Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 26 Jan 2017 00:51:40 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] BAMF: Afghan*innen hatten 2016 "hohe
Bleibeperspektive": Wann kommt die Öffnung der Integrationskurse?
*BAMF bestätigt: Afghanische Asylsuchende haben hohe
Bleibeperspektive! Wann kommt die Öffnung der Integrationskurse?
(Und der berufsbezogenen Deutschsprachförderung? Und der frühzeitigen
Arbeitsförderung? Und der Ausbildungsförderung?)
*
"Was heißt gute Bleibeperspektive?", fragt das BAMF in seinen FAQs
<http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/IntegrationskurseAsylbewerbe…>
zum Integrationskurs. Und gibt sich prompt selbst die Antwort:
*"Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50
Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive."*
Sehen wir mal einen Moment davon ab, dass die mathematische Messung der
"Bleibeperspektive" anhand der statistischen Schutzquote im
Asylverfahren im besten Fall eine denkbar ungeeignete Methode zu
Interpretation eines unbestimmten Rechtsbegriffs, im schlechtesten Fall
völliger Unfug ist. Sondern halten wir uns an die BAMF-Definition (die
mittlerweile offenbar auch von der BA übernommen worden ist). Wer hat
denn nun als noch nicht anerkannter Asylsuchender Zugang zum
Integrationskurs? Das BAMF schreibt: *"**2016 trifft dies auf die
Herkunftsländer Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia zu."* Soweit so
bekannt. Und weiter: *"**Welche Herkunftsländer das Kriterium
Schutzquote (>/= 50 %) erfüllen, wird halbjährlich festgelegt."*
Ein Blick in die neue Asylstatistik für 2016
<http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/…>
zeigt folgendes Bild: *
*
Die BAMF-Statistik zeigt: Im gesamten Jahr 2016 betrug die Schutzquote
afghanischer Asylantragsteller*innen *55,8 Prozent*. Das heißt: Nach
der BAMF-internen Logik haben Afghanin*innen eindeutig eine gute
Bleibeperspektive und müssten nun auch schon während des Asylverfahrens
in die Integrationskurse zugelassen werden - wenn das BAMF denn seinen
selbst aufgestellten Kriterien treu bleiben würde.
Dasselbe gilt für die berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung nach § 45a
AufenthG. Da zudem die Bundesagentur für Arbeit absurderweise die
formalistische Defintion des BAMF ebenfalls übernommen hat, würde dies
auch für die frühzeitige Arbeitsförderung in den ersten Monaten nach §
131 SGB III sowie für Ausbildungsförderung nach § 132 Abs. 1 SGB III
gelten.
Mir ist bislang nicht zu Ohren gekommen, dass afghanische Asylsuchende
nun zum Integrationskurs zugelassen würden. Aber: Es würde sich sicher
lohnen, jetzt Anträge auf Zulassung zu stellen und bei einer Ablehnung
beim Verwaltungsgericht zu klagen. Dasselbe gilt erst Recht (übrigens
nicht nur für Afghan*innen) bei einer Ablehnung von
Ausbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Es wird Zeit, dass das absurde Konzept der gewahrsagten
Bleibeperspektive wieder abgeschafft wird! Es muss darum gehen, allen
Menschen frühestmögliche Teilhabe zu ermöglichen - statt sie nach
fragwürdigen Kriterien in "gute" und "schlechte" Schubladen zu
sortieren. Die ideologische Konstruktion der "Bleibeperspektive" ist in
erster Linie ein politisches Instrument zur gezielten Verhinderung von
Teilhabe und zur Exklusion bestimmter Flüchtlingsgruppen. Der Begriff
"Bleibeperspektive" sollte in diesem Sinne schnellstens aus unserem
Wortschatz gestrichen werden!
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
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Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
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Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 24 Jan 2017 08:59:04 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Übersichten zur Höhe von SGB II, SGB XII,
AsylbLG
Liebe Kolleg*innen,
ein paar Übersichten zur Höhe von Leistungen der Existenzsicherung seit
1.1.2017:
* Eine Übersicht zur Höhe der Regelbedarfe und Mehrbedarfe im*SGB II*
(gleiche Höhen gelten für Leistungen nach *SGB XII und
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG*) für 2017:
http://www.harald-thome.de/media/files/BA-Eckwerte-2017.pdf
* Eine Zusammenstellung, wie sich die Regelbedarfe nach einzelnen
Abteilungen für bestimmte Bedarfe zusammensetzen (wichtig z. B. zur
Prüfung der neuen gekürzten "Überbrückungsleistungen" für bestimmte
nichterwerbstätige Unionsbürger*innen; hierzu folgt in Kürze eine
ausführliche Arbeitshilfe):
http://www.harald-thome.de/media/files/Aufteilung-Regelbedarf-2017.pdf
* Eine Übersicht zur Höhe und Aufteilung der Regelbedarfe in den
*Grundleistungen nach § 3 AsylbLG*. Diese gelten bis auf weiteres in
Höhe wie 2016 weiter, bis nach Einigung im Vermittlungsausschuss
eine Neuregelung in Kraft treten wird:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_Betraege_170316.pdf
Bei der Gelegenheit noch drei Praxistipps:
* Umfassende Infos zum AsylbLG und anderen Rechtsgebieten des
Flüchtlings- / Migrationsrechts gibt es auf der Seite des Berliner
Flüchtlingsrats: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
* Umfassende Infos u. a. zum SGB II / SGB XII gibt es auf der Seite
des Wuppertaler Vereins tacheles e.V.:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
* Einen regelmäßigen Newsletter mit aktuellen Infos zum Recht der
Existenzsicherung, neuen Gerichtsurteilen, Möglichkeiten der
Rechtsdurchsetzung u. a. gibt es von Harald Thomé. Kann und sollte
mensch hier kostenlos abonnieren:
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…
Herzliche Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
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Datum: Mon, 23 Jan 2017 16:04:45 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Spiegel: Abschiebung trotz Integration:
Bayern nimmt Firmen die Azubis weg
Abschiebung trotz Integration: Bayern nimmt Firmen die Azubis weg
*Ein Unternehmen findet nach langer Suche endlich einen Azubi, einen
Flüchtling - wenig später folgt der Abschiebebescheid. Das
Integrationsgesetz sollte solche Fälle vermeiden. Doch Bayern
unterläuft die Regelung.*
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/fluechtlinge-bayern-schiebt-azubi…
Lehrling aus Eritrea
(Archivbild)<http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bild-1130697-1097857.html>
DPA
Lehrling aus Eritrea (Archivbild)
Sonja Ziegltrums Gärtnerei ist eine Firma, wie es in Deutschland viele
gibt: Die Bayerische Blumenzentrale ist seit drei Generationen in
Familienbesitz, seit fast zwei Jahrzehnten expandiert sie ins Ausland,
nach Österreich, Ungarn und Rumänien. Und - auch das typisch - seit
vielen Jahren schon sucht das Unternehmen aus dem Münchner Umland
händeringend nach Auszubildenden. Rund um München wird es immer
schwieriger, Interessenten für den Beruf des Gärtners zu finden, sagt
Geschäftsführerin Ziegltrum.
Im vergangenen Jahr hätte sie gern sechs Azubis eingestellt. Gefunden
hat sie drei: einen Deutschen, zwei 2015 nach Deutschland geflüchtete
Pakistaner. Den Deutschen hat sie wieder entlassen, weil er "unsere
ohnehin schon gesenkten Standards nicht erfüllte", sagt Ziegltrum. Die
Pakistaner wird die Blumenzentrale nach dem Willen der bayerischen
Behörden in den kommenden Wochen allerdings auch wieder verlieren:
Beiden wurde Ende 2016 ein Abschiebebescheid zugestellt.
*Der falsche Flüchtling?*
Seit im Herbst 2015 die Fluchtbewegung nach Deutschland ihren Höhepunkt
erreichte, hat die Politik die Wirtschaftsverbände und Unternehmen
mehrfach in die Pflicht genommen. Eilig wurden Bündnisse
zusammengezimmert, die eine Einbindung von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt <http://www.spiegel.de/thema/arbeitsmarkt/> beschleunigen
sollten. "Wir zusammen" heißt etwa eine Initiative der deutschen
Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammern wiederum haben 20
Millionen Euro in ein Programm namens "Ankommen in Deutschland"
gesteckt.
"Ausbildung ist die beste Integrationsmaßnahme", hat Bundeskanzlerin
Angela Merkel <http://www.spiegel.de/thema/angela_merkel/> (CDU) noch
im Dezember verkündet. Sie hat auch versprochen, Abhilfe zu schaffen,
"wo noch bürokratische Regelungen einem schnelleren Einstieg ins
Berufsleben im Weg stehen".
In der Praxis sieht das oft anders aus, wie sich an dem Schreiben
ablesen lässt, das der Betreiber eines kleinen Hotels an die
Handelskammer Aschaffenburg geschickt hat. Der Verfasser hat weite
Teile der E-Mail unterstrichen oder die Schrift gefettet, sein Unmut
ist groß. Es geht um einen jungen Mann aus Albanien. Das Hotel hat ihn
- auf Bitten von Wirtschaftsverbänden - eingestellt, um ihn zum Koch
auszubilden.
Doch daraus wurde nichts: "Nach erfolgreicher Absolvierung des ersten
Ausbildungsjahrs als Koch, inklusive staatlicher Förderung, wird Herr
C. heute nach Albanien abgeschoben", so steht es in dem Schreiben. Das
Hotel mag sich inzwischen nicht mehr öffentlich zu dem Fall äußern. Nur
so viel: Der angehende Koch sitze nun in Albanien. Seinem Arbeitgeber
habe der Fall nichts als bürokratische Scherereien eingebracht. Und: In
Zukunft sollten es die Wirtschaftsverbände doch bitte unterlassen, noch
einmal Werbung zu machen für mehr Einsatz bei der Integration von
Flüchtlingen.
*Der Rechtsruck verstimmt die Wirtschaft*
Vor der Bundestagswahl
<http://www.spiegel.de/thema/bundestagswahl_2017/> im Herbst setzen vor
allem die unionsgeführten Bundesländer auf demonstrative Härte in der
Flüchtlingsfrage. Sie folgen dabei auch der Überzeugung, CDU und CSU
dürften gerade vor der Bundestagswahl im Herbst den rechten Rand nicht
allein der AfD überlassen.
Das Problem ist, dass der neue Kurs dem alten in Teilen diametral
entgegensteht. Bayern etwa hatte sich im Oktober 2015 gemeinsam mit den
Verbänden der Wirtschaft im Rahmen eines Integrationspakts
verpflichtet, bis 2019 rund 60.000 Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Vor allem bei Handwerksbetrieben ist die Bereitschaft dazu hoch: Die
Anforderungen der Firmen an das Bildungsniveau der Bewerber sind
vergleichsweise niedrig, und die Branche sucht händeringend nach
Nachwuchs. Bundesweit blieben dort allein 2016 20.000 Ausbildungsplätze
unbesetzt.Prozent13,627,218,218,122,417,429,821,630,327,023,953,126,048,531,526,039,046,827,121,644,624,746,126,314,920,426,618,516,315,017,422,011,742,517,827,09,18,413,88,235,2HochschuleGymnasiumMittelschulenGrundschuleKeine
formelle SchulbildungSonstigeDurchschnitt aller
HerkunftsländerSyrienAlbanienKosovoIrakAfghanistanEritreaSerbienPakistanMazedonienIran020406080100
Quelle: BAMF-"SoKo"-Datenbank, 3. Februar 2016; insgesamt 222.062
Fälle, davon 174.155 aus den einzeln aufgeführten Ländern;
Verwaltungsstatistik auf Basis freiwilliger Angaben bei der
Antragstellung
Die härtere Gangart widerspricht auch dem, worauf sich die Große
Koalition eigentlich gerade erst verständigt hatte: das neue
Integrationsgesetz. Es sollte Flüchtlingen den Weg in die Lehre
deutlich erleichtern.
Vorher war es so: Behörden konnten nach eigenem Ermessen Flüchtlingen
unter 21 Jahren eine Duldung für drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre
Beschäftigung (3+2-Regelung) genehmigen. Ausschlusskriterium: eine
Einreise aus einem "sicheren Herkunftsland" - dazu zählen die Behörden
Afghanistan <http://www.spiegel.de/thema/afghanistan/>, Pakistan
<http://www.spiegel.de/thema/pakistan/> oder Albanien.
Seit August nun gilt: Antragsteller sollten grundsätzlich einen
Rechtsanspruch haben auf die 3+2-Duldung. Die Altersgrenze von 21
Jahren ist im Sommer weggefallen. Ein "sicheres Herkunftsland" soll nur
noch dann ein Ausschlusskriterium sein, sofern der Flüchtling nach
September 2015 bereits erfolglos einen Antrag auf Asyl gestellt hat.
Berlin war stolz auf das neue Gesetz. "Wir schaffen Rechtssicherheit
für Geduldete und Ausbildungsbetriebe", verkündete der
Koalitionsausschuss von Union und SPD. Doch mit der Sicherheit war es
nicht weit her, jedenfalls in Bayern. Am 6. August 2016 trat das neue
Integrationsgesetz samt 3+2-Regelung in Kraft. Vier Wochen später
verschickte Bayerns Innenministerium per Mail "Vollzugshinweise" an die
Ausländerbehörden des Freistaats. Das Schreiben war eine Anleitung, wie
die neue Regelung unter Ausnutzung eines Schlupflochs in ihr Gegenteil
umzudrehen sei: eine deutlich restriktivere Praxis.
Das Schlupfloch sieht so aus: Bei den Verhandlungen zum
Integrationsgesetz wurde zur 3+2-Regelung ein Nachsatz eingefügt. In
Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes steht nun: Die Duldung "ist zu
erteilen, [...] wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht
bevorstehen". Dieser Zusatz war ursprünglich gedacht für Extremfälle:
Taucht kurz vor dem bereits gebuchten Abschiebeflug ein
Ausbildungsvertrag auf, soll das die Abschiebung nicht verhindern.
Bayerns Behörden interpretieren den Zusatz aber viel weiter: eine
"konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung" liege bereits vor, wenn
das Amt den Antragsteller aufgefordert habe, einen Pass zu beantragen.
Das betrifft aber sehr viele Flüchtlinge, die vor oder nach der
Einreise ihre Ausweispapiere wegwerfen - aus Angst vor einer direkten
Abschiebung.
*Vorbild Bayern?*
Die Wirtschaftsverbände sind irritiert. Die Industrie- und
Handelskammern in Bayern fürchten um das Ziel, bis zum Jahr 2019 60.000
Flüchtlinge in Ausbildung zu nehmen. Viele Unternehmen seien
frustriert, weil die Behörden Zusagen wieder zurückziehen, heißt es bei
der IHK. "Genau diese Sicherheit brauchen die Unternehmen aber für ihr
Engagement bei der Integration. Die 3+2-Regelung sollte bundesweit
einheitlich, transparent und unbürokratisch angewendet werden", mahnt
Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen
Industrie- und Handelskammertags.
Offenbar wünscht sich Bayerns Landesregierung, ihr Unterlaufen der
3+2-Duldung von Auszubildenden möge bundesweit Schule machen. So hat es
zumindest Norbert Scharbach (SPD), Abteilungsleiter im Innenministerium
von Schleswig-Holstein, berichtet: Der Freistaat habe beim
Bundesinnenministerium
<http://www.spiegel.de/thema/bundesinnenministerium/> für seine
restriktive Praxis Werbung gemacht. Ein entsprechendes Schreiben sei in
Kopie an alle Landesregierungen verschickt worden.
Sonja Ziegltrum von der Bayerischen Blumenzentrale ist enttäuscht. Als
Vorsitzende eines Regionalausschusses der IHK hat sie sich bei anderen
Unternehmern starkgemacht für den Integrationspakt. Ihr schien das eine
gute Sache: Flüchtlinge bekommen eine Chance, Betriebe lange gesuchte
Lehrlinge und der Staat erhalte Unterstützung bei der Bewältigung der
Flüchtlingskrise.
Inzwischen habe sie allerdings den Eindruck, "dass arbeitende
Flüchtlinge eher abgeschoben werden, weil sie für die Behörde leichter
zu greifen sind", sagt Ziegltrum. Sie hat ihren beiden Auszubildenden
aus Pakistan einen Anwalt besorgt, der Klage eingereicht hat gegen den
Abschiebebescheid. "Hätten wir das nicht getan, wären sie
wahrscheinlich schon gar nicht mehr hier", sagt Ziegltrum. Und ihre
Gärtnerei müsste schon wieder auf die Suche gehen nach Auszubildenden.
/*Zusammengefasst:* Seit 6. August 2016 ist das neue Integrationsgesetz
in Kraft. Flüchtlinge haben demnach Anspruch auf bis zu fünf Jahre
Duldung, sofern sie einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Für viele
Handwerks- und Gastronomiebetriebe ist das interessant, weil sie seit
Jahren zu wenige Azubis finden. Weil die CSU der AfD vor der
Bundestagswahl nicht den rechten Rand überlassen will, unterläuft
Bayern die neue Regelung. Vielen Auszubildenden droht die Abschiebung,
Firmen und Wirtschaftsverbände sind verärgert. /
--
Claudius Voigt
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Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 20:49:52 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: PM FR NRW: Sammelabschiebung
Afghanistan am 24.01.2017
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: PM FR NRW: Sammelabschiebung Afghanistan am 24.01.2017
Datum: Thu, 19 Jan 2017 17:47:49 +0100
Von: Kirsten Eichler <eichler(a)ggua.de>
An: 'GGUA Team' <team(a)ggua.de>
ZK...
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: PM: Sammelabschiebung Afghanistan am 24.01.2017
Datum: Thu, 19 Jan 2017 17:44:55 +0100
Von: naujoks <naujoks(a)frnrw.de>
An: info(a)frnrw.de
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Bochum, den 19.01.2017
*Pressemitteilung 01/2017*
**
*_Sammelabschiebung nach Afghanistan am 24.01. erneut mit
NRW-Beteiligung?_**__*
/Flüchtlingsrat NRW fordert sofortigen Abschiebungsstopp/
Nach einem Bericht für den heutigen Innenausschuss ist die
Landesregierung gewillt, sich auch an zukünftigen Sammelabschiebungen
nach Afghanistan zu beteiligen. Bereits von der ersten
Sammelabschiebung am 14. Dezember 2016 waren 10 Personen aus NRW
betroffen. Die nächste Sammelabschiebung ist für den 24. Januar 2017
geplant.
Nach Bekanntwerden eines neuen UNHCR-Berichtes zur Sicherheitslage in
Afghanistan, der u.a. deutlich macht, dass „das gesamte Staatsgebiet
Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne
des Art. 15c der EU-Qualifikationsrichtlinie betroffen“ ist, hatte der
Flüchtlingsrat NRW mit einem Offenen Brief vom 12. Januar 2017 an
Innenminister Jäger appelliert, einen sofortigen landesweiten
Abschiebungsstopp zu erlassen und sich Initiative der
schleswig-holsteinischen Landesregierung für einen bundesweiten
Abschiebungsstopp anzuschließen.
„Die Landesregierung sollte sich zudem dafür einsetzen, dass die
Verfahren abgelehnter Asylsuchender aus Afghanistan wieder aufgenommen
und unter Zuerkennung subsidiären Schutzes neu beschieden werden“,
meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
NRW will laut dem genannten Innenausschussbericht jedoch weiter
abschieben und abwarten, „inwieweit die Lageeinschätzung des UNHCR vom
22. Dezember Auswirkungen auf eine Veränderung der Anerkennung des
Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender durch das BAMF hat.“ „Genau
umgekehrt muss es sein“, kommentiert Naujoks. „Um nicht durch eine
Abschiebung Menschenleben zu gefährden, müssen die Erkenntnisse aus dem
UNHCR-Bericht zur Sicherheitslage in Afghanistan sofort berücksichtigt
und in Form eines Abschiebungsstopps umgesetzt werden.“
Abschiebungen nach Afghanistan sind aus humanitären Gesichtspunkten
nicht zu verantworten. Bundesweit werden deshalb am 11. Februar
Menschen für einen Abschiebungsstopp demonstrieren – auch in
Düsseldorf. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen
Telefonnummer gerne zur Verfügung.
*gez. Birgit Naujoks*, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Birgit Naujoks
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
fon 0234 / 587315 - 60
fax: 0234 / 587315 - 75
mail: naujoks(a)frnrw.de <mailto:naujoks@frnrw.de>
Twitter: http://twitter.com/FRNRW
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Datum: Thu, 19 Jan 2017 09:26:48 +0000
Von: "Reller, Horst" <Horst.Reller(a)neue-arbeit-essen.de>
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt]
Arbeit für Flüchtlinge
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 149 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: Horst.Reller(a)neue-arbeit-essen.de
------------------------------------------------------------
Hallo Frau Martens,
schauen Sie doch bitte mal hier:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/faq-arbei…
Dort sind alle Fragen zur Arbeitsaufnahme verständlich erklärt.
Arbeit der Diakonie Essen gGmbH
Horst Reller
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Tel. 0201 28038-25
E-Mail:
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[mais]
Von: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Andrea-Cora
Walther
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2017 09:48
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de>
Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 149 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
andrea-cora(a)stb-cora.de<mailto:andrea-cora@stb-cora.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fAW%3a_%3d5Bfluchtfragen%3d5D_%3d5B%23HNvt%3d5D_Arbei%3f%3d>
menschen, die asylbewerberleistungen bekommen,
dürfen „arbeitsgelegenheiten“ wahrnehmen
ähnlich 1-euro-job
muss von der sammelunterkunftsleitung relativ formlos
bescheinigt werden und wird dann mit den asylbewerberleistungen
zusammen ausgezahlt
allerdings bekommen diese nicht mehr 1,05 /stde
sondern nur 0,80 / stde
auch das ein segen des integrationsgesetzes,
das davon ausgeht, dass ein geflüchteter sich desto besser
integriert je weniger er bekommt ………
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steuerberaterin andrea-cora walther
mail to:
andrea-cora(a)stb-cora.de<mailto:andrea-cora@stb-cora.de>
fon: 0049-(0)208-801054
fax: 0049-(0)208-855984
post: elsa brändström straße 66
d-46045 oberhausen
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Von:
fluchtfragen(a)unperfekthaus.de<mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de>
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13
An: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de<mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de>
Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 149 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
katrin.martens(a)gmx.de<mailto:katrin.martens@gmx.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fArbeit_f%3dC3%3dBCr_Fl%3dC3%3dBCchtlinge%3f%3d>
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim
wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie
mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen
Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Katrin Martens
-- Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 149 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails. UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf,
Kneipe, Hotel Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City Tel.: 0201
84735-0, http://www.unperfekthaus.de Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So
8-23 Uhr 6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate Tolle
Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute. Selbst
Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich! Das UpH auf
Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus Zum Austragen aus der
Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz [:XE2,RZk]
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NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
Am Krausen Bäumchen 132
45136 Essen
Tel. 0201 89413-0
Fax: 0201 89413-33
E-Mail: sekretariat(a)neue-arbeit-essen.de
Geschäftsführer: Michael Stelzner
Registergericht: Essen HRB 4515
Steuernummer: 112 / 5771 / 0192
Gerichtsstand: Essen
Vors. der Gesellschafterversammlung: Heiner Mausehund
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Diese Mail ist ausschließlich für den genannten Empfänger / die
genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält streng vertrauliche
Informationen. Jede Verbreitung des Inhalts, auch teilweise, ist
untersagt. Falls Sie diese Mail versehentlich erhielten, informieren
Sie bitte unverzüglich den Absender / die Absenderin und löschen Sie
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partly, is prohibited. If you receive this mail in error, please
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Viele Grüße
Martin
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Datum: Thu, 19 Jan 2017 10:37:29 +0000
Von: Sandra Haddad <s.haddad(a)awo-dortmund.de>
An: 149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt]
Arbeit für Flüchtlinge
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an: s.haddad(a)awo-dortmund.de
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Sehr geehrte Frau Martens,
wer mindestens 3 Monate als Geflüchteter/Asylsuchender in Deutschland
ist, darf sich eine Arbeit suchen, unabhängig von seinem
Asylverfahren/Aufenthalt. Allerdings ist die Aufnahme der Arbeit an
eine zuvor einzuholende Genehmigung der Agentur für Arbeit gebunden.
Diese ist bei der Ausländerbehörde für die jeweilige Arbeitsmöglichkeit
zu beantragen. Die Genehmigung, sofern sie erteilt wird, gilt dann nur
für die entsprechende Stelle und nicht allgemein. Das bedeutet, für
jede Tätigkeit (z.B. bei unterschiedlichen Arbeitgebern) muss eine
eigene Arbeitserlaubnis beantragt werden. Selbstständige Tätigkeit ist
nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sandra Haddad
AWO UB Dortmund
-Flüchtlingsberatung-
Blücherstr. 27
44147 Dortmund
T. +49 160 91 31 43 09
F. +49 231 9934 130
s.haddad(a)awo-dortmund.de<mailto:s.haddad@awo-dortmund.de>
http://www.awo-dortmund.de<http://www.awo-dortmund.de/>
AWO Unterbezirk Dortmund
Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund
Vorsitzende: Gerda Kieninger
Geschäftsführer: Andreas Gora
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598
Von: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13
An: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
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- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
katrin.martens(a)gmx.de<mailto:katrin.martens@gmx.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fArbeit_f%3dC3%3dBCr_Fl%3dC3%3dBCchtlinge%3f%3d>
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim
wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie
mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen
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Herzliche Grüße
Katrin Martens
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84735-0, http://www.unperfekthaus.de Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So
8-23 Uhr 6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate Tolle
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 09:57:42 +0000
Von: "Hegener, Ute" <Ute.Hegener(a)neue-arbeit-essen.de>
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Einladung
Ausstellungseröffnung "Ubiquités contrariées* - wörtlich:Zwiespältige
Allgegenwart"
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Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 148 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: Ute.Hegener(a)neue-arbeit-essen.de
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in der letzten ZAG Flucht & Asyl
angekündigt, eröffnen wir unsere Ausstellung am Sonntag, 22.1.2017.
Über eine Weiterleitung der Nachricht würde ich mich sehr freuen.
Herzliche Grüße
Ute Hegener
Ubiquités contrariées* - *wörtlich: Zwiespältige Allgegenwart
Jérémie Setton, artist in residence
Ausstellungseröffnung am 22. Januar 2017, 12:30 Uhr ( ab 12.00 Uhr
Besichtigungen möglich)
Ort: Zentrum für Beschäftigung NEUE ARBEIT der Diakonie gGmbH,
Hofgebäude,
Langemarckstraße 28, 45141 Essen
Gemeinsam mit Menschen, die verschiedene Formen von Migration bis hin
zur Flucht erlebt haben, erarbeitet Jérémie Setton eine Ausstellung zum
individuellen Erinnern und Wahrnehmen, Reisen und Ankommen. Die ihm
anvertrauten Bilder erzählen Geschichten über das Erleben der
Gleichzeitigkeit von Gegenwart und Vergangenheit, Anwesenheit und
Abwesenheit. Beim Gang durch Installationen und Betrachten seiner
Videokunst, Erleben von Kunstboxen, stellt sich der Besucher irritiert
die Frage: Kann ich meiner Wahrnehmung trauen? Wie ist es möglich, dass
ich ein Teil der Präsentation werde, allein durch meine Bewegung im
Raum?
Das Konzept der Ausstellung lebt von den Gesprächen und Begegnungen der
letzten Wochen und versteht sich als work in progress. D.h. es handelt
sich nicht um eine einmalige Aktion des Künstlers, sondern es gibt die
Idee, das Konzept kontinuierlich weiter zu entwickeln, an anderen Orten
zu überarbeiten und zu präsentieren. Von daher enthält die Ausstellung
Impulse aus vorherigen Arbeiten in Frankreich (Marseille, Paris),
Vietnam (Ho Chi Minh City), Connecticut / USA und der Schweiz.
Jérémie Setton lebt und arbeitet in Marseille. Er hat an der Ecole
Supérieure d’Art d’Avignon studiert und im Rahmen seiner künstlerischen
Entwicklung mehrere Stipendien und Preise erhalten. Seit Jahren stellt
er sowohl national als auch international aus. Ein sehr wichtiger
Aspekt bei der Gestaltung der Objekte ist für ihn die punktgenaue
Beleuchtung einzelner Bilder oder Szenerien in seinen Arbeiten. Die
Wirkung von Licht und Schatten gestaltet einen Raum, in dem sich die
Wahrnehmung und Interpretation des Gesehenen durch die Bewegung des
Besuchers im Raum verändert und ihn dabei gleichzeitig emotional
berührt. Setton überwindet durch seine besondere Art der Zeichnung
die für die westliche Kunst oftmals typische dreidimensionale
Darstellung, in dem er die Objekte über den üblichen Rahmen
hinaustreten lässt. Dabei erzeugt er oftmals im Betrachter ein Gefühl,
Teil dieses Bildes bzw. der Installation zu werden.
Zur Einführung in das Werk von Jérémie Setton wird Dr. Hans-Jürgen
Lechtreck, Künstlerischer Koordinator und Stellvertretender Direktor
des Folkwang Museum Essen sprechen.
Zu näheren Informationen über den Künstler siehe:
Vita des Künstlers: http://www.jeremiesetton.com/biographie.html
Bisherige Arbeiten:
http://www.documentsdartistes.org/artistes/setton/repro.html
Das Projekt wird in Kooperation mit dem Deutsch-Französischen
Kulturzentrum Essen e.V., Brigittastraße 34, 45130 Essen, David Babin,
durchgeführt.
Doppelschirmherrschaft durch Oberbürgermeister der Stadt Essen, Herrn
Thomas Kufen und dem Französischen Konsul in Düsseldorf, Herrn Vincent
Xavier Joseph Muller.
Dauer der Ausstellung: 22. Januar – 28 .Februar 2017
Führungen:
In der Zeit vom 23. – 27.1.2017 sind Führungen durch die Ausstellung
mit Jérémie Setton persönlich möglich. Der Eintritt und Führungen sind
kostenlos.
Pressegespräche und Kontakte:
Es ist möglich, den Künstler – nach Absprache – bereits jetzt schon
während der Gestaltung der Ausstellung zu besuchen und kennenzulernen.
Ansprechpartner Presse: Michael Stelzner, Geschäftsführer
Ansprechpartnerin Ausstellung und Termingestaltung: Ute Hegener,
Interne Kommunikation
Kontaktdaten: NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH, Am Krausen Bäumchen
132, 45136 Essen,
Tel. 0201 89 413-14, E-Mail: ute.hegener(a)neue-arbeit-essen.de
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NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
Am Krausen Bäumchen 132
45136 Essen
Tel. 0201 89413-0
Fax: 0201 89413-33
E-Mail: sekretariat(a)neue-arbeit-essen.de
Geschäftsführer: Michael Stelzner
Registergericht: Essen HRB 4515
Steuernummer: 112 / 5771 / 0192
Gerichtsstand: Essen
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Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
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UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
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Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
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Viele Grüße
Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 09:48:19 +0100
Von: "Andrea-Cora Walther" <andrea-cora(a)stb-cora.de>
An: "'149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'"
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt]
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[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13 An:
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 18 Jan 2017 21:58:23 +0100
Von: "mail.frau-kraus.de" <juliane(a)frau-kraus.de>
An: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
Betreff: [fluchtfragen] [#HNNq] Duisburg: Theaterstück "Stadtgeflüster"
von und mit Geflüchteten
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Gerne leite ich diese Ankündigung weiter:
Liebe Freund*innen und Wahlverwandte,
herzlich laden wir Euch ein und bitten Euch zudem um
Weiterverbreitungen dieser Einladung an potentiell Interessierte,
insbesondere an aus Syrien geflohene neue Mitbürger*innen und Menschen,
die sich für ihre Belange interessieren und engagieren:
Freitag, 20. Januar 2017, 19 h im Lokal Harmonie (Harmoniestr. 41,
Duisburg-Ruhrort):
STADTGEFLÜSTER
Theaterstück des hybriden Ensembles Freie Radikale von und mit
Geflüchteten aus Syrien
Was bedeutet Heimat? Und kann ein Mensch zwei Leben führen?
In „Stadtgeflüster“ wird die Bühne zu einem Ort, der schwebt zwischen
Syrien und Deutschland, zwischen Kindheitserinnerungen und
Zukunftshoffnungen.
Von Szenen aus dem bisherigen Leben bis hin zur Suche nach einer
gemeinsamen Zukunft geht die Reise, auf die uns 10 jugendlichen
Schauspieler*innen – Geflüchtete aus Syrien, die nun im Ruhrgebiet leben
– mitnehmen.
Zur im Dezember 2016 im ZEITMAULtheater veröffentlichten Werkschau
schrieb Dominik Lenze in der WAZ:
http://www.waz.de/staedte/bochum/gefluechtete-bringen-stadtgefluester-auf-d…]
Im Anschluss an die Aufführung: Live-Konzert mit Elina Laivera,
Singer-/Songwriterin aus Athen/Essen.
WEB-Links mit mehr Infos und zur Verbreitung der Einladung:
http://lokal-harmonie.de/veranstaltungen/icalrepeat.detail/2017/01/20/317/-…https://www.facebook.com/events/1768731886784962/
Wir – Theater Arbeit Duisburg, das Lokal Harmonie & das Theaterensemble
Freie Radikale – würden uns freuen, Euch und Eure Freundinnen und
Freunde, Nachbar*innen, & Kolleg*innen am kommenden Freitag im Lokal
Harmonie zu begrüßen.
Das Lokal Harmonie ist ab 18 h geöffnet. Die Theater-Aufführung beginnt
um 19 h. Das Konzert beginnt um ca. 20.30 h.
Vorab auch mit Dank für die Weiterverbreitungen dieser Einladung.
bis hoffentlich am Freitag & mit herzlichen Grüßen!
Stefan Schroer
Theater Arbeit Duisburg | Lokal Harmonie
Lokal Harmonie
www.lokal-harmonie.de
info(a)lokal-harmonie.de
Das Gastspiel des hybriden Ensembles „Freie Radikale“ im Lokal Harmonie
erfolgt im Rahmen der hier im Oktober 2016 begonnenen Reihe „Flucht,
Migration, neue Mitbürger*innen“. Mit freundlicher Unterstützung der
Duisburger Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales und des Landes
NRW. -- -- TEXTBÜRO JULIANE KRAUS
http://textbuero-muelheim.de
Adolfstraße 54
D-45468 Mülheim an der Ruhr
fon 0049 - (0)208 – 388 16 56
fax 0049 - (0)208 – 740 97 26
kontakt(a)textbuero-muelheim.de
Diese e-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte
Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der für diese e-Mail
bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veröffentlichung,
Vervielfältigung oder Weitergabe untersagt. Haben Sie diese e-Mail
irrtümlich erhalten, bitte ich Sie, mich darüber in Kenntnis zu setzen,
die e-Mail zurückzusenden und Ihr Exemplar zu vernichten.
--
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Viele Grüße
Martin
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- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
katrin.martens(a)gmx.de
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim
wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie
mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen
Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße Katrin Martens
-- Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 149 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails. UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf,
Kneipe, Hotel Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City Tel.: 0201
84735-0, http://www.unperfekthaus.de Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So
8-23 Uhr 6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate Tolle
Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute. Selbst
Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich! Das UpH auf
Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus Zum Austragen aus der
Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz [:XqG,XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
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