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Datum: Tue, 17 Jan 2017 22:19:53 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Positiver BAMF-Bescheid für Romni aus
Mazedonien wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK)
Liebe Kolleg*innen,
im Anhang ein bemerkenswerter positiver BAMF-Bescheid, in dem einem
einjährigen Kind (Roma-Angehörige, Mazedonien) ein nationales
Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots gem.
Art. 14 EMRK zugesprochen wurde.
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 17 Jan 2017 19:45:32 +0100
Von: kristina mohr <info(a)saxofool.de>
An: 148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] [#HNdB] Mehr
Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 149 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: info(a)saxofool.de
------------------------------------------------------------
Info für Träger von Flüchtlings-Einrichtungen:
Geflüchtete Frauen und Kinder
Mehr Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Noch bis zum 10. Februar 2017 können sich freie, kommunale und private
Träger von Flüchtlingsunterkünften sowie Einrichtungen in
Landesträgerschaft darum bewerben, beim Gewaltschutz für geflüchteten
Frauen vom Bund unterstützt zu werden.
mehr:
https://www.frauenrat.de/no_cache/deutsch/infopool/nachrichten/informationd…
mit freundlichen grüßen aus essen
kristina mohr
saxin. clownin. trainerin für die seele.
BLOG-Bericht Flüchtlingskinder-Projekt 2016:
www.clowninlotte.de/fluechtlingskinder/
28.01. "Die Clownin - vom Glück der Unvollkomenheit" - Workshop für
neugierige Frauen in Essen
0163/1482864. 0201/5631015 www.saxofool.de info(a)saxofool.de
www.kristinamohr.de kontakt(a)kristinamohr.de
Saxophon-Buchungen: www.eventpeppers.com/de/kristina-mohr
"Wir spielen das Leben." Louis Armstrong
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 149 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
Das UpH auf Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus
Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz
[:XqG,XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 15 Jan 2017 19:03:54 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 03/2017 vom
15.01.2017
Aus dem Newsletter von Harald Thomé:
*2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im
Netz *
------------------------------------------------------------------------
++ Unser *neuer SGB II – Rechner *ist völlig neu aufgesetzt worden und
in der neuen Version hier zum Download erhältlich:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner*SGB II - Folien *im
Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist
aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die
unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier:
tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
<http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/> An
dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10
Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000
Downloads im Monat).
Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein
Tacheles zu leisten.
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden
<http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/>
*4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft
mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern *
------------------------------------------------------------------------
Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens-
und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die
Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II -
Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind (SG Leipzig v.
10.10.2016 - S 17 AS
1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Datum: Sun, 15 Jan 2017 18:01:13 +0100
Von: Harald Thomé <newsletter(a)harald-thome.de>
Antwort an: Harald Thomé <newsletter(a)harald-thome.de>
An: voigt(a)ggua.de
Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte
hier. <http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/newsletter-archiv/>
Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist
es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
*1. Sozialrechtliche Infos von Frieder Claus: Neue gesetzliche
Regelungen ab Januar 2017*
------------------------------------------------------------------------
Auch der Kollege Frieder Claus von der Unabhängigen Hartz-IV-Beratung,
Heimstatt Esslingen, hat ein Änderungsblatt zusammengestellt.
Hierbei möchte ich zwei Dinge hervorheben:
a.) *Unbilligkeitsverordnung bzgl. Zwangsverrentung*, alles weitere hat
Frieder dargestellt
und 2. geplante Änderungen beim Schonvermögen im SGB XII.
b.) Derzeit gilt ein Schonvermögen in der Sozialhilfe von 1.600 / 2.600
€, das *soll *einheitlich auf 5.000 € auf jeden SGB XII-Bezieher + 500
€ für jede unterhaltene Person angehoben werden. Der *Bundestag* hat
das zuständige Ministerium (BMAS) per *Entschließungsantrag
aufgefordert, die Sätze entsprechend anzuheben.
Diese Entschließung ist von Frau Nahles* (irgendwie nicht anders zu
erwarten), als zuständige Arbeitsministerin und Verordnungsgeber,
bislang jedoch noch *nicht umgesetzt worden*. Den Bundestags
Entschließungsantrag vom 20.11.2016 gibt es hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810528.pdf , dort Ziff.
III, Seite 5 +6
Hier geht es nun zum Papier von Frieder: :
http://www.harald-thome.de/media/files/Frieder-Claus-10.01.2017.pdf
Daher nochmal der deutliche Hinweis: derzeit gilt beim Schonvermögen im
SGB XII weiterhin 1.600 / 2.600 €, wenn hier Änderungen eintreten,
werde ich darüber informieren (die Betonung liegt auf wenn!).
*Auch Tacheles fordert das BMAS auf, die Schonvermögensgrenzen im SGB
XII auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen!*
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*Betreuer/innen-Weiterbildung - Lehrgangsstarts 2017 in Stuttgart und
Münster*
Zertifikatslehrgang „Querschnittsarbeit in Betreuungsverein und
Betreuungsbehörde"
1 Modul (3 Tage) in Münster
30.01. - 01.02.2017
Zertifikatslehrgang "Berufsbetreuer/in"
5 Module (22 Tage - 200 Stunden) in Münster
06.02. - 23.06.2017
Zertifikatslehrgang "Betreuungsassistent/in"
4 Module (14 Tage - 130 Stunden) in Münster
07.02. - 24.05.2017
Zertifikatslehrgang "Verfahrenspfleger/in - Werdenfelser Weg"
1 Modul (5 Tage) in Stuttgart
13.02. - 17.02.2017
Zertifikatslehrgang "Berufsbetreuer/in"
5 Module (22 Tage - 200 Stunden) in Stuttgart
20.02. - 09.06.2017
Zertifikatslehrgang "Betreuungsassistent/in"
4 Module (14 Tage - 130 Stunden) in Stuttgart
21.02. - 17.05.2017
Anmeldung und Informationen:
http://www.betreuer-weiterbildung.de
Sekretariat von
Betreuer/innen - Weiterbildung und
Betreuer/innen - Weiterbildung SÜD
Südstraße 7a
48153 Münster
Telefon: 0251 526287
Telefax: 0251 526724
E-Mail: mail(a)betreuer-weiterbildung.d
<javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+nbjmAcfusfvfs.xfjufscjmevoh/ef');>e
http://www.betreuer-weiterbildung.de
*2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im
Netz *
------------------------------------------------------------------------
++ Unser *neuer SGB II – Rechner *ist völlig neu aufgesetzt worden und
in der neuen Version hier zum Download erhältlich:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner*SGB II - Folien *im
Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist
aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die
unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier:
tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
<http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/> An
dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10
Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000
Downloads im Monat).
Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein
Tacheles zu leisten.
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden
<http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/>
*3. Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten /
Anwendung des MB nach § 21 Abs. 6 SGB II *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf ein wichtiges Urteil des SG Dresden verweisen, in
dem das SGV das JC zur Erstattung zur Erstattung von außergewöhnlich
hohen Fahrtkosten zu einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie
verurteilt hat.
An sich ist das Urteil nichts besonderes, aber ein kleiner Baustein
dessen, wie der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auszulegen und
anzuwenden ist.
Mehr zum Urteil hier: http://tinyurl.com/hnynq7m
Was da noch drunter fallen kann, findet man auch in meinen Folien
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ , Seite 24
+ 25.
*4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft
mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern *
------------------------------------------------------------------------
Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens-
und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die
Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II -
Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind (SG Leipzig v.
10.10.2016 - S 17 AS
1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz mit RB
Stufe 2 zu gewähren ist, sondern der AlleinstehendenRB mit RB Stufe 1.
*5. DPWV Arbeitshilfe: Grundlagen des Asylverfahrens*
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf eine Arbeitshilfe des DPWV hinweisen. Ziel dieser
Arbeitshilfe ist es, auf knappem Raum einen kompakten Überblick über
die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben. Sie richtet
sich an alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des
Asylverfahrens beraten. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe sehr
praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen konkreten Tipps für die
Beratungspraxis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der
verfahrensrechtlichen Grundlagen.
Diese gibt es
hier:http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
*6. BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)*
------------------------------------------------------------------------
Der BGH hat geurteilt, dass die AGB eines Wohnraummietvertrages in der
bestimmt wird, dass die laufende Miete monatlich im Voraus*, spätestens
am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen
ist,* die kundenfeindlichste Auslegung das Risiko einer durch
Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs und
daher *unwirksam ist.
*Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem
Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des
vereinbarten Zeitabschnitts erteilt (BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15).
Mehr dazu hier:
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bgh-zur-rechtzeitigkei…
*7. Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur
Solidarität *
------------------------------------------------------------------------
Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort
sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen
verzeichnet die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III
aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.
Ich möchte alle Newsletternutzerinnen und -nutzer dazu auffordern, sich
und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste
Adressverzeichnis welches existiert und für viele Menschen ist es
einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat
und Hilfe benötigen. Für die Anwälte ist es natürlich Zugang zu
Mandanten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe
Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich
auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, dies anstatt
die Homepage mit Werbung zuzukleistern.
Ich möchte daher *alle auffordern sich in das Adressverzeichnis
einzutragen* um so *diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und
Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken*.
Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu
auffordern aus *Solidarität gegenüber Tacheles*, wir brauchen das Geld
über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von
öffentlicher Förderung agieren zu können.
Hier geht es zur Adressdatenbank:
http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige.
Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre
Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen
Mitarbeiter suchen.....
Der Newsletterhat derzeit eine Reichweite von über 44.300 Empfängern in
ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite
Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht
sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und
Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie
Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe,
Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser,
Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die
sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern
gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und
Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie
sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten,
ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische
Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung
des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.
Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von
fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf
Anfrage. Kontakt: orga(a)harald-thome.de
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Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879
*8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese
finden statt: **
* am *20./21. Feb. in Dresden *
* am *20./21. März in Leipzig*
* am *03./04. April in München*
* am *10./11. April in Berlin*
* am *18./19. April in Frankfurt*
* am *23./24. Mai in Wuppertal*
* am *29./30. Mai in Augsburg*
* am *21./22. Juni in Erfurt *
* am *24./25. Juli in Berlin*
* am *02./03. Aug. **in* *Wuppertal*
* am *07./08. Aug. in Bremen*
* am *09./10. Aug. in Hannover*
* am *17./18. Aug. in Koblenz*
* am *21./22. Aug. in Dresden*
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“
und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die
Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere
Details dazu sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
<http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html>
*9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin *
------------------------------------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5
Tage anbieten, diese gibt es
* vom*15. - 19. Mai in Wuppertal *
* vom*18. – 22. Sept. in Berlin.*
Ausschreibung uns Anmeldung hier:
www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
<http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html>
*10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide
prüfen und verstehen *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB
II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB
II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog.
„Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
* *am *29./30. März *in*Frankfurt**
* *am *14./15. Aug.* in *Erfurt**
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
<http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html>
*11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser
Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum
unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der
Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt
aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen
und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist *ein
MUSS* von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen
systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr
setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
* am *26. April* in*Hamburg *
* am*13. Juni *in *Frankfurt *
* am*24. Aug. *in*Leipzig *
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
<http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html>
*12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für
Schwangere, Alleinerziehende und Familien *
------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von
Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II
gegeben.
Sie findet statt
* am *20. April* in *Wuppertal *
* am*23. Aug.* in*Leipzig*
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für
Kliniksozialdienste *
------------------------------------------------------------------------
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung,
nunmehr
Sie findet statt
* am *21. April *in*Wuppertal*
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
* am *22. Mai* in *Wuppertal *
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
*15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
und begleitende Dienste *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
* am *12. Juni* in *Frankfurt*
wieder an*. *
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von
Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII
relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen
hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den
Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung,
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4.
April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni
in Berlin*
------------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen
stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in
unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige
Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das
Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von
Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen
sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz,
das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden
hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige
Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen
sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit,
Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilf…
*17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung
nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in
Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin*
------------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden
Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und
Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen,
die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem
Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit
dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die
Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche
im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-d…
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
*Impressum*
Dieser Newsletter wurde an die Adresse voigt(a)ggua.de versendet.
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich auf
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…
angemeldet oder sich in sonstiger Form zum Erhalt des Newsletters
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<http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…>
*Inhaltlich verantwortlich:*
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info(a)harald-thome.de <mailto:info@harald-thome.de>
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
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Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
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Viele Grüße
Martin
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Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
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liste-muensterland(a)asyl.org
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 15 Jan 2017 18:59:34 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 03/2017 vom
15.01.2017
Aus dem Newsletter von Harald Thomé:
*2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im
Netz *
------------------------------------------------------------------------
++ Unser *neuer SGB II – Rechner *ist völlig neu aufgesetzt worden und
in der neuen Version hier zum Download erhältlich:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner*SGB II - Folien *im
Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist
aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die
unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier:
tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
<http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/> An
dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10
Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000
Downloads im Monat).
Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein
Tacheles zu leisten.
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden
<http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/>
*4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft
mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern *
------------------------------------------------------------------------
Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens-
und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die
Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II -
Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind (SG Leipzig v.
10.10.2016 - S 17 AS
1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Datum: Sun, 15 Jan 2017 18:01:13 +0100
Von: Harald Thomé <newsletter(a)harald-thome.de>
Antwort an: Harald Thomé <newsletter(a)harald-thome.de>
An: voigt(a)ggua.de
Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte
hier. <http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/newsletter-archiv/>
Thomé Newsletter 03/2017 vom 15.01.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist
es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
*1. Sozialrechtliche Infos von Frieder Claus: Neue gesetzliche
Regelungen ab Januar 2017*
------------------------------------------------------------------------
Auch der Kollege Frieder Claus von der Unabhängigen Hartz-IV-Beratung,
Heimstatt Esslingen, hat ein Änderungsblatt zusammengestellt.
Hierbei möchte ich zwei Dinge hervorheben:
a.) *Unbilligkeitsverordnung bzgl. Zwangsverrentung*, alles weitere hat
Frieder dargestellt
und 2. geplante Änderungen beim Schonvermögen im SGB XII.
b.) Derzeit gilt ein Schonvermögen in der Sozialhilfe von 1.600 / 2.600
€, das *soll *einheitlich auf 5.000 € auf jeden SGB XII-Bezieher + 500
€ für jede unterhaltene Person angehoben werden. Der *Bundestag* hat
das zuständige Ministerium (BMAS) per *Entschließungsantrag
aufgefordert, die Sätze entsprechend anzuheben.
Diese Entschließung ist von Frau Nahles* (irgendwie nicht anders zu
erwarten), als zuständige Arbeitsministerin und Verordnungsgeber,
bislang jedoch noch *nicht umgesetzt worden*. Den Bundestags
Entschließungsantrag vom 20.11.2016 gibt es hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810528.pdf , dort Ziff.
III, Seite 5 +6
Hier geht es nun zum Papier von Frieder: :
http://www.harald-thome.de/media/files/Frieder-Claus-10.01.2017.pdf
Daher nochmal der deutliche Hinweis: derzeit gilt beim Schonvermögen im
SGB XII weiterhin 1.600 / 2.600 €, wenn hier Änderungen eintreten,
werde ich darüber informieren (die Betonung liegt auf wenn!).
*Auch Tacheles fordert das BMAS auf, die Schonvermögensgrenzen im SGB
XII auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen!*
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*Betreuer/innen-Weiterbildung - Lehrgangsstarts 2017 in Stuttgart und
Münster*
Zertifikatslehrgang „Querschnittsarbeit in Betreuungsverein und
Betreuungsbehörde"
1 Modul (3 Tage) in Münster
30.01. - 01.02.2017
Zertifikatslehrgang "Berufsbetreuer/in"
5 Module (22 Tage - 200 Stunden) in Münster
06.02. - 23.06.2017
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13.02. - 17.02.2017
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5 Module (22 Tage - 200 Stunden) in Stuttgart
20.02. - 09.06.2017
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Anmeldung und Informationen:
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Sekretariat von
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Betreuer/innen - Weiterbildung SÜD
Südstraße 7a
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Telefon: 0251 526287
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http://www.betreuer-weiterbildung.de
*2. Für die Praxis: Neuer SGB II – Rechner im Netz / Neue Folien im
Netz *
------------------------------------------------------------------------
++ Unser *neuer SGB II – Rechner *ist völlig neu aufgesetzt worden und
in der neuen Version hier zum Download erhältlich:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/
++ Dann ist auch wieder eine Neuauflage meiner*SGB II - Folien *im
Netz. Diese sind jetzt auf 2017 umgeschrieben, das ein oder andere ist
aktualisiert worden, ansonsten sind sie die „ewig Unvollendeten“ die
unregelmäßig ergänzt und erweitert werden. Die Folien gibt es hier:
tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/
<http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/> An
dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Folien seit über 10
Jahren kostenfrei im Netz stehen und fleißig benutzt werden (ca. 12.000
Downloads im Monat).
Als Gegenleistung hierfür wäre es angemessen, eine Spende an den Verein
Tacheles zu leisten.
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden
<http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/>
*3. Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten /
Anwendung des MB nach § 21 Abs. 6 SGB II *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf ein wichtiges Urteil des SG Dresden verweisen, in
dem das SGV das JC zur Erstattung zur Erstattung von außergewöhnlich
hohen Fahrtkosten zu einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie
verurteilt hat.
An sich ist das Urteil nichts besonderes, aber ein kleiner Baustein
dessen, wie der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auszulegen und
anzuwenden ist.
Mehr zum Urteil hier: http://tinyurl.com/hnynq7m
Was da noch drunter fallen kann, findet man auch in meinen Folien
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ , Seite 24
+ 25.
*4. SG Leipzig, Abweichung vom Kopfanteilsprinzip/ Lebensgemeinschaft
mit einkommens- und vermögensloser EU-Bürgern *
------------------------------------------------------------------------
Das SG Leipzig hat folgerichtig bei einem Zusammenleben mit einkommens-
und vermögenslosen EU-Bürgern bestimmt, dass die vollen Kosten für die
Unterkunft in einem Anteil bei dem nicht ausgeschlossenen SGB II -
Bedürftigen, als abweichende KdU zu übernehmen sind (SG Leipzig v.
10.10.2016 - S 17 AS
1584/13).https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1121.php
Der nächste Schritt wäre, dass dann nicht der Partnerregelsatz mit RB
Stufe 2 zu gewähren ist, sondern der AlleinstehendenRB mit RB Stufe 1.
*5. DPWV Arbeitshilfe: Grundlagen des Asylverfahrens*
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf eine Arbeitshilfe des DPWV hinweisen. Ziel dieser
Arbeitshilfe ist es, auf knappem Raum einen kompakten Überblick über
die rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens zu geben. Sie richtet
sich an alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des
Asylverfahrens beraten. Ganz bewusst ist die Arbeitshilfe sehr
praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen konkreten Tipps für die
Beratungspraxis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der
verfahrensrechtlichen Grundlagen.
Diese gibt es
hier:http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/http://www.migration.paritaet.org/start/publikationen/
*6. BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)*
------------------------------------------------------------------------
Der BGH hat geurteilt, dass die AGB eines Wohnraummietvertrages in der
bestimmt wird, dass die laufende Miete monatlich im Voraus*, spätestens
am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen
ist,* die kundenfeindlichste Auslegung das Risiko einer durch
Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs und
daher *unwirksam ist.
*Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem
Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des
vereinbarten Zeitabschnitts erteilt (BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15).
Mehr dazu hier:
http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2017/bgh-zur-rechtzeitigkei…
*7. Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur
Solidarität *
------------------------------------------------------------------------
Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort
sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen
verzeichnet die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III
aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.
Ich möchte alle Newsletternutzerinnen und -nutzer dazu auffordern, sich
und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste
Adressverzeichnis welches existiert und für viele Menschen ist es
einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat
und Hilfe benötigen. Für die Anwälte ist es natürlich Zugang zu
Mandanten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe
Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich
auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, dies anstatt
die Homepage mit Werbung zuzukleistern.
Ich möchte daher *alle auffordern sich in das Adressverzeichnis
einzutragen* um so *diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und
Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken*.
Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu
auffordern aus *Solidarität gegenüber Tacheles*, wir brauchen das Geld
über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von
öffentlicher Förderung agieren zu können.
Hier geht es zur Adressdatenbank:
http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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*Hier könnte Ihre Anzeige stehen ….*
An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige.
Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre
Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen
Mitarbeiter suchen.....
Der Newsletterhat derzeit eine Reichweite von über 44.300 Empfängern in
ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite
Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht
sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und
Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie
Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe,
Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser,
Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die
sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern
gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und
Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie
sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten,
ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische
Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung
des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.
Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von
fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf
Anfrage. Kontakt: orga(a)harald-thome.de
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Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879
*8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese
finden statt: **
* am *20./21. Feb. in Dresden *
* am *20./21. März in Leipzig*
* am *03./04. April in München*
* am *10./11. April in Berlin*
* am *18./19. April in Frankfurt*
* am *23./24. Mai in Wuppertal*
* am *29./30. Mai in Augsburg*
* am *21./22. Juni in Erfurt *
* am *24./25. Juli in Berlin*
* am *02./03. Aug. **in* *Wuppertal*
* am *07./08. Aug. in Bremen*
* am *09./10. Aug. in Hannover*
* am *17./18. Aug. in Koblenz*
* am *21./22. Aug. in Dresden*
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“
und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die
Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere
Details dazu sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
<http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html>
*9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin *
------------------------------------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5
Tage anbieten, diese gibt es
* vom*15. - 19. Mai in Wuppertal *
* vom*18. – 22. Sept. in Berlin.*
Ausschreibung uns Anmeldung hier:
www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
<http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html>
*10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide
prüfen und verstehen *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB
II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB
II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog.
„Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
* *am *29./30. März *in*Frankfurt**
* *am *14./15. Aug.* in *Erfurt**
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
<http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html>
*11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser
Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum
unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der
Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt
aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen
und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist *ein
MUSS* von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen
systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr
setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
* am *26. April* in*Hamburg *
* am*13. Juni *in *Frankfurt *
* am*24. Aug. *in*Leipzig *
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
<http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html>
*12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für
Schwangere, Alleinerziehende und Familien *
------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von
Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II
gegeben.
Sie findet statt
* am *20. April* in *Wuppertal *
* am*23. Aug.* in*Leipzig*
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für
Kliniksozialdienste *
------------------------------------------------------------------------
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung,
nunmehr
Sie findet statt
* am *21. April *in*Wuppertal*
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
* am *22. Mai* in *Wuppertal *
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
*15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
und begleitende Dienste *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
* am *12. Juni* in *Frankfurt*
wieder an*. *
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von
Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII
relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen
hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den
Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung,
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4.
April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni
in Berlin*
------------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen
stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in
unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige
Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das
Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von
Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen
sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz,
das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden
hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige
Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen
sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit,
Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilf…
*17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung
nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in
Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin*
------------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden
Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und
Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen,
die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem
Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit
dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die
Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche
im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-d…
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
*Impressum*
Dieser Newsletter wurde an die Adresse voigt(a)ggua.de versendet.
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich auf
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…
angemeldet oder sich in sonstiger Form zum Erhalt des Newsletters
registriert haben. Klicken Sie hier, um keine weiteren Newsletter zu
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*Inhaltlich verantwortlich:*
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info(a)harald-thome.de <mailto:info@harald-thome.de>
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Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
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http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 15 Jan 2017 13:36:45 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Neue Humanitäre Aufnahme
für syrische Flüchtlinge
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Neue Humanitäre Aufnahme für syrische
Flüchtlinge Datum: Fri, 13 Jan 2017 15:01:54 +0100
Von: Eva Lutter <lutter(a)caritasfriedland.de>
Organisation: Caritas Friedland
An: flucht(a)nds-fluerat.org
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
am 11. Januar 2017 sind 153 syrische Flüchtlinge über ein neues
Humanitäres Programm des Bundes aufgenommen worden. Dieses Humanitäre
Aufnahmeprogramm umfasst 13.700 Plätze für Syrerinnen und Syrer, die
sich derzeit in der Türkei aufhalten. In begründeten Einzelfällen
können auch Staatenlose, deren Identität geklärt wurde und die
nachweislich vor ihrem Aufenthalt in der Türkei, in Syrien gelebt
haben, für die Humanitäre Aufnahme ausgewählt werden. Hintergrund
dieses Programms ist die Umwidmung von Aufnahmequoten aus bestehenden
Verpflichtungen im Bereich Relocation
<http://resettlement.de/relocation/> (Umverteilung von Asylsuchenden
innerhalb der EU), die nun für die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen
aus der Türkei genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
<http://resettlement.de/neue-humanitaere-aufnahme-fuer-syrische-fluechtlinge/>.
Mit besten Grüßen aus Friedland,
Eva Lutter
www.resettlement.de
--
Eva Lutter
Caritasstelle im Grenzdurchgangslager Friedland
Tel: 05504-9493664
Fax: 05504-8562
www.resettlement.dewww.caritasfriedland.de
Das Projekt resettlement.de wird duch den Asyl-, Migrations- und
Integrationsfond kofinanziert.
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
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Viele Grüße
Martin
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Tel.: 0176/48310835
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 10 Jan 2017 11:54:27 +0100
Von: Jan-H. Böhle - Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH
<boehle(a)jugend-und-familienhilfe.de> An: <fluchtfragen(a)unperfekthaus.de>
Betreff: [fluchtfragen] Abwesenheitsmitteilung
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Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 148 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: boehle(a)jugend-und-familienhilfe.de
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Hallo,
ich bin bis zum 9.1.2017 im Urlaub. In dringenden Fällen wenden Sie sich
bitte an meine Kollegen unter start-wg(a)jugend-und-familienhilfe.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan-H. Böhle
Psychologe (M.Sc.)
Dipl.-Soz.päd. (BA)
Start-WG
Büro: Altenessener Str. 238
45326 Essen
Tel.: 0201 857914020
Fax: 0201 365 99 364
Mobil: 0157 74975282
Ev. Jugend- und Familienhilfe Essen gGmbH
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Geschäftsführer: Wolfgang Gröber
Handelsregister Essen: B 18322
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Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 148 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 10 Jan 2017 10:00:43 +0100
Von: Reinhard Wiesemann <r.wiesemann(a)unperfekthaus.de>
An: 7 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Infos
------------------------------------------------------------
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an: r.wiesemann(a)unperfekthaus.de
------------------------------------------------------------
ich erlaube mir mal, diese interessanten Infos von ProAsyl
weiterzuleiten:
*Erste repräsentative Befragung von seit 2013 eingereisten Geflüchteten*
Die seit 2013 eingereisten Geflüchteten zeigen eine hohe
Bildungsorientierung. Es gibt viele gemeinsame Wertvorstellungen bei
Geflüchteten und Deutschen. Die häufigsten Fluchtursachen sind Angst vor
gewaltsamen Konflikten und Krieg. Das sind zentrale Ergebnisse einer
repräsentativen Befragung von mehr als 2300 geflüchteten Menschen über
18 Jahren, …
Dieser Link führt zu der Kurzanalyse und dem dazugehörigen
Forschungsbericht:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/
20161115-052-pm_iab-bamf-soep-befragung-gefluechtete.html
*„RefuShe“ ist eine neue App, die vom* *Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
herausgegeben wird.*
In 5 Sprachen ((Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch, Paschtu) sollen
geflüchtete Frauen über ihre grundlegenden Rechte in Deutschland sowie
über Hilfemöglichkeiten bei Gewalt informiert werden. Die App soll das
Ankommen in Nordrhein-Westfalen erleichtern, die Frauen unterstützen
und ihnen ein Bewusstsein dafür vermitteln, dass sie hier frei und
gleichberechtigt leben können.
„Die App ,RefuShe‘ unterstützt Frauen bei der Integration und soll sie
ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen. Von Gewalt betroffene Frauen finden
Beratungs- und Unterstützungsangebote und im Notfall schnelle Hilfe,
sodass die Anwendung präventiv dazu beitragen kann, Betroffene vor
erneuten Übergriffen zu schützen sowie Retraumatisierungen und andere
psychische oder körperliche Folgen von Gewalt zu vermeiden“, so
Ministerin Steffens.
Die App „RefuShe“ für Android-Handys kann kostenlos im Google Playstore
heruntergeladen werden.
Noch zwei Termine der Ringvorlesungen „Gekommen um zu bleiben -
Integration von Flüchtlingen im Studierendenzentrum „die Brücke“ gibt
es in 2017, jeweils von 18:15 – 19:45 Uhr:
*11.01.17 Stadt mit sozialen Strategien entwickeln – Urban Development
along Social Strategies*
Prof. Dr.-Ing. Alexander Schmidt & Marielly Casanova, Institut für
Stadtplanung und Städtebau, UDE
*25.01.17 Warum haben wir überhaupt Verpflichtungen gegenüber
Flüchtlingen?* Prof. Dr. Andreas Niederberger, Institut für
Philosophie, UDE https://www.uni-due.de/ios/studium_liberale
Kontakt: ringvo16(a)uni-due.de
*Raving Iran +Aftershowparty **13.01.2017,22:00Uhr*
*Ein** Dokumentarfilm von Susanne Regina
Meures *
Zwei
DJs gegen das islamische Regime! Anoosh und Arash sind die Helden von
Teherans Untergrund Techno Szene. Müde und desillusioniert vom ewigen
Versteckspiel vor der Polizei und ihrer stagnierenden Karriere,
organisieren sie unter gefährlichen Umständen einen letzten ekstatischen
Rave in der Wüste….
Film: freier Eintritt (Filmtrailer hier
<http://www.ravingiran.com/trailer.html>)
Party mit Blade&Beard + Support (Raum Acht & Rijö): Kein VVK | AK 6 EUR
patricia.bading(a)zechecarl.de <p.bading(a)zechecarl.de>
http://www.zechecarl.de/
*22. Januar 2017, 13.00 Uhr, Zentrum für Beschäftigung NEUE ARBEIT der
Diakonie gGmbH, Hofgebäude, Langemarckstraße 28, 45141 Essen*
*Ausstellungseröffnung: *„Allgegenwärtige Zwiespältigkeit – Zwiespältige
Allgegenwärtigkeit“ von
Jérémie Setton, *artist in residence *
„Gemeinsam mit Menschen, die verschiedene Formen von Migration bis hin
zur Flucht erlebt haben, erarbeitet Jérémie Setton eine Ausstellung zum
individuellen Erinnern und Wahrnehmen, Reisen und Ankommen. Die ihm
anvertrauten Erlebnisse und Fotos erzählen Geschichten über das Erleben
der Gleichzeitigkeit von Gegenwart und Vergangenheit, Anwesenheit und
Abwesenheit. …“
Näheres, auch über Führungen durch den Künstler, unter
http://www.neue-arbeit-essen.de/projekte/jeremie-setton-artist-in-residence/
Vita des Künstlers: http://www.jeremiesetton.com/biographie.html
--
Unperfekthaus <http://www.Unperfekthaus.de> * unperfektHOTEL
<http://www.unperfekthotel.de> * WG-Hotel <http://www.wg-hotel.de/> *
NEUTRAL-Kirche <http://www.neutralkirche.de/> * GenerationenKult/Haus
<http://www.generationenkult.de/haus> * Konsumreform
<http://www.konsumreform.de/> * CoWorking
<http://www.panorama-coworking.de/> * Hilfsbereitschaft 2.0
<http://www.unperfektlabs.de/leichtr> * unperfektLABS
<http://www.unperfektlabs.de> * unperfektAKADEMIE
<http://www.unperfektakademie.de> * Linuxhotel
<http://www.Linuxhotel.de> Reinhard Wiesemann, UStID DE 180305557,
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
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“The enemy is fear. We think it is hate; but it is really fear.” ―
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UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
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Viele Grüße
Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Mon, 9 Jan 2017 07:36:52 +0000
Von: Sandra Haddad <s.haddad(a)awo-dortmund.de>
An: 148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] Einnahmen
für Geflüchtete aus dem §3 26 EstG möglich?
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
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Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: s.haddad(a)awo-dortmund.de
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Hallo zusammen,
Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen – ob nun AsylbLG, Hartz IV,
Grundsicherung oder ähnliches, dürfen Aufwandsentschädigungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten in gleicher Höhe beziehen, wie alle anderen
auch. Da gibt es keine Unterschiede.
Liebe Grüße
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sandra Haddad
- Leitung –
AWO Flüchtlingsdorf Morgenstraße
Morgenstr. 5
44319 Dormtund
s.haddad(a)awo-dortmund.de<mailto:s.haddad@awo-dortmund.de>
T. 0160/91 31 43 09
AWO Unterbezirk Dortmund
Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund
Vorsitzende: Gerda Kieninger
Geschäftsführer: Andreas Gora
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598
Von: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Indre Bermann
Gesendet: Samstag, 7. Januar 2017 18:03
An: '148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
Betreff: [fluchtfragen] Einnahmen für Geflüchtete aus dem §3 26 EstG
möglich?
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 148 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
indre(a)web.de<mailto:indre@web.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3futf-8%3fQ%3fEinnahmen_f%3dC3%3dBCr_Gefl%3dC3%3dBCchtete_aus_de%3f%3d>
Hallo Zusammen,
ich habe zwar schon im Internet recherchiert und glaube, dass es
möglich ist, möchte mich aber nochmal rückversichern, da ich mich mit
den Sozialleistungen nicht auskenne.
Die Frage ist, ob Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen,
Aufwandsentschädigungen nach §3 EstG beziehen dürfen?
Mit besten Grüßen
Indre Bermann
--
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Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer dieser
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Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
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Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sat, 7 Jan 2017 18:02:42 +0100
Von: "Indre Bermann" <indre(a)web.de>
An: "'148 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'"
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Einnahmen für
Geflüchtete aus dem §3 26 EstG möglich?
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
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Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: indre(a)web.de
------------------------------------------------------------
Hallo Zusammen,
ich habe zwar schon im Internet recherchiert und glaube, dass es
möglich ist, möchte mich aber nochmal rückversichern, da ich mich mit
den Sozialleistungen nicht auskenne.
Die Frage ist, ob Zuwanderer, die Sozialleistungen beziehen,
Aufwandsentschädigungen nach §3 EstG beziehen dürfen?
Mit besten Grüßen
Indre Bermann
--
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Fri, 6 Jan 2017 14:05:33 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Keine
Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY
51/16 B ER)
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete
nach § 1a II AsylbLG (Az. L 8 AY 51/16 B ER)
Datum: Fri, 6 Jan 2017 12:22:53 +0000
Von: Aram Ali <aramali1989(a)hotmail.com>
An: flucht-liste <flucht(a)asyl.org>
Hallo liebe KollegInnen,
hiermit erhaltet ihr eine Zusammenfassung zu einem Beschluss des
Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2016. Es geht um
die Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG.
Viele Grüße
Aram Ali
*Keine Anspruchseinschränkung für Geduldete nach § 1a II AsylbLG (Az. L
8 AY 51/16 B ER)*
In einem Beschluss vom 12.12.2016 hat das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen den Beschluss des Sozialgerichts Stade zur
Anspruchseinschränkung eines geduldeten Asylbewerbers aufgehoben. Beim
Antragssteller handelt es sich um einen mazedonischen
Staatsangehörigen. Der Asylantrag des Antragsstellers wurde bereits
abgelehnt. Über die Folgeanträge der Frau und der gemeinsamen Kinder
wurde noch nicht entschieden. Daraufhin wurden die Leistungen des
Antragsstellers nach § 1a II AsylbLG mit der Begründung gekürzt, dass
trotz der Duldung eine Ausreisepflicht bestehe.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts hat jedoch der Antragssteller
einen Anspruch auf lebensunterhaltssichernde Leistungen nach § 2 I
AsylbLG.Bei Inhabern einer Duldung liege keine rechtsmissbräuchliche
Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer iSd. § 2 I AsylbLG. Die
Inhaber einer Duldung sind demnach Leistungsberechtige nach § 1 I Nr. 4
AsylbLG. Hierauf ist nach Ansicht des Landessozialgerichts § 1a II 1
AsylbLG nicht anwendbar.
--
Claudius Voigt
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