Liebes Mitglied der Flüchtlingshilfe Hamm e.V.,
ich darf Sie herzlich zur jährlichen offiziellen Mitgliederversammlung
der Flüchtlingshilfe Hamm e.V. einladen. Diese wird stattfinden am
Dienstag, den 11.06.2019, um 18:30 Uhr in der Flüchtlingshilfe Hamm
e.V., Hohestr. 33, 59065 Hamm.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Anträge können noch bis eine Woche vor der MV schriftlich
nachgeschoben werden gemäß §11 Abs.5 S.1 Satzung.
1. Begrüßung
2. Eröffnung der Versammlung und Ernennung einer Protokollführerin,
eines Protokollführers
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Jahr
7. Finanzbericht der Schatzmeisterin
8. Bericht der Rechnungsprüfer
9. Aussprache über die Berichte
10. Entlastung des Vorstands
Dazu ein Antrag von Cordula Bodenstaff:
Entlastung der ehemaligen 1. Vorsitzenden Cordula Bodenstaff
für das Geschäftsjahr 2019
11. Bericht über die Vereinsziele für das laufende Jahr
12. Aussprache über die Vereinsziele
13. Satzungsgemäß gestellte Anträge.
Siehe weiter unten.
14. Vorstandswahl
a) 1.Vorsitzende/r
b) 2.Vorsitzende/r
c) Beisitzer/in (für den Fall, dass einer der Beisitzer zurück treten
sollte)
15. Aufsichtsratswahl
a) Aufsichtsratsmitglied
b) Aufsichtsratsmitglied
16. Wahl der Kassenprüfer/innen
17. Verschiedenes
Satzungsänderungsanträge:
§11 Mitgliederversammlung Abs.3
Aktuell:
(3) Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der
Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Aenderungsantrag:
(3) Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der
Mitglieder oder 15 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen
verlangt.
Aenderungsantrag 2:
(3) Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der
Mitglieder oder 20 Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen
verlangt.
§11 Abs.5
Aktuell:
(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis
spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt.
Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Anträge
über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über
die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der
Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf
der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Antrag 1 dazu:
(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis
spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder
textlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt
zu machen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der
Satzung und über die Auflösung des Vereins müssen auf die Tagesordnung
gesetzt werden, wenn sie eine Woche und fünf Tage vor
der Mitgliederversammlung beantragt wurden. Sie müssen eine Woche und
drei Tage vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern schriftlich
oder textlich an deren Adresse mitgeteilt worden sein. Anträge über die
Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die
Auflösung des Vereins, die nicht eine Woche und fünf Tage vor der
Mitgliederversammlung beantragt wurden, können erst auf der nächsten
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Antrag 2 dazu:
(5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis
spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich oder
textlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt
zu machen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der
Satzung und über die Auflösung des Vereins müssen auf die Tagesordnung
gesetzt werden, wenn sie zwei Wochen und drei Tage vor der
Mitgliederversammlung beantragt wurden. Sie müssen, soweit die
Einladung zur Mitgliederversammlung mit Tagesordnung bereits versendet
wurde, zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern
schriftlich oder textlich an deren Adresse mitgeteilt werden. Anträge
über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über
die Auflösung des Vereins, die später als zwei Wochen und drei Tage vor
der Mitgliederversammlung beantragt wurden und die den Mitgliedern nicht
mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können
erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§10 Organe des Vereins
Alt:
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Neu:
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der
Aufsichtsrat.
§12 Abs.2
Aktuell:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von
drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des
Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche
Amtsdauer des/ der Ausgeschiedenen einen Nachfolger/eine Nachfolgerin
berufen.
1.Antrag dazu von Cordula Bodenstaff:
Ich beantrage, auf die TO einen weiteren
Satzungsänderungsvorschlag dahingehend zu setzten, dass die Positionen
ausscheidender Vorstandsmitglieder nur durch die Mitgliederversammlung
neu besetzt werden dürfen (also ein Nachbesetzen durch den Vorstand
nicht möglich ist).
2.Antrag dazu:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von
drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied aus
dem Vorstand vorzeitig aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten
Mitgliederversammlung eine Nachfolgerin/einen Nachfolger berufen.
Viele Grüße
Martin Kesztyüs
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1.Vorsitzender
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