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Datum: Thu, 7 Jan 2016 08:17:10 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob] Ausschreibung von
vier Beraterstellen bei Faire Mobilität
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Betreff: [infos_FaireMob] Ausschreibung von vier Beraterstellen
bei Faire Mobilität
Datum: Wed, 6 Jan 2016 15:38:35 +0000
Von: John.BfW(a)dgb.de
An: infos(a)lists.faire-mobilitaet.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Faire Mobilität hat verschiedene Branchenschwerpunkte. Einer davon
liegt in der Fleischindustrie.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS), dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) und dem
DGB-Bundesvorstand werden wir in diesem Jahr den Schwerpunkt
âFleischindustrieâ akzentuieren.
Dazu suchen wir _zwei zusätzliche Berater/innen für den Standort
Dortmund_ (Polnisch/Deutsch und Ungarisch/Deutsch oder
Rumänisch/Deutsch) zum 15. Februar und _zwei zusätzliche
Berater/innen für den Standort Oldenburg_ (Polnisch/Deutsch und
Rumänisch/Deutsch) zum 1. März.
An beiden Standorten werden wir unsere bestehende Kooperation mit der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ausbauen. In Oldenburg
kooperieren wir mit der Beratungsstelle für mobile Beschäftigte bei
Arbeit und Leben Niedersachsen Nord.
Im Anhang findet ihr die vier Ausschreibungen mit der Bitte sie an
Interessierte weiterzuleiten.
Viele GrüÃe:
Dominique John
---------
Dominique John
DGB-Projekt "Faire Mobilität â Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial,
gerecht und aktivâ
Projektleiter
bei DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg
Keithstr. 1 - 3
10787 Berlin
Telefon: 030.21240540
Fax: 030.21240 599
Mobil: 0160.796 723 2
E-Mail: john.bfw(a)dgb.de <mailto:john.bfw@dgb.de>
www.faire-mobilitaet.de
Ein Projekt des DGB-Bundesvorstandes in Kooperation mit:ã
bfw â Unternehmen für Bildung
EVW - Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen
PCG - PROJECT CONSULT GmbH
ã
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Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html
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Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
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Tel.: 0176/48310835
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liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Datum: Sat, 19 Dec 2015 13:41:55 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: SGB Leistungen für
Unionsbürger/-innen - Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle
Arbeitshilfe
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: SGB Leistungen für Unionsbürger/-innen -
Rechtsprechung des SG Berlin und BSG + aktuelle Arbeitshilfe
Datum: Fri, 18 Dec 2015 14:57:07 +0100
Von: Claudia Karstens <mgs(a)paritaet.org>
Verteiler: AK Migration, Fachgespräch EU-Zuwanderung 2013+2014, JMD
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer unser vorangegangener
Fachgespräche zum Thema EU-Zuwanderung,
nachdem der EuGH in den Fällen Dano und Alimanovic den
Leistungsausschluss im SGB II für mit dem Europarecht vereinbar erklärt
hat und das Bundessozialgericht dann das deutsche Verfassungsrecht
herangezogen hat und aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums einen Anspruch auf SGB XII Leistungen
zugebilligt hat, tritt das Sozialgericht Berlin nun in offenen
Widerspruch zum BSG (siehe beigefügte Datei).
Das Thema wird uns also noch eine Weile begleiten bis möglicherweise
das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen wird.
Claudius Voigt hat dankenswerterweise für den Paritätischen im
Anschluss an die BSG Rechtsprechung einer weitere kleinere Arbeitshilfe
erstellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können:
http://www.migration.paritaet.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=14…
Die Arbeitshilfe und weitere Informationen zum Thema "EU-Zuwanderung"
stehen auf unserer Homepage Migration zur Verfügung:
http://www.migration.paritaet.org/themen/schwerpunktthemen/eu-zuwanderung/
Mit besten Grüßen und guten Wünschen für die bevorstehende
Weihnachtszeit
Claudia Karstens
Referentin für Migrationssozialarbeit und Jugendsozialarbeit
Abteilung Migration und Internationale Kooperation
Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-406
Telefax: 030 24636-140
E-Mail: mgs(a)paritaet.org
frauenkurse(a)paritaet.org
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Claudius Voigt
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Datum: Wed, 16 Dec 2015 15:41:53 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Sammelabschiebung in den
Kosovo
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Betreff: [Flucht] Sammelabschiebung in den Kosovo
Datum: Wed, 16 Dec 2015 11:35:24 +0100
Von: Flüchtlingsrat Niedersachsen <praktikum(a)nds-fluerat.org>
An: fluechtlingsraete(a)asyl.org, Flüchtlingsrat Niedersachsen
<nds(a)nds-fluerat.org>, flucht(a)asyl.org
Liebe Kolleg*innen,
uns liegen Informationen vor, dass diesen Freitag den 18.12.2015 eine
Sammelabschiebung vom Flughafen Düsseldorf in den Kosovo stattfinden
soll. Mehr Details sind uns leider nicht bekannt.
Viele Grüße.
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flucht mailing list
flucht(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/flucht
--
Claudius Voigt
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http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
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Datum: Wed, 16 Dec 2015 11:17:34 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Fwd: [Verfahrensberatung] WG:
2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum -
Aushang in 6 Sprachen
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Verfahrensberatung] WG: 2015-12-09
Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum - Aushang in 6
Sprachen
Datum: Fri, 11 Dec 2015 12:56:33 +0000
Von: Asboe, Karin <K.Asboe(a)diakonie-rwl.de>
An: verfahrensberatung(a)virtuelle-ideenschmiede.de
<verfahrensberatung(a)virtuelle-ideenschmiede.de>
*An den*
*Facharbeitskreis Verfahrensberatung*
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wichtige Hinweise zur Beratung von Asylsuchenden aus Westbalkanstaaten
gibt mein Kollege Jürgen Blechinger aus Baden Württemberg, die ich
gerne an euch weiterleite.
freundlichen Grüßen
Karin Asboe
Verbandsübergreifende fachliche Begleitung der Verfahrensberatung
Referentin
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Lenaustraße 41 / D-40470 Düsseldorf
Telefon: +49 211 6398-322 / Telefax: +49 211 6398-299
k.asboe(a)diakonie-rwl.de <mailto:k.asboe@diakonie-rwl.de>/
www.diakonie-rwl.de <http://www.diakonie-rwl.de/>
*Von:*Juergen.Blechinger@ekiba.de
<mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de>[<mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de>mailto:Juergen.Blechinger@ekiba.de]
*Gesendet:* Mittwoch, 9. Dezember 2015 20:39
*Betreff:* 2015-12-09 Westbalkanasylantragsteller Ausreise und
Arbeitsvisum - Aushang in 6 Sprachen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei nochmals der Aushang für Westbalkanasylantragsteller Ausreise
und Arbeitsvisum zum Aushängen in den Unterkünften mit den wichtigsten
Infos kurz und verständlich erklärt.
Der Aushang kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht
ersetzen. Beachten Sie, die neue Regelung vom August 2015 in § 11
AufenthG, nachdem im Fall der Ablehnung als "OU" bei den "sicheren"
Herkunftsländern eine Sperrwirkung zur Folge hat. Von daher ist eine
Ausreise wichtig, bevor die Entscheidung des BAMF ergangen ist.
Anbei auch noch meine Hinweise über die unterschiedlichen Möglichkeiten
zu Ausbildungszwecken und Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen
zu können.
Betroffene benötigen die Zustimmung der ZAV für ein Visum (denkbar auch
in Form der sog. Vorabzustimmung , siehe § 36 III BeschV) und dann den
Termin bei der Visastelle. Eine "Garantie" für die Möglichkeit der
Wiedereinreise gibt es oft nicht (außer wenn es zeitlich möglich ist,
schon vorab die ZAV-Zustimmung zu bekommen und das Verfahren mit der
ALB hier und der Visastelle abzusprec hen). Aber wer hier im
Asylverfahren bleibt, das dass schief geht, verbaut sich möglicherweise
die Wiedereinreisemöglichkeit, gerade wegen dem Problem der
Sperrwirkung und auch der Regelung in § 26 II BeschV mit dem
Leistungsbezug in den letzten 2 Jahren und der Rückausnahme (siehe
unten); dies wiederum gilt für die Fälle, die nicht schon aus anderen
Gründen ein Visum/AE bekommen können, allerdings wäre es hier auch ein
großes Problem, wenn man sich eine Sperrwirkung einhandelt (siehe § 11
AufenthG).
Viele Grüße
Jürgen Blechinger
Betreff: Westbalkanasylantragsteller Ausreise und Arbeitsvisum -
Aushang in 6 Sprachen
------------------------------------------------------------------------
*An die LRK Hilfen für Flüchtlinge*
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für diejenigen, die es über die Liste von Jürgen Blechinger noch
erreicht hat: Hier der Aushang in 6 Sprachen für die neue Möglichkeit
für Asylantragsteller aus den West-Balkanländern, ein erleichtertes
Arbeitsvisum zu bekommen bei Rücknahme des Asylantrags (der nach
1.01.2015 und vor 24.10.2015 gestellt wurde) und „unverzügliche
Ausreise“ nach Kenntnis der Regelung nach dem neuen § 26 Abs.2 BeschVO:
/(2) Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016
bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung
erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag
auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen
deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde. Die
Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den
letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Satz 3 gilt nicht für
Antragsteller, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015
einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet,
mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet
aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen./
Wir sind auch an Rückmeldungen interessiert, inwiefern das
Visumsverfahren bei den deutschen Botschaften wirklich funktioniert.
Ein Statuswechsel in legale Arbeitsmigration direkt von Deutschland aus
wäre wünschenswert gewesen. In Schweden gibt es bisher die Möglichkeit,
sogar nach Ablehnung den Status zu wechseln, wenn zum Zeitpunkt der
Ablehnung bereits gearbeitet wurde und der
Arbeitgeber Weiterbeschäftigung zusichert.
Herzliche Grüße,
Katharina Stamm
Migrationsspezifische Rechtsfragen und Internationale Migration /
Migration Law
Zentrum Migration und Soziales / Centre for Migration and Social Issues
Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
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Claudius Voigt
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Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46
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Datum: Mon, 14 Dec 2015 16:38:08 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
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Betreff: [liste-muensterland] Fwd: VG Osnabrück: Klage einer
EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich
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Betreff: VG Osnabrück: Klage einer EU-Bürgerin auf
BAföG-Leistungen erfolgreich
Datum: Mon, 14 Dec 2015 15:26:54 +0100
Von: Willy Voigt <willy.voigt(a)koeln.de>
An: Willy Voigt(a)koeln.de <willy.voigt(a)koeln.de>
VG Osnabrück, Urt. v. 10.12.2015 - 4 A 253/14 - nicht rechtskräftig
(Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.)
*
**Klage einer EU-Bürgerin auf BAföG-Leistungen erfolgreich*
OSNABRÜCK. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat der
Klage einer bulgarischen Staatsangehörigen auf
Ausbildungsförderungsleistungen mit Urteil vom 10.12.2015 stattgegeben.
Die Klägerin habe teils aufgrund europarechtlicher Vorschriften, teils
aus dem aktuellen nationalen Recht, dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), einen Anspruch darauf.
Die Ende 2013 in die Bundesrepublik eingereiste Klägerin nahm Anfang
Oktober 2014 ein Studium an der Universität Osnabrück (Beklagte) auf,
für das sie im September 2014 Leistungen nach dem BAföG beantragte.
Diesen Antrag lehnte das zuständige Amt für Ausbildungsförderung der
Beklagten ab, weil die für einen EU-Bürger erforderlichen persönlichen
Voraussetzungen für BAföG-Leistungen nicht gegeben seien. Die Klägerin
war seit Juli 2014 als Fitnesstrainerin bei einem Fitnessstudio
angestellt. In dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag hatte sie mit ihrem
Arbeitgeber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 11
Stunden sowie eine Vergütung von 8,00 € pro Stunde vereinbart. Außerdem
garantierte ihr der Arbeitsvertrag einen Urlaubsanspruch sowie eine
Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter
Krankheit. Nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses zu Ende Februar
2015 hat sich die Klägerin mit einem eigenen Tanzstudio selbständig
gemacht.
Laut Urteilsbegründung ergebe sich der Anspruch der Klägerin für den
Bewilligungszeitraum vor dem 01.01.2015 aus der unmittelbaren Anwendung
der so genannten EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die die Bundesrepublik
versäumt habe, rechtzeitig umzusetzen. Die maßgebliche Bestimmung der
Richtlinie sehe vor, dass ein Unionsbürger, der eine Ausbildung
absolviere und daneben ein Arbeitsverhältnis bekleide oder selbständig
tätig sei, eine Ausbildungsförderung wie einem deutschen
Staatsangehörigen zu gewähren sei. Bei der Prüfung der
Arbeitnehmereigenschaft folgte das Gericht nicht den Vorgaben eines
ministeriellen Erlasses aus dem Jahr 2015, wonach eine
EU-Arbeitnehmereigenschaft im Zeitpunkt der erstmaligen
BAföG-Antragstellung nur bei einer Tätigkeit mit einer
Mindestwochenarbeitszeit von 12 Stunden im Monatsdurchschnitt und einer
Dauer von mindestens 10 Wochen seit BAföG-Antragstellung bestehe.
Vielmehr genüge der von der Klägerin vorgelegte Arbeitsvertrag den
Anforderungen einer EU-Arbeitnehmereigenschaft. Für den nachfolgenden
Zeitraum ergebe sich der Anspruch der Klägerin aus dem BAföG in der
aktuellen Fassung, wonach Unionsbürger dann persönlich
anspruchsberechtigt seien, wenn sie, wie die Klägerin, als Arbeitnehmer
oder Selbständige tätig seien.
Das Urteil (4 A 253/14) ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat
die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung
zugelassen.
Presseinformation 24/2015 vom 14.12.2015 -
http://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?n…
--
Claudius Voigt
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Datum: Sat, 12 Dec 2015 23:18:36 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
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Betreff: [liste-muensterland] LSG NRW: Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II trotz Wohnsitzauflage
LSG NRW, Beschluss vom 13.5.2015 (L 12 AS 573/15 B ER u. L 12 AS 574/15
B);
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177762&s0=…
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II trotz Wohnsitzauflage für einen
anderen Aufenthaltsort für Person mit AE § 25 Abs. 2, 2. Alt.
(subsidiärer Schutz).
"Die Nebenbestimmung des Aufenthaltstitels - für die weitere Prüfung
unterstellt, eine solche Nebenbestimmung sei dem Grunde nach zulässig -
ist nicht wirksam. Denn die Nebenbestimmung ist ein eigenständiger
Verwaltungsakt, der isoliert anfechtbar ist. Der erfolgte Widerspruch
gegen den Bescheid vom 02.02.2015 der Stadt M im Hinblick auf die
Nebenbestimmung "Wohnsitznahme Sachsen" hat eine aufschiebende Wirkung
zur Folge. (...)
Dessen Zuständigkeit für Leistungen nach dem SGB II an die
Antragstellerin ergibt sich aus § 36
<http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> Sätze 1, 2 und 4 SGB II.
Nach dieser Vorschrift ist örtlich zuständig die Agentur für Arbeit
bzw. der kommunale Träger, in dessen Gebiet die erwerbsfähige
leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt habe, wobei
im Zweifel auf den tatsächlichen Aufenthalt abzustellen sei, § 36
<http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> S. 4 SGB II. Auch im Rahmen
von § 36 <http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> SGB II ist der
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nach § 30
<http://dejure.org/gesetze/SGB_I/30.html> Abs. 3 Satz 2 SGB I
(einheitlich) zu bestimmen. Nach dieser Bestimmung hat die
Antragstellerin nicht nur ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
sondern auch in E, also im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners,
begründet. Denn sie lebt dort mit ihrem religiös angetrauten Ehemann in
der L Straße, E. Sie erwarten ihr gemeinsames Kind. Die Antragstellerin
hat auch den Willen, sich dort dauerhaft niederzulassen. Die örtliche
Zuständigkeit knüpft allein an den gewöhnlichen Aufenthalt an, ohne
dass es auch hier auf den möglicherweise ordnungsrechtlichen Verstoß
gegen die Wohnsitzauflage ankommt (vgl. Aubel, in: jurisPK-SGB II, 4.
Auflage 2015, § 36 Rn. 15 und 18 m. w. N.). Selbst wenn man aber davon
ausgehen sollte, dass es an einem gewöhnlichen Aufenthalt fehle, weil
die Ausländerbehörde gegebenenfalls berechtigt sei, den Wohnsitz der
Antragstellerin zwangsweise nach Sachsen zu verlegen, also nicht zu
erwarten ist, dass die Antragstellerin sich dauerhaft in E aufhält, so
ist der Antragsgegner jedenfalls nach § 36
<http://dejure.org/gesetze/SGB_II/36.html> Satz 4 SGB II zuständig,
denn die Antragstellerin hält sich tatsächlich in E auf und das im
Übrigen wohl berechtigt, denn es ist allein die Wohnsitznahme, nicht
aber der Aufenthalt, auf Sachsen beschränkt.
Aus diesen genannten bereits durchgreifenden Gründen im Hinblick auf
das Vorliegen des Anordnungsanspruchs, verzichtet der Senat auf eine
Folgenabwägung, die hier auch zugunsten der Antragstellerin ausgehen
müsse. Denn sie ist nicht in der Lage, "einfach" - wie es die 1.
Instanz im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses ausführt - ihren
Wohnsitz, zurückzuverlegen. Die Antragstellerin ist bereits seit
16.08.2014 in E gemeldet. Ihre Wohnung in M gab sie zum 31.10.2014 auf.
Sie erwartet mit ihrem religiös angetrauten Ehemann im August dieses
Jahres ihr gemeinsames Kind."
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Claudius Voigt
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Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
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Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
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Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 15 Dec 2015 20:11:34 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [infos_FaireMob]
Stellenausschreibung | Projektkoordinator/in für das Teilprojekt
„Beratung von Beschäftigten in der Fleischindustrie“ für eine
Vollzeitstelle in Dortmund gesucht
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [infos_FaireMob] Stellenausschreibung |
Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten
in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle in Dortmund gesucht
Datum: Tue, 15 Dec 2015 14:49:20 +0000
Von: Weber.bfw(a)dgb.de
An: infos(a)lists.faire-mobilitaet.de
Wir suchen vorbehaltlich einer Förderung durch das BMAS für das Projekt
„Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“
(www.faire-mobiliaet.de) – in Kooperation mit dem DGB-Bundesvorstand in
Dortmund eine/n
*Projektkoordinator/in für das Teilprojekt „Beratung von Beschäftigten
in der Fleischindustrie“ für eine Vollzeitstelle.*
Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
• Aufbau von Beratungsstellen und inhaltliche Betreuung von
Mitarbeiter/innen
• Bundesweite Vernetzung von Schwerpunktberatungsstellen
„Fleischindustrie“ untereinander und mit relevanten Akteuren
• Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Arbeitsbedingungen in
der Fleischindustrie“
• Inhaltliche Unterstützung der lokalen Beratungsstellen
bei Fallkonstellationen von bundesweiter Relevanz
• Entwicklung von Materialien zur Beratung und zur weiteren
Öffentlichkeitsarbeit
Notwendige Einstellungsvoraussetzungen:
• Abgeschlossenes Studium der Rechts- und/oder
Sozialwissenschaften
• Nachgewiesene Erfahrung in Beratung und/oder Coaching
• Fundierte Kenntnisse in arbeits- und sozialrechtlichen
Fragestellungen sowie Betr.-VG
• Kenntnisse bezogen auf Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienst-leistungs-
und Niederlassungsfreiheit sowie zusammenhängende ausländerrechtliche
Fragen wie z.B. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht
• Kenntnisse bezogen auf die Arbeitsbedingungen in der
Fleischindustrie
• Sicheres kommunikatives Auftreten
• Teamfähigkeit, Belastbarkeit
• Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
Von Vorteil sind:
• Sprachkenntnisse in Englisch, Rumänisch und/oder Ungarisch
• Erfahrungen mit und Kenntnisse über die
Gewerkschafts-landschaft in Deutschland
Ihr Dienstort ist Dortmund. Ihre räumliche Orientierung ist das gesamte
Bundesgebiet mit den Schwerpunkten Oldenburg/Weser-Ems,
Ostwestfalen-Münsterland und Schleswig-Holstein.
Es erwartet Sie eine interessante und vielfältige Tätigkeit in einem
bundesländerübergreifenden Projekt. Die nach TVöD 12 eingruppierte
Stelle ist (vorbehaltlich der Förderung durch das BMAS) zunächst bis
zum 31. Dezember 2016 (Ende des Förderzeitraums) befristet. Eine
Verlängerung des Projekts wird angestrebt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst per Mail mit dem
frühestmöglichen Eintrittstermin bis spätestens zum 07. Januar 2016 an
weber.bfw(a)dgb.de <mailto:weber.bfw@dgb.de>
DGB Projekt „Faire Mobilität“
Franzisca Weber
Keithstr. 1-3
10787 Berlin
Tel. 030-21240-541
Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Stellenausschreibung online unter http://www.faire-mobilitaet.de/-/kbs
<http://www.faire-mobilitaet.de/-/kbs>
Mit besten Grüßen
Franzisca Weber
**
*DGB-Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial,
gerecht und aktiv“*
bei DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
Keithstr. 1-3
10787 Berlin
Telefon: 030-21240-541
Fax: 030-21240-599
E-Mail:weber.bfw@dgb.de <mailto:weber.bfw@dgb.de>
www.faire-mobilitaet.de <http://www.faire-mobilitaet.de/>
_Faire Mobilität auf Facebook!
<http://www.facebook.com/pages/Faire-Mobilit%C3%A4t/229246113945024>_
Ein Projekt des DGB-Bundesvorstandes in Kooperation mit:
bfw – Unternehmen für Bildung
EVW – Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen
PCG – PROJECT CONSULT GmbH
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Claudius Voigt
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 8 Dec 2015 14:11:28 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Bernd Eckhardt: Entscheidungen des BSG
zum Sozialleistungsandpruch für Unionsbürger*innen
Liebe Kolleg*innen,
der Kollege Bernd Eckhardt aus Nürnberg hat eine sehr hilfreiche und
ausführliche Zusammenfassung und Ausblick zu den
Bundessozialgerichts-Entscheidungen zum SGB-XII-Anspruch für
Unionsbürger*innen erstellt:
http://sozialrecht-justament.de/data/documents/7-15_Sozialrecht-justament-7…
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Claudius Voigt
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Mon, 7 Dec 2015 11:57:33 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Neue Verwaltungsvorschriften zum FreizügG
Liebe Kolleg*innen,
die Bundesregierung hat neue Verwaltungsvorschriften zum FreizügG
veröffentlicht. Für ihr Inkrafttreten muss der Bundesrat noch zustimmen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0535-15.pdf
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Claudius Voigt
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 6 Dec 2015 20:01:52 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 34/2015 vom
05.12.2015
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Thomé Newsletter 34/2015 vom 05.12.2015
Datum: Sat, 5 Dec 2015 16:45:32 +0100
Von: newsletter(a)harald-thome.de
An: voigt(a)ggua.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter. Dieser zu folgenden Themen:
1. Urteil des BSG zu Unionsbürgern
============================
Mal ein echt cooles Urteil, so möchte ich das Urteil vom BSG
zusammenfassen. Das BSG stellt damit klar, dass die unsäglichen
Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht
haltbar sind und, wenn keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen,
spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII
besteht. Im Detail:
+ wenn neben Arbeit, im nicht absolut geringfügigen Umfang, weitere
Aufenthaltsgründe in Deutschland vorliegen, so beispielsweise ein
Aufenthaltsrecht der Kinder durch Eingliederung in das Schulsystem und
Durchführung einer Ausbildung, dann besteht ein SGB II Anspruch bei
Vorliegen von Hilfebedürftigkeit.
+ Bürger aus EFA – Staaten (dies sind Bürger aller Staaten, die bereits
vor dem Jahr 2004 der Europäischen Union angehört haben, außer
Österreich und Finnland, sowie Estland, Malta, die Türkei, Island und
Norwegen) haben einen regulären SGB XII – Leistungsanspruch ab dem
ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland, wenn sie sich rechtmäßig
in Deutschland aufhalten und dem Grunde nach von SGB-II-Leistungen
ausgeschlossen sind. Die Tatsache, dass sie gesundheitlich
erwerbsfähig sind, steht dem nicht entgegen.
+ Bei Nicht EFA – EU-Bürger muss bei einem SGB-II-Ausschluss im Rahmen
des Ermessens über SGB-XII-Leistungen entschieden werden. Im Falle
eines verfestigten Aufenthalts – über sechs Monate – ist dieses
Ermessen jedoch aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und
der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG in dem Sinne auf null
reduziert. Hier ist Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu
erbringen. Die Tatsache, dass sie gesundheitlich erwerbsfähig sind,
steht dem nicht entgegen.
+ Der früher beim Jobcenter gestellte und abgelehnte oder nicht
bearbeitete SGB II - Antrag löst rückwirkend einen SGB XII – Anspruch
aus. Dieser SGB XII-Anspruch ist rückwirkend bis max. Januar des
jeweiligen Vorjahres geltend machbar.
Das BSG stellt sich mit diesem Urteil gegen die absolut restriktive
Leistungsverweigerungs-praxis des deutschen Gesetzgebers und des EuGH.
Es bestätigt den vom BVerfG entwickelten unabdingbaren
Gewährleistungsanspruch auf Existenzsicherung.
Ich denke, dass dazu in absehbarer Zeit Arbeitshilfen für die
existenzsichernde Beratung erstellt werden, in denen die Feinheiten der
Aufenthaltsgründe im SGB II, die Rechtsprechung zur Arbeit im nicht
ganz geringfügigen Umfang usw zusammengestellt werden.
Jetzt geht es mir aber um drei Dinge:
1. Die vielen Unionsbürger die in Folge des EuGH Urteils vom 15.09.
spätestens nach sechs Monaten des SGB II-Leistungsbezuges den SGB
II-Anspruch verloren haben, diese haben jetzt alle einen SGB
XII-Leistungsanspruch. Sie sollten nun alsbald zum Sozialamt gehen und
Leistungen beantragen. Hierbei ist aber zu beachten, dass andere
Vermögensgrenzen existieren, so 1.600 € für unter 60-Jährige, 2.600 €
für über 60-Jährige, zzgl. 614 € für Ehegatten und 256 € jede weitere
Person (§ 1 Abs. 1-Vo zu § 90 SGB XII), sowie dass kein Kfz geschützt
ist.
2. Das BSG hat klargestellt, dass die behördliche Kenntnis der Notlage
beim JC, also mit der Ablehnung der SGB II – Leistungen, im Sinne des §
18 Abs. 1 SGB XII rückwirkend anspruchsbegründet für SGB XII-Leistungen
ist. Diese sind erst ausgeschlossen mit Ablauf des Januar des Vorjahres
(§ 118a SGB XII) oder, wenn kein Leistungsanspruch vorlag, durch
Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
3. Die explizit vom BSG hingewiesene Rückwirkung ist für Betroffene,
aber auch Klinken oder Frauenhäuser wichtig, die so rückwirkend die
Chance haben, ihre Leistungen noch zu erhalten. Im Zweifel wäre hier
über die Einrichtungen innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem BSG –
Urteil ein sog. Nothelferantrag nach § 25 SGB XII von den Kliniken oder
Frauenhäusern und etwaig weiteren Einrichtungen selbst zu stellen. Dazu
folgende Links: Der Terminbericht des BSG:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geri…
Bericht in der Welt dazu:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koenn…
und die Kommunen bekommen kostenmäßig Panik aus der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/milliardenbelastun…
2. Weihnachtsspenden an Tacheles
====================
Wer zum Ende des Jahres oder zu Weinachten Geld spenden möchte und noch
einen Spendenempfänger sucht, könnte seinen Blick auch mal Richtung
Tacheles wenden ….. Hier die Kontodaten: Tacheles e.V., IBAN: DE19
3305 0000 0000 9653 76, BIC: WUPSDE33XXX
Bei Spenden ab 50 EUR und bei Nennung der Adresse, wird automatisch
eine Spendenquittung übersandt.
3. Grüne: Kleine Anfrage zu Stromkosten armer Haushalte / Abfrage zur
Tacheles Forderung zur Einführung bedarfsorientierten
Haushaltsenergiepauschale =============================================
Nach den Stromkosten einkommensarmer Haushalte fragt die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6741). Unter anderem
fragen die Abgeordneten die Bundesregierung nach dem durchschnittlichen
Stromverbrauch und den durchschnittlichen Ausgaben für Strom dieser
Haushalte. Außerdem soll die Bundesregierung erläutern, ob sie die im
Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Erstattung von Stromkosten für
ausreichend hält. Ebenso wird die Bundesregierung darin gefragt, wie
sie den Vorschlag von Tacheles e.V. zu einer zusätzlich zum Regelsatz,
bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale einzuführen, bewertet.
Die Anfrage gibt es hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/067/1806741.pdf
Die Tacheles Forderung zur Einführung bedarfsorientierten
Haushaltsenergiepauschale gibt es hier:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1756/
4. NAK: Rechtsvereinfachung im SGB II für Veränderungen zugunsten der
Leistungsberechtigten nutzen!
==========================================================================
Die Nationale Armutskonferenz regt Änderungen im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens um das 9. SGB II-ÄndG an. Näheres dazu hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/15-11-20-nak-Stellungnahme-Rechtsver…
5. NAK zum Zweiten: Solidarität statt Konkurrenz!
=======================================
Die NAK positioniert sich angesichts der EU-Zuwanderer und Flüchtlinge
gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit und fordert von der
Bundesregierung einen Katalog von Sofortmaßnahmen. Ein lesenswertes,
wichtiges und unterstützungswertes Dokument, das es hier gibt:
http://www.harald-thome.de/media/files/Solidarit-t-statt-Konkurrenz.pdf
6. Rechtsgutachten zur polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung
von Obdachlosen
=======================================================================
Dann möchte ich auf ein aktuelles Rechtsgutachten von RA. Karl-Heinz
Ruder hinweisen, darin werden die Grundsätze der polizei- und
ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen
Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger
thematisiert. Angesichts vieler obdachloser Menschen wie Inländer,
EU-Bürger und Flüchtlinge ein sehr wichtiges Dokument, das gibt es
hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1915/
7. Stern tv sucht Hartz-IV Empfänger in der Schuldenspirale mit
Jobcenterdarlehn
=============================================================== Am 1.
Januar 2016 wird der ALG II-Satz um fünf Euro erhöht - auf 404 Euro.
Reicht das zum Leben? Anscheinend nicht, denn immer mehr Hartz
IV-Empfänger müssen Darlehen aufnehmen: Für Stromnachzahlungen, Kaution
oder Neuanschaffungen.
Um das Darlehen zurückzuzahlen, werden - unrechtmäßig - bis zu 30
Prozent vom ALG II-Satz abgezogen - was dazu führt, dass neue Schulden
entstehen. Um den Druck auf die Schuldner zu erhöhen, setzt die
Bundesagentur außerdem auf hausinterne Inkasso-Eintreiber.
stern tv möchte über diese Problematik anlässlich der 5-Euro-Erhöhung
zum Jahresanfang berichten und sucht Menschen, die in dieser
Schuldenspirale gefangen sind.
Soweit aus dem Text von Stern TV, die Kollegin die dazu berichten
möchte ist ganz fit und daher mein Aufruf an die Leserschaft, das zu
unterstützen und der Bitte sich direkt an Frau Stangenberg per Mail zu
wenden: stangenberg(a)sterntv.de Fernsehberichterstattungen leben von
Bildern und Menschen über die berichtet werden kann und die was zu
erzählen haben.
8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 11./12. Jan. in Frankfurt,
am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01.
März in Freiburg, am 07./08. März in Wuppertal, am 29./30. März in
Stuttgart und am 11./12. April in Dresden
================================================================= +++
Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Dann
möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Anfang nächsten
Jahres finden folgende statt: am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 22./23.
Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in
Freiburg,
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere
Details dazu sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal
=============================================
+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Für
April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort
werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die
Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt,
haben aber den Zugang zum "Recht verstehen", zur Systematik, wo und wie
man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung
nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie
weitere Details dazu sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide
prüfen und verstehen am 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23.
März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin
======================================================= +++ Ab Januar
mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung
biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in
allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die
Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 28./29. Januar
in Wuppertal , am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in
Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier
zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende
Dienste am 16. März in Hamburg
======================================================== Diese
Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 16. März in Hamburg an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von
Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII
relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen
hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den
Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung,
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für
Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt und am
17. Mai in Wuppertal
===================================================== +++ Ab Januar mit
den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung
biete ich am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von
Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II
gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 1.
April in Wuppertal
================================================================= Diese
Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 1. April
in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details
sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für
Kliniksozialdienste am 19. Feb. in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
============================================================ Auf
vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung,
nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und
Rückforderung im SGB II am 17. März in Hamburg
=========================================================== Dann möchte
ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und
Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die
systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-,
Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird
geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo
unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden
kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und
allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges
Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi
findet am 17. März in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in
Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und
14./15. Apr. in Hamburg-Harburg
============================================================== Unter
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen
stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in
unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige
Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das
Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von
Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige
Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen
sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit,
Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilf…
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung
nach dem SGB II/SGB XII: 3. Feb. 2016 in Berlin
================================================================ Im
Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen
grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und
Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen,
die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem
Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit
dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die
Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche
im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-d…
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info(a)harald-thome.de
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Dieser Newsletter wurde an die Adresse voigt(a)ggua.de versendet. Der
Newsletter kann im Web unter
http://arch.tacheles-sozialhilfe.de/harald/newsletter/unsubscribe.aspx?Emai…
gekündigt werden.
Harald Thomé
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Südstraße 46
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/Fuer-den-Newsletter-anmelden.172.0.html
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Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
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Viele Grüße
Martin
--
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