Paritätischen /*
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bundesländer und der Bund haben sich im Hinblick auf die
Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte nach § 12a AufenthG
darauf geeinigt, diese nicht rückwirkend für Anerkannte anzuwenden,
die*vor dem 06. August 2016* in ein anderes Bundesland umgezogen sind.
In diesen Fällen liege ein Härtefall im Sinne des § 12a Abs. 5 Nr. 2c
AufenthG vor, da durch den Rückumzug eine bereits begonnene Integration
unterbrochen würde. Die betroffene Person unterliegt aber einer neuen
Wohnsitzverpflichtung in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz
begründet hat.
Den Inhalt der Einigung, der im Rahmen der Bund-Länder-Besprechung zur
Umsetzung der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG am 13. September
2016 getroffen wurde, finden Sie hier:
_Vermerk zur Bund-Länder-Besprechung vom 13. September 2016 _
<http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/Bund-Laender-Bespr…>
Leider gilt die Regelung jedoch nicht für Nordrhein Westfalen.
Wir haben aufgrund der neuen Entwicklungen auch unsere Arbeitshilfe zur
Wohnsitzauflage aktualisiert, Sie finden Sie hier:
http://www.migration.paritaet.org/fluechtlingshilfe/arbeitshilfen/
Herzliche Grüße,
Kerstin Becker
Referentin Flüchtlingshilfe/-politik
Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-431
Telefax: 030 24636-140
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Claudius Voigt
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Datum: Mon, 31 Oct 2016 11:35:42 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Sammelabschiebung nach
Georgien am 29.11. oder 30.11.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Sammelabschiebung nach Georgien am 29.11.
oder 30.11. Datum: Mon, 31 Oct 2016 01:57:08 +0100
Von: Frank Gockel <Gockel(a)gegenAbschiebehaft.de>
An: flucht(a)nds-fluerat.org
Hallo,
am 29.11. oder 30.11. findet eine Sammelabschiebung nach Georgien
statt. Nähere Informationen liegen mir (noch) nicht vor.
Alles Gute
Frank Gockel
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Frank Gockel
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
Remminghauser Str. 47
32760 Detmold
Tel.: 0 52 31 - 60 10 89
Fax: 0 52 31 - 60 10 85
e-Mail: Gockel(a)gegenAbschiebehaft.de
<mailto:Gockel@gegenAbschiebehaft.de> Internet:
www.gegenAbschiebehaft.de
<../../../../../../Dokumente%20und%20Einstellungen/Frank%20Gockel/Anwendungsdaten/Microsoft/Signatures/www.gegenAbschiebehaft.de>
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Claudius Voigt
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Datum: Mon, 31 Oct 2016 11:35:34 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Sammelabschiebung Pakistan
am 3.11.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Sammelabschiebung Pakistan am 3.11.
Datum: Sun, 30 Oct 2016 23:28:42 +0100
Von: Frank Gockel <Gockel(a)gegenAbschiebehaft.de>
An: flucht(a)nds-fluerat.org
Hallo,
am 3.11.2016 findet eine Frontex-Sammelcharter von Hannover über Athen
nach Islamabad statt. Start ist um 0:55 Uhr. Es ist also damit zu
rechnen, dass die Menschen in den Nachmittags- und Abendstunden
abgeholt werden.
Alles Gute
Frank Gockel
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Datum: Sun, 30 Oct 2016 21:11:57 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
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Betreff: [liste-muensterland] Wohnsitzauflage und Rückwirkung: Nur NRW
stellt sich quer
Liebe Kolleg*innen,
sämtliche Bundesländer außer NRW haben sich darauf geeinigt, die
Wohnsitzauflage nicht rückwirkend für Flüchtlinge durchzusetzen, die
vor dem 6. August 2016 (rechtmäßig!) in ein anderes Bundesland
umgezogen waren, weil damals die neue Regelung noch gar nicht Kraft
war. Aus einem Vermerk zur Bund-Länder-Besprechung vom 13. September
2016
<http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/Bund-Laender-Bespr…>geht
hervor, dass in diesen Fällen ein Härtefall anzunehmen sei, weil davon
auszugehen sei, /"dass durch einen Rückumzug eine bereits begonnene
Integration unterbrochen würde. Die betroffene Person unterliegt einer
neuen Wohnsitzverpflichtung in dem Bundesland, in dem sie ihren
Wohnsitz begründet hat."/
Nur das rot-grün regierte Nordrhein Westfalen weigert sich, diese
vernünftige Regelung in dieser Form zu akzeptieren. In NRW müssen
zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Es sind schulpflichtige oder kleinere Kinder in der Familie
betroffen oder
* ein Integrationskurs wurde bereits begonnen.
Somit zwingt NRW etwa alleinstehende Erwachsene oder Paare ohne Kinder,
aus einer bereits vorhandenen Wohnung auszuziehen, obwohl vielleicht
sogar schon ein Minijob mit einem Einkommen von weniger als 710 Euro
Einkommen aufgenommen worden ist - um anschließend in ein Bundesland
zurückzuziehen, wo keine Wohnung und keine Arbeit vorhanden sind und
die Menschen somit zunächst in der Obdachlosigkeit oder in
Notunterkünften landen. Nach Auffassung der rot-grünen Landesregierung
dient ein Umzug in die Wohnungs- und Arbeitslosigkeit somit offenbar
der/"Förderung der nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse
der Bundesrepublik Deutschland"/. Denn einzig und allein diesen Zweck
verfolgt die Wohnsitzregelung nach Gesetzesbegründung und -wortlaut.
Eine gleichmäßige Verteilung von Sozialkosten ist hingegen nicht Sinn
und Zweck der Wohnsitzregelung, da der Europäische Gerichtshof dies
ausdrücklich untersagt hatte.
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
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Datum: Sun, 30 Oct 2016 21:38:50 +0100
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neuen Wohnsitzverpflichtung in dem Bundesland, in dem sie ihren
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vernünftige Regelung in dieser Form zu akzeptieren. In NRW müssen
zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Es sind schulpflichtige oder kleinere Kinder in der Familie
betroffen oder
* ein Integrationskurs wurde bereits begonnen.
Somit zwingt NRW etwa alleinstehende Erwachsene oder Paare ohne Kinder,
aus einer bereits vorhandenen Wohnung auszuziehen, obwohl vielleicht
sogar schon ein Minijob mit einem Einkommen von weniger als 710 Euro
Einkommen aufgenommen worden ist - um anschließend in ein Bundesland
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die Menschen somit zunächst in der Obdachlosigkeit oder in
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dient ein Umzug in die Wohnungs- und Arbeitslosigkeit somit offenbar
der/"Förderung der nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse
der Bundesrepublik Deutschland"/. Denn einzig und allein diesen Zweck
verfolgt die Wohnsitzregelung nach Gesetzesbegründung und -wortlaut.
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Datum: Sun, 30 Oct 2016 21:37:38 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Pflicht zur Entgegennahme von
Wohnsitzanmeldungen
Liebe Kolleg*innen,
es häufen sich die Rückmeldungen, dass Kommunen sich zunehmend weigern,
eine Wohnsitzanmeldung entgegen zu nehmen - etwa, weil sie sich nicht
als zuständig sehen oder weil eine Wohnsitzauflage entgegen steht.
Hierzu hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
<http://ggua.de/fileadmin/downloads/wohnsitzbeschraenkung/Verwaltungsgericht…>
anlässlich mehrerer Streitfäle in Essen eine sehr hilfreiche
Darstellung der "Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage" vorgenommen:
Es sei allein darüber zu befinden, ob ein Anspruch auf
Melderegistereintragungen gem.§ 2 Abs. 1
<F%C3%B6rderung+seiner+nachhaltigen+Integration+in+die+Lebensverh%C3%A4ltnisse+der+Bundesrepublik+Deutschland>
und § 17 Abs. 1 <https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html> des
Bundesmeldegesetzes (BMG) bestehe:
Somit dürfte die Praxis mancher Kommunen, eine Anmeldung erst nach
Termin bei der Ausländerbehörde (möglicherweise Monate nach Bzug einer
Wohnung) vornehmen zu können, recht eindeutig rechtswidrig sein. Mit
der Wohnsitzanmeldung bei der Meldebehörde ist zudem eindeutig der
"Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt" für das Jobcenter gem. § 7 Abs.
1 Nr. 4 SGB II; § 36 Abs. 1 SGB II nachgewiesen - wobei jedoch die
Einschränkung nach § 36 Abs. 2 SGB II im Falle einer Wohnsitzauflage
nach § 12a AufenthG zu beachten ist.
Liebe Grüße
Claudius
--
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liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Fri, 28 Oct 2016 10:58:22 +0200
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [HFR-Liste] Wohnsitzzuweisung:
Bund-Länder-Verständigung zum Umgang mit Rückwirkungsfällen
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [HFR-Liste] Wohnsitzzuweisung:
Bund-Länder-Verständigung zum Umgang mit Rückwirkungsfällen
Datum: Wed, 26 Oct 2016 21:51:06 +0200
Von: Hessischer Flüchtlingsrat <hfr(a)fr-hessen.de>
An: hfr-liste(a)lists.antira.info, fluechtlingsraete(a)asyl.org
<fluechtlingsraete(a)asyl.org>
Angehängt ein Rundschreiben des Hessischen Landkreistages vom heutigen
Tage bezüglich der Wohnsitzzuweisung und dem Umgang mit den Fällen, in
denen nach einer Anerkennung ab dem 01.01.2016, aber vor Inkrafttreten
des Integrationsgesetzes am 06.08.2016 ein Umzug stattgefunden hat.
Gemäß einer Bund-Länder-Verständigung wird in diesen Fällen regelhaft
vom vorliegen eines Härtefalls ausgegangen und somit der vollzogene
Umzug nicht wieder rückgängig gemacht.
Einzig das Bundesland NRW behält sich eine abweichende Praxis vor.
gez. Timmo Scherenberg
--
_____________________
Hessischer Flüchtlingsrat
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt
Tel: 069 - 976 987 10
Fax: 069 - 976 987 11
hfr(a)fr-hessen.de
www.fr-hessen.de
********************************************************************************
*25 Jahre Hessischer Flüchtlingsrat!*
Wir feiern am Samstag, den 26. November 2016 in Frankfurt!
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--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
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liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 27 Oct 2016 16:06:59 +0200
Von: <overbeck(a)ekir.de>
An: "'145 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'"
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Ein ironischer
Film am 1. November im Essener Glückauf Kino
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Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 146 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: overbeck(a)ekir.de
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Hallo zusammen,
ich leite hier auf Bitte von Rudi Löffelsend, Caritas Flüchtlingshife,
den Hinweis und das Werben für einen besonderen Film weiter, der am 1.
November um 20.00 Uhr im Essener Glückauf Kino, Rüttenscheider Str.
gezeigt wird. Alles Weitere in den beiden nachfolgenden E-mails. Der
Trailer zum Film ist ganz am Schluss - Klick!
Beste Grüße
Willi Overbeck
Lieber Herr Löffelsend,
Liebe Freunde,liebe Besucher unseres Zentrum, liebe Mitstreiter in der
Hilfe für Geflüchtete in Essen
Über die Caritas Köln ist der Autor und "Macher" dieses Films an mich
gekommen. Ich hab den Trailer angeschaut und gesagt, da machen wir mit,
wenn es auch sehr kurzfristig ist. Nach dem Film soll es noch eine
Diskussion mit dem Publikum geben. Deshalb wäre es gut, wenn es
gelänge, auch Geflüchtete in diesen Film "zu locken".
Das weitere ist dem nachfolgendem Text von Herrn Gerner an mich zu
entnehmen.
bitte weiterleiten, wo es geht und selbst vorbeikommen.
Danke für Ihre Bereitschaft mitzumachen an der Film-Begegnung.
Anbei finden Sie Informationen zum Film und den vollen Film link, zu
dem Sie bitte das Passwort eingeben. Der Film-Abend in Essen ist am 1.
Nov. um 20.00 Uhr im Kino Glückauf am Anfang der Rüttenscheider Str.
http://www.essener-filmkunsttheater.de/
Wir können so verbleiben, dass ich mich kurz vor unserer Veranstaltung
nochmal telefonisch melde, wir könnten einige Stichworte in den
Mittelpunkt rücken für das Gespräch, auch mit Fokus auf die Lage in
Essen, neben der Bundespolitik etc., um das Publikum möglichst optimal
einzubeziehen.
DANKE wenn Sie Ihre Vereinsmitglieder und andere Multiplikatoren der
Flüchtlings- und Integrationsarbeit von dem Film-Abend informieren
können. Prima wäre, auch Zuschauer mit Migrations-Hintergrund, wie es
immer heisst, im Publikum zu haben. Das würde Stimmung und Austausch
beleben, auch verschiedene wichtige Perspektiven ermöglichen zu den
aktuellen Fragen.
viele Grüße
Martin Gerner
Die Kino-Tournee erfolgt im Eigenverleih (Martin Gerner Film),
LOGLINE: Hamon und Marcus, ein Afghane und ein Deutscher, durchqueren
als Bavarian Taliban mit Turban und Kalaschnikow in einem kreativen
Feldversuch die deutschen und österreichischen Alpen. Ein Lackmus-Test
auf deutsche Willkommenskultur und den Wunsch nach Integration. Eine
Sozialutopie, ernst und unterhaltsam. Ein besonderes Roadmovie und die
vermutlich einzig mögliche Antwort auf die politische Diskussion zum
Thema Flüchtlinge. (s. Anhang)
Filmkritik: http://www.kino-zeit.de/filme/die-kleinste-armee-der-welt
FÖRDERUNG: Film- und Medienstiftung NRW, Filmförderung
Hamburg/Schleswig-Holstein, Filmwerkstatt Kiel, Filmförderung Salzburg.
DIE KLEINSTE ARMEE DER WELT (82 min., 2015, Deutsch-Österreichische
Koproduktion) hatte auf den Hofer Filmtagen Premiere, nominiert für den
Granit Dokumentarfilmpreis. Inoffizielle Longlist des Deutschen
Menschenrechts-Filmpreises 2016. Vergangene Woche hatte der Film
erfolgreich Asien-Premiere auf dem Internationalen Filmfestival in
Duhok /Irak, Kurdistan
Trailer: https://vimeo.com/126238894
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 146 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
Das UpH auf Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus
Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz
[:XqG,XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 26 Oct 2016 11:17:17 +0200
Von: "Sandra Haddad" <s.haddad(a)awo-dortmund.de>
An: "'146 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'"
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] Frage zu
abgelehntem Asylantrag
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Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 146 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: s.haddad(a)awo-dortmund.de
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Liebe Frau T.,
ja man kann noch was tun. Bei einem ablehnenden Asylbescheid hat die
Familie das Recht, innerhalb von ein oder zwei Wochen (siehe unten)
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen, weitere zwei
Wochen bleiben für die Begründung. Das zuständige Verwaltungsgericht
finden Sie adresslich auf dem Ablehnungsbescheid am Ende. Die
Hinzuziehung eines Anwaltes für Asylrecht ist ratsam.
Bitte prüfen Sie vorab den Bescheid, ob nur abgelehnt oder als
offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Manchmal wird auch
überlesen, dass der Asylantrag abgelehnt wurde, aber das besonderer
Schutz zugestanden wird, da eine Ausreise nicht zugemutet werden kann,
z.B. Gefahr für Leib und Leben (siehe nachfolgend).
Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, schreibt das Bundesamt:
„Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wird abgelehnt.
Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter wird
abgelehnt Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 des
Aufenthaltsgesetzes liegen nicht vor.
Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung zu
verlassen; im Falle einer Klageerhebung endet die Ausreisefrist
einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens.
Sollte der Antragsteller die Ausreisefrist nicht einhalten, wird er
nach … (z.B. Liberia) abgeschoben. Der Antragsteller kann auch in
einen anderen Staat abgeschoben werden, in den er einreisen darf
oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist.“
Dies ist die vollständige Ablehnung allen Schutzes. Es besteht die
Gefahr der Abschiebung, wenn ein Flüchtling nicht rechtzeitig Klage
erhebt.
Eine andere Form der Ablehnung ist die als “offensichtlich
unbegründet”. In diesem Fall droht unmittelbar die Abschiebung. Bei
einer Ablehnung als “offensichtlich unbegründet” steht im Bescheid:
„Der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wird als
offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Antrag auf Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Der Antrag auf Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter wird
abgelehnt. Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG liegen
nicht vor. Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik
Deutschland innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe dieser Entscheidung
zu verlassen; im Falle einer Klageerhebung endet die Ausreisefrist
einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens.
Sollte der Antragsteller die Ausreisefrist nicht einhalten, wird er
nach … (z.B. Liberia) abgeschoben. Der Antragsteller kann auch in einen
anderen Staat abgeschoben werden, in den er einreisen darf oder der zu
seiner Rückübernahme verpflichtet ist.“
Das BAMF lehnt einen Asylantrag unter anderem dann als “offensichtlich
unbegründet” ab,
wenn das Bundesamt dem Flüchtling nicht glaubt, zum Beispiel wegen
großer Widersprüche oder gefälschter Beweismittel wenn das
Bundesamt davon ausgeht, dass der Flüchtling über seine Identität
oder Staatsangehörigkeit täuscht oder hierzu keine Angaben macht
wenn ein Flüchtling seinen Asylantrag erst lange nach der Einreise
stellt, um das Ende seines Aufenthalts zu verhindern wenn das BAMF
es für offensichtlich hält, dass wirtschaftliche Gründe oder eine
allgemeine Notsituation der einzige Grund für den Asylantrag ist;
bei Kindern, deren Eltern im Asylverfahren bereits unanfechtbar
abgelehnt wurden. Es besteht die Gefahr der Abschiebung. Die
Flüchtlinge haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des
BAMF zu klagen. Zusätzlich muss innerhalb derselben Frist ein
Eilantrag gestellt werden. Stellen sie diesen Eilantrag nicht oder
lehnt das Gericht ihn ab, können sie abgeschoben werden, obwohl
über die Klage noch nicht entschieden ist. Wenn der Eilantrag auf
aufschiebende Wirkung erfolgreich ist, können die Flüchtlinge
zumindest für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland
bleiben.
Wenn es neue Gründe gibt, die im Asylverfahren bislang nicht geprüft
wurden bzw. erst nach Abschluss des Asylverfahrens bekannt wurden, ist
unter Umständen ein zweiter Asylantrag (so genannter “Folgeantrag”)
sinnvoll. Für die Durchführung eines Asylfolgeverfahrens gelten
allerdings strenge Bedingungen: Die Sach- oder Rechtslage muss sich
gegenüber dem ersten Verfahren gravierend geändert haben. Eine Änderung
der Sachlage liegt zum Beispiel vor bei einem Regierungswechsel im
Herkunftsland, der Festnahme von nahen Familienangehörigen oder wenn es
neue Beweise für eine Verfolgung gibt, die im ersten Asylverfahren
nicht berücksichtigt oder geglaubt wurde. Auch das Ausbrechen einer
schweren Krankheit, die im Herkunftsland nicht behandelbar ist oder der
Nachweis über eine bislang nicht erkannt, schwere Kriegstraumatisierung
können einen Asylfolgeantrag begründen. In solchen Fällen besteht
zumindest eine realistische Chance auf Abschiebungsschutz nach § 60
Abs. 7 AufenthG. Darüber weiß ein/e auf Asylrecht spezialisierte/r
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder eine gute Beratungsstelle Bescheid.
Der Folgeantrag muss persönlich bei der Außenstelle des Bundesamtes
gestellt werden, zu der die Erstaufnahmeeinrichtung erhört, in der Sie
früher wohnen mussten. Wenn Sie zwischendurch ausgereist sind, sind Sie
wie Asylsuchende, die zum ersten Mal einen Asylantrag stellen,
verpflichtet, maximal sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu
wohnen.[1] Auch die Regelungen zur Residenzpflicht gelten dann wieder.
§§ 71 Abs. 2 S. 2; 47 Abs. 1 S. 1 AsylG.
§§ 71 Abs. 2 S. 2; 56 Abs. 1 AsylG.
Hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sandra Haddad
AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße
-Leitung AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße –
Stellvertretende Gesamtleitung AWO Flüchtlingsdörfer Dortmund
Tel: 0231/ 92 73 18 84
Mail: s.haddad(a)awo-dortmund.de
morgenstrasse(a)awo-dortmund.de
AWO Unterbezirk Dortmund
Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund
http://www.awo-dortmund.de
Vorsitzende: Gerda Kieninger
Geschäftsführer: Andreas Gora
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Christa Trockel
Gesendet: Mittwoch, 26. Oktober 2016 08:48 An: 147 Empfaenger in der
Mailingliste fluchtfragen Betreff: [fluchtfragen] Frage zu abgelehntem
Asylantrag
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Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann geht
das an 146 Leser Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann
schreibe an: C.Trockel(a)gmx.de
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Moin zusammen,
Gestern rief mich eine von mir betreute irakische Familie an ! Sie
erhielten vorgestern die Ablehnung ihres Asylantrages ! Das 6. Kind
dieser Familie ist in Bottrop Ende Juni geboren! ( also grad4 Monate
alt) seit Juni wohnen sie in einer eigenen Wohnung und werden somit
nicht mehr regelmäßig von uns begleitet! Meine Frage: kann man noch
irgendetwas tun um die Abschiebung noch zu verhindern oder zu
verzögern? Danke im Vorraus , bin über jeden Tipp dankbar!
Mfg
Christa T.
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 146 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
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Viele Grüße
Martin
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