Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 14 Dec 2016 08:03:04 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: PM FR Bayern: Skrupellose
Sammelabschiebung nach Kabul am Mi 16.12.
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Betreff: PM FR Bayern: Skrupellose Sammelabschiebung nach Kabul
am Mi 16.12.
Datum: Tue, 13 Dec 2016 19:51:23 +0100
Von: Georg Classen <georg.classen(a)gmx.net>
Antwort an: georg.classen(a)gmx.net
Ergänzende Infos zur beigefügten PE des FR Bayern (ohne Gewähr):
* Der Abschiebecharter soll morgen *Mittwoch 14.12 um 18:40 Uhr
*ab*Flughafen Frankfurt/Main *(also nicht wie ursprünglich gemeldet aus
BaWü) starten und käme vsl. am Do sehr früh in Kabul an.
* Der Charter soll *50 Geflüchtete* abschieben (Obergrenze laut
EU-Abkommen mit Afghanistan
<http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/10/eu_afghanistan_joint_…>),
begleitet vermutlich von zahlreichen Bundespolizisten.
* Abgeschoben werden sollen auch *Kranke*, eine ärztliche Begleitung
soll eigens deshalb geplant sein, vgl. PE FR Bayern anbei, und Bericht
auf ntv.
<http://www.n-tv.de/politik/Mustafa-ist-ein-schwerer-Fall-fuer-de-Maiziere-a…>
* Ein weiterer Flug ist für *Januar 2017* geplant, vgl. heutige Meldung
Spiegel online
<http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sammel-abschiebungen-deutschland-…>.
* Der Flug soll als *Frontex-Flug *laufen, andere EU-Länder sollen aber
nicht beteiligt sein.
* Geflüchtete aus den *Bundesländern* Brandenburg, Bremen, Berlin,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein sollen
nicht dabei sein, wohl weil es in diesen Ländern politische Bedenken
gibt. Aktiv dabei sind unter anderem Hamburg und Bayern.
* *Welche Behörde* welchen Bundeslandes (oder die Bundespolizei?)
diesen Flug organisiert und koordiniert hat, wissen wir noch nicht.
* Materialien zur aktuellen *Lage in Afghanistan* hat der
Flüchtlingsrat Berlin hier zusammengestellt
<http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/lepton/media/sicherheit-afghanistan-16…>.
* Betroffenen empfehlen wir dringend, trotz abgelehnten Asylantrags
gegen eine solche Abschiebung *anwaltlichen Eilrechtschutz *in Anspruch
zu nehmen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht!
Gruß G.C.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Fluechtlingsraete] 16-12-13 PM Sammelabschiebung Kabul
Datum: Tue, 13 Dec 2016 17:37:12 +0100
Von: Bayerischer Flüchtlingsrat
<kontakt(a)fluechtlingsrat-bayern.de>
*Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats**- 13.12.2016*
**
******
*Skrupellose Abschiebungen***
**
**
*Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert die erste geplante
Charterabschiebung nach Kabul*
Morgen, am 14.12., soll die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan
durchgeführt werden. Basierend auf dem Abkommen zwischen der EU und
Kabul bzw. einem ergänzenden Deutsch-Afghanischen Rückübernahmeabkommen
sollen morgen die ersten 50 abgelehnten Asylsuchenden vom Frankfurter
Flughafen nach Afghanistan abgeschoben werden.
Mehrere Bundesländer haben schon erklärt, dass sie sich vorläufig nicht
an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen wollen. Sie haben erst vom
Bundesinnenminister eine neue Einschätzung der Sicherheitslage
eingefordert. Bayern dagegen ist bei den Abschiebungen dabei. Mehrere
Afghanen sind inzwischen in Abschiebehaft genommen worden und sollen
morgen nach Frankfurt überstellt werden.
Auf dem Flug wahrscheinlich auch: Saleh Mohammad Z., afghanischer
Staatsbürger. Herr Z. ist schon seit Jahren psychisch angeschlagen und
auf regelmäßige Medikamente angewiesen. Sein Zustand verschlechterte
sich in den letzten Wochen unter der Angst abgeschoben zu werden.
Schließlich hielt er es nicht mehr aus und wollte nach Frankreich
flüchten, wurde jedoch vor der Grenze aufgegriffen und inhaftiert. In
Haft unternahm Herr Z. einen Suizidversuch. Er wurde in die forensische
Abteilung der Psychiatrie Calw überstellt wurde. Von der Haftanstalt
Pforzheim wurde uns mitgeteilt, dass Herr Z. wahrscheinlich als
haftunfähig beurteilt werden würde. Die Klinik bestätigte diese
Aussage. Nach ihrer Einschätzung werde Herr Z. wohl gleich aus dem
Krankenhaus nach Frankfurt zur Abschiebung gebracht.
Herr Z. war schon länger als fünf Jahre in Deutschland, hat regelmäßig
gearbeitet, war im lokalen Volleyballklub aktiv und spricht gut
Deutsch. Die Arbeit in der Bäckerei half ihm, sich auch psychisch zu
stabilisieren. Die Bäckerei wollte ihm einen Lehrvertrag geben, die
Ausbildungserlaubnis wurde jedoch von der Ausländerbehörde abgelehnt.
„Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert aufs Schärfste die auch von
Bayern forcierten Abschiebungen“, stellt Stephan Dünnwald, Sprecher des
Bayerischen Flüchtlingsrats, fest. „Entgegen aller Fakten wird
behauptet, dass Afghanistan irgendwo „sicher“ sei. Das ist politischer
Zynismus. Ungeachtet dessen halten wir es für menschenverachtend, auch
offenkundig kranke Personen abschieben zu wollen. Wir appellieren an
Ministerpräsidenten Horst Seehofer, solchen Abschiebungsexzessen
Einhalt zu gebieten.“
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Stephan Dünnwald Bayerischer FlüchtlingsratTel: 089-762234 / 0177 721
6830
___________________
Bayerischer Flüchtlingsrat
www.fluechtlingsrat-bayern.dewww.hinterland-magazin.de
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
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Viele Grüße
Martin
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Datum: Wed, 14 Dec 2016 21:34:46 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Aktuelle Fachinformationen
zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
Liebe Kolleg*innen,
im Anhang eine Fachinformation des DRK zu Fragen des Familiennachzugs
von und zu anerkannten Schutzberechtigten.
Liebe Grüße
Claudius
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Aktuelle Fachinformationen zum
Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
Datum: Wed, 14 Dec 2016 15:51:30 +0000
Von: DRK Aurich Migrationsarbeit
<migrationsarbeit(a)drk-kv-aurich.de> An: DRK Aurich
Migrationsarbeit <migrationsarbeit(a)drk-kv-aurich.de>
*Informationen zu*
**
*1. Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten*
*a) Terminvereinbarung für einen Antrag auf Familiennachzug zum
subsidiär Schutzberechtigen an der Deutschen Botschaft in Beirut ***
*b) Umgang mit vor dem 16. März 2018 gestellten Anträgen auf
Familiennachzug ***
*c) Antrag auf humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG ***
*2. Probleme mit der Terminliste 2 an der Deutschen Botschaft in Beirut
***
*3. Neues Terminvergabesystem an der Deutschen Botschaft in Amman ***
*4. IOM-Familienunterstützungsprogramm ***
*Von:*Langer, Margareta [mailto:margareta.langer@drklvnds.de]
*Gesendet:* Mittwoch, 7. Dezember 2016 12:19
*An:* Langer, Margareta
*Betreff:* Suchdienst - Rundschreiben Nr. III/241 – 2016 – Aktuelle
Fachinformationen zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
beiliegend übersenden wir Ihnen unser */Rundschreiben Nr. III/241 –
2016 – Aktuelle Fachinformationen zum Familiennachzug von und zu
Flüchtlingen /*mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die
relevanten Stellen. Besten Dank.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag.
Mit freundlichen Grüßen
Margareta Langer
Referentin für Suchdienst und
Familienzusammenführung,
Landesauskunftsbüro
Abteilung III/2
Tel.: 0511 28000-324
Fax: 0511 28000-377
E-Mail: margareta.langer(a)drklvnds.de
<mailto:margareta.langer@drklvnds.de>
DRK-Landesverband Niedersachsen e. V.
Erwinstraße 7, 30175 Hannover
http://www.drklvnds.de <http://www.drklvnds.de/>
Eine für alles. Die zentrale Infonummer.
*08 000 365 000*
Vereinsregister Amtsgericht Hannover VR 2775
Vorstandsvorsitzender: Dr. Ralf Selbach
Vorstand: Sebastian Voß
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Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
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Martin
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Datum: Wed, 14 Dec 2016 08:18:01 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: EILT: Bitte keine Zustimmung am
16.12. zum GE zur Verschärfung des AsylbLG im Bundesrat !
Liebe Kolleg*innen,
das Asylbewerberleistungsgesetz wird gerade scheibchenweise
verstümmelt. Gesetzgeber und Bundesregierung versuchen, die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts zur Pflicht der Sicherstellung eines
menschenwürdigen Existenzminimums schrittweise zu kassieren. Nun steht
die nächste Leistungskürzung im AsylbLG zum 1. Januar 2017 an, der der
Bundesrat noch zustimmen muss. Hier eine Mail von Georg Classen
(Berliner Flüchtlingsrat), in der er die NRW-Landesregierung
auffordert, der AsylbLG-Kürzung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Wir
schließen uns dieser Aufforderung selbstverständlich an!
Liebe Grüße
Claudius
------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,
sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
sehr geehrter Herr Minister Remmel,
schon am kommenden Freitag 16.12.2016 soll der Bundesrat über das
dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig abstimmen (BR-Drs
713/16
<http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/952/to-node.html?cms_topNr=4#top-4>).
Die Vorlage sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der
AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften
würden quasi "zwangsverpartnert" und sollen mit dieser Begründung nur
noch 90 % des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die
eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner
gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere Infos zum GE siehe hier
<http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_2016.html>.
Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau des ALG II
bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein Alleinstehender in einer
Unterkunft mit Selbstversorgung nur noch 299 Euro/Monat, der Alg 2
Regelsatz beträgt ab 1.7.2017 hingegen 409 Euro/Monat. Auch die
Taschengeldsätze
<http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Regelbedarf_AsylbLG_2017.p…>
bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl. zur
Kürzungshistorie auch das PDF anbei.
Die sachlich mit einem realen Minderbedarf aus einen gemeinsamen
Wirtschaften einander fremder Menschen nicht wirklich begründbare
Gesetzesvorlage widerspricht u.E. klar dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG
<http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07…>,
wonach /"die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar"
/ist, das menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer
gleichermaßen sicherzustellen ist, und migrationspolitsiche motivierte
Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind.
Demgemäß argumentiert auch der AS-Ausschuss im Bundesrat: /"Die
spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für Leistungsbezieher/innen in
Gemeinschaftsunterbringung, die nicht in einer Paarbeziehung leben,
basiert auf sachlich nicht gerechtfertigten Annahmen und ist
aufzuheben.
<http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/542-1-16_Stellungnahme_Bundesr…>"/
Statt der vom BVerfG geforderten Angleichung des Leistungsniveaus im
AsylbLG an das Alg 2 zu entsprechen, wird mit der geplanten
Verschärfung des AsylbLG erneut der Weg beschritten, die Leistungen
aus migrationspolitischen Gründen (Abschreckung) zu kürzen. Letztlich
kann eine diskriminierungsfreie und verfassungskonforme
Leistungsgewährung für Flüchtlinge u.E. aber nur in der Form erfolgen,
dass das AsylbLG ganz abgeschafft wird und Flüchtlinge in das SGB
eingegliedert werden. Dies wäre auch im Interesse einer frühzeitigen
gesellschaftlichen Teilhabe.
Der Flüchtlingsrat möchte Sie daher hiermit dringend bitten, sich dafür
einzusetzen, dass ebenso wie Berlin auch NRW diesem Gesetzentwurf im
Bundesrat nicht zustimmen wird.
Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763
georg.classen(a)gmx.net
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Claudius Voigt
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http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Wed, 14 Dec 2016 08:03:04 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
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Sammelabschiebung nach Kabul am Mi 16.12.
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Betreff: PM FR Bayern: Skrupellose Sammelabschiebung nach Kabul
am Mi 16.12.
Datum: Tue, 13 Dec 2016 19:51:23 +0100
Von: Georg Classen <georg.classen(a)gmx.net>
Antwort an: georg.classen(a)gmx.net
Ergänzende Infos zur beigefügten PE des FR Bayern (ohne Gewähr):
* Der Abschiebecharter soll morgen *Mittwoch 14.12 um 18:40 Uhr
*ab*Flughafen Frankfurt/Main *(also nicht wie ursprünglich gemeldet aus
BaWü) starten und käme vsl. am Do sehr früh in Kabul an.
* Der Charter soll *50 Geflüchtete* abschieben (Obergrenze laut
EU-Abkommen mit Afghanistan
<http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2016/10/eu_afghanistan_joint_…>),
begleitet vermutlich von zahlreichen Bundespolizisten.
* Abgeschoben werden sollen auch *Kranke*, eine ärztliche Begleitung
soll eigens deshalb geplant sein, vgl. PE FR Bayern anbei, und Bericht
auf ntv.
<http://www.n-tv.de/politik/Mustafa-ist-ein-schwerer-Fall-fuer-de-Maiziere-a…>
* Ein weiterer Flug ist für *Januar 2017* geplant, vgl. heutige Meldung
Spiegel online
<http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sammel-abschiebungen-deutschland-…>.
* Der Flug soll als *Frontex-Flug *laufen, andere EU-Länder sollen aber
nicht beteiligt sein.
* Geflüchtete aus den *Bundesländern* Brandenburg, Bremen, Berlin,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein sollen
nicht dabei sein, wohl weil es in diesen Ländern politische Bedenken
gibt. Aktiv dabei sind unter anderem Hamburg und Bayern.
* *Welche Behörde* welchen Bundeslandes (oder die Bundespolizei?)
diesen Flug organisiert und koordiniert hat, wissen wir noch nicht.
* Materialien zur aktuellen *Lage in Afghanistan* hat der
Flüchtlingsrat Berlin hier zusammengestellt
<http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/lepton/media/sicherheit-afghanistan-16…>.
* Betroffenen empfehlen wir dringend, trotz abgelehnten Asylantrags
gegen eine solche Abschiebung *anwaltlichen Eilrechtschutz *in Anspruch
zu nehmen, bis hin zum Bundesverfassungsgericht!
Gruß G.C.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Fluechtlingsraete] 16-12-13 PM Sammelabschiebung Kabul
Datum: Tue, 13 Dec 2016 17:37:12 +0100
Von: Bayerischer Flüchtlingsrat
<kontakt(a)fluechtlingsrat-bayern.de>
*Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats**- 13.12.2016*
**
******
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**
**
*Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert die erste geplante
Charterabschiebung nach Kabul*
Morgen, am 14.12., soll die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan
durchgeführt werden. Basierend auf dem Abkommen zwischen der EU und
Kabul bzw. einem ergänzenden Deutsch-Afghanischen Rückübernahmeabkommen
sollen morgen die ersten 50 abgelehnten Asylsuchenden vom Frankfurter
Flughafen nach Afghanistan abgeschoben werden.
Mehrere Bundesländer haben schon erklärt, dass sie sich vorläufig nicht
an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligen wollen. Sie haben erst vom
Bundesinnenminister eine neue Einschätzung der Sicherheitslage
eingefordert. Bayern dagegen ist bei den Abschiebungen dabei. Mehrere
Afghanen sind inzwischen in Abschiebehaft genommen worden und sollen
morgen nach Frankfurt überstellt werden.
Auf dem Flug wahrscheinlich auch: Saleh Mohammad Z., afghanischer
Staatsbürger. Herr Z. ist schon seit Jahren psychisch angeschlagen und
auf regelmäßige Medikamente angewiesen. Sein Zustand verschlechterte
sich in den letzten Wochen unter der Angst abgeschoben zu werden.
Schließlich hielt er es nicht mehr aus und wollte nach Frankreich
flüchten, wurde jedoch vor der Grenze aufgegriffen und inhaftiert. In
Haft unternahm Herr Z. einen Suizidversuch. Er wurde in die forensische
Abteilung der Psychiatrie Calw überstellt wurde. Von der Haftanstalt
Pforzheim wurde uns mitgeteilt, dass Herr Z. wahrscheinlich als
haftunfähig beurteilt werden würde. Die Klinik bestätigte diese
Aussage. Nach ihrer Einschätzung werde Herr Z. wohl gleich aus dem
Krankenhaus nach Frankfurt zur Abschiebung gebracht.
Herr Z. war schon länger als fünf Jahre in Deutschland, hat regelmäßig
gearbeitet, war im lokalen Volleyballklub aktiv und spricht gut
Deutsch. Die Arbeit in der Bäckerei half ihm, sich auch psychisch zu
stabilisieren. Die Bäckerei wollte ihm einen Lehrvertrag geben, die
Ausbildungserlaubnis wurde jedoch von der Ausländerbehörde abgelehnt.
„Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert aufs Schärfste die auch von
Bayern forcierten Abschiebungen“, stellt Stephan Dünnwald, Sprecher des
Bayerischen Flüchtlingsrats, fest. „Entgegen aller Fakten wird
behauptet, dass Afghanistan irgendwo „sicher“ sei. Das ist politischer
Zynismus. Ungeachtet dessen halten wir es für menschenverachtend, auch
offenkundig kranke Personen abschieben zu wollen. Wir appellieren an
Ministerpräsidenten Horst Seehofer, solchen Abschiebungsexzessen
Einhalt zu gebieten.“
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Stephan Dünnwald Bayerischer FlüchtlingsratTel: 089-762234 / 0177 721
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Datum: Wed, 14 Dec 2016 08:18:01 +0100
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16.12. zum GE zur Verschärfung des AsylbLG im Bundesrat !
Liebe Kolleg*innen,
das Asylbewerberleistungsgesetz wird gerade scheibchenweise
verstümmelt. Gesetzgeber und Bundesregierung versuchen, die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts zur Pflicht der Sicherstellung eines
menschenwürdigen Existenzminimums schrittweise zu kassieren. Nun steht
die nächste Leistungskürzung im AsylbLG zum 1. Januar 2017 an, der der
Bundesrat noch zustimmen muss. Hier eine Mail von Georg Classen
(Berliner Flüchtlingsrat), in der er die NRW-Landesregierung
auffordert, der AsylbLG-Kürzung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Wir
schließen uns dieser Aufforderung selbstverständlich an!
Liebe Grüße
Claudius
------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,
sehr geehrte Frau Ministerin Steffens,
sehr geehrter Herr Minister Remmel,
schon am kommenden Freitag 16.12.2016 soll der Bundesrat über das
dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig abstimmen (BR-Drs
713/16
<http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/952/to-node.html?cms_topNr=4#top-4>).
Die Vorlage sieht eine nochmalige gravierende Kürzung der
AsylbLG-Leistungen vor! Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften
würden quasi "zwangsverpartnert" und sollen mit dieser Begründung nur
noch 90 % des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1.1.2017 die
eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner
gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Weitere Infos zum GE siehe hier
<http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_2016.html>.
Die AsylbLG-Leistungen würden noch weiter unter das Niveau des ALG II
bzw. SGB XII sinken. Ab 1.1.2017 bekäme ein Alleinstehender in einer
Unterkunft mit Selbstversorgung nur noch 299 Euro/Monat, der Alg 2
Regelsatz beträgt ab 1.7.2017 hingegen 409 Euro/Monat. Auch die
Taschengeldsätze
<http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Regelbedarf_AsylbLG_2017.p…>
bei Vollverpflegung würden zum 1.1.2017 erneut gekürzt. Vgl. zur
Kürzungshistorie auch das PDF anbei.
Die sachlich mit einem realen Minderbedarf aus einen gemeinsamen
Wirtschaften einander fremder Menschen nicht wirklich begründbare
Gesetzesvorlage widerspricht u.E. klar dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG
<http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07…>,
wonach /"die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar"
/ist, das menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer
gleichermaßen sicherzustellen ist, und migrationspolitsiche motivierte
Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind.
Demgemäß argumentiert auch der AS-Ausschuss im Bundesrat: /"Die
spezielle (abgesenkte) Bedarfsstufe für Leistungsbezieher/innen in
Gemeinschaftsunterbringung, die nicht in einer Paarbeziehung leben,
basiert auf sachlich nicht gerechtfertigten Annahmen und ist
aufzuheben.
<http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/542-1-16_Stellungnahme_Bundesr…>"/
Statt der vom BVerfG geforderten Angleichung des Leistungsniveaus im
AsylbLG an das Alg 2 zu entsprechen, wird mit der geplanten
Verschärfung des AsylbLG erneut der Weg beschritten, die Leistungen
aus migrationspolitischen Gründen (Abschreckung) zu kürzen. Letztlich
kann eine diskriminierungsfreie und verfassungskonforme
Leistungsgewährung für Flüchtlinge u.E. aber nur in der Form erfolgen,
dass das AsylbLG ganz abgeschafft wird und Flüchtlinge in das SGB
eingegliedert werden. Dies wäre auch im Interesse einer frühzeitigen
gesellschaftlichen Teilhabe.
Der Flüchtlingsrat möchte Sie daher hiermit dringend bitten, sich dafür
einzusetzen, dass ebenso wie Berlin auch NRW diesem Gesetzentwurf im
Bundesrat nicht zustimmen wird.
Für eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-243445762, FAX ++49-30-243445763
georg.classen(a)gmx.net
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
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Viele Grüße
Martin
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Tel.: 0176/48310835
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 13 Dec 2016 14:51:36 +0100
Von: "Andrea-Cora Walther" <andrea-cora(a)stb-cora.de>
An: "'147 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'"
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen]
anerkennungszuschuss für geflüchtete menschen und migrantInnen
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 147 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: andrea-cora(a)stb-cora.de
------------------------------------------------------------
Anerkennungszuschuss für geflüchtete Menschen und Migrant_innen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verbessert mit
der Fördermaßnahme "Zuschuss für die Berufsanerkennung" den Zugang in
ein Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung derGleichwertigkeit
einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen
Referenzberuf.
Ziel ist es , im Rahmen eines Pilotverfahrens eine bundesweit
flächendeckende Förderung von Anerkennungsinteressierten in Ergänzug zu
bestehenden Finanzierungsinstrumenten zu entwickeln und zu erproben.
Seit dem 1.12.2016 können Personen mit maximal 600,- € gefördert
werden,
* die eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ein
Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen wollen,
* die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt
bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthalts-status oder dem Staat, in dem
sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben,
* die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen;
Antragstellende dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von
26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw.
Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten.
Anträge sind ab 1. Dezember 2016 möglich.
Ausführliche Informationen zum neuen Förderinstrument des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie unter:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungszuschuss.php
Warum gibt es eine finanzielle Förderung der Verfahrens-Kosten für die
berufliche Anerkennung?
Personen, die eine Berufs-Qualifikation aus dem Ausland haben, können
in Deutschland die Gleichwertigkeit dieses Berufsabschlusses mit einem
deutschen Referenz-Beruf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen
lassen. Das ist durch das Anerkennungsgesetz geregelt. Das
Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den
Antragstellenden selbst bezahlt werden. Oft haben die
Anerkennungs-Interessierten aber keine ausreichenden finanziellen
Mittel.
Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten
Anerkennungs-Interessierte mit fehlenden finanziellen Mitteln
deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr
Anerkennungsverfahren.
_____
Was ist das Ziel der Förderung?
Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die wenig eigene
finanzielle Mittel haben. Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb
ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines
Einkommen haben, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist
es, eine deutschlandweite Förderung von Anerkennungs-Kosten ergänzend
zu bereits existierenden Möglichkeiten zur Finanzierung in einem
3jährigen Projekt zu testen.
_____
Wer kann gefördert werden?
* Personen, die eine formal erworbene Berufs-Qualifikation aus
dem Ausland haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland
starten wollen,
* Personen, die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen
Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben (unabhängig von
ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthalts-Status oder dem Staat,
in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben),
* Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel
haben (Antragstellende dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen
von 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw.
Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten).
_____
Was kann gefördert werden?
* Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und
Abschlüssen sowie Gutachten und
* Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens,
Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Kosten für
Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) sowie Fahrtkosten
innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
_____
Was kann nicht gefördert werden?
* Anpassungs-Maßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen, Lernmittel
(z.B. Bücher), Prüfungs-Gebühren, Kosten der Lebenshaltung und
Betreuungs-Kosten,
* Sprachkurse und entsprechende Prüfungs-Gebühren,
* Kosten und Gebühren für die Berufs-Zulassung (Approbation,
Führen der Berufsbezeichnung), wie z.B. die Ausstellung eines
Führungszeugnisses oder eines ärztlichen Attests,
* Leistungen, die im Rahmen der aktiven Arbeitsmarkt-Förderung
nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
erbracht werden (SGB II).
_____
Wie wird der Anerkennungszuschuss gewährt?
Der Anerkennungszuschuss wird in 2 Schritten gewährt:
1. Aufnahme der Förderung
Anerkennungs-Interessierte reichen den Antrag auf Kostenübernahme bei
einer zuleitenden Stelle vor Ort ein (z.B. bei Beratungs-Stellen im
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“). Wichtig: Dies
muss vor dem Start eines Anerkennungsverfahrens passieren! Die
zuleitende Stelle leitet den Antrag auf Anerkennungszuschuss an die
zentrale Förderstelle weiter. Dort wird geprüft, ob die Person die
Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Wenn die Entscheidung
positiv ist, bekommt die Person eine schriftliche Zusage über die
Förderung. Anschließend kann die Person das Anerkennungsverfahren
starten.
2. Einreichung von Kosten
Mit der Zusage über die Förderung bekommen die
Anerkennungs-Interessierten ein Formular zur Auszahlung des
Anerkennungszuschusses. Damit kann die Auszahlung der entstandenen
Kosten direkt bei der zentralen Förderstelle beantragt werden.
_____
Wie hoch ist die Förderung und wann wird der Anerkennungszuschuss
ausgezahlt?
Die Förderung des Anerkennungsverfahrens beträgt maximal 600 Euro und
muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können für Gesamtkosten ab 100
Euro gestellt werden. Die Fördermittel werden nach Vorlage von
Rechnungen oder Bescheiden (z.B. Gebührenbescheid, Rechnung für
Übersetzungen) ausgezahlt. Rechnungen sollen innerhalb von 6 Monaten
nach der Zusage über die Förderung, spätestens jedoch 3 Monate nach
Abschluss des Anerkennungsverfahrens eingereicht werden.
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können bis zum 30.9.2019 gestellt
werden. Anerkennungszuschüsse können bis zum 30.6.2020 ausgezahlt
werden.
--
Mit freundlichen Grüßen
Galina Ortmann
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
D - 30173 Hannover
Tel.: 0511 - 84879976 Mo-Fr: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
Fax: 0511 - 98246031
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http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
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Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
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Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
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Martin
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 13 Dec 2016 14:51:36 +0100
Von: "Andrea-Cora Walther" <andrea-cora(a)stb-cora.de>
An: "'147 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'"
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einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen
Referenzberuf.
Ziel ist es , im Rahmen eines Pilotverfahrens eine bundesweit
flächendeckende Förderung von Anerkennungsinteressierten in Ergänzug zu
bestehenden Finanzierungsinstrumenten zu entwickeln und zu erproben.
Seit dem 1.12.2016 können Personen mit maximal 600,- € gefördert
werden,
* die eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ein
Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen wollen,
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bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthalts-status oder dem Staat, in dem
sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben,
* die nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügen;
Antragstellende dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von
26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw.
Lebenspartnerschaften 40.000 Euro nicht überschreiten.
Anträge sind ab 1. Dezember 2016 möglich.
Ausführliche Informationen zum neuen Förderinstrument des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie unter:
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Warum gibt es eine finanzielle Förderung der Verfahrens-Kosten für die
berufliche Anerkennung?
Personen, die eine Berufs-Qualifikation aus dem Ausland haben, können
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deutschen Referenz-Beruf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen
lassen. Das ist durch das Anerkennungsgesetz geregelt. Das
Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den
Antragstellenden selbst bezahlt werden. Oft haben die
Anerkennungs-Interessierten aber keine ausreichenden finanziellen
Mittel.
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Anerkennungs-Interessierte mit fehlenden finanziellen Mitteln
deutschlandweit eine finanzielle Förderung für ihr
Anerkennungsverfahren.
_____
Was ist das Ziel der Förderung?
Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen, die wenig eigene
finanzielle Mittel haben. Insbesondere Beschäftigte, die unterhalb
ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und nur ein kleines
Einkommen haben, können vom Anerkennungszuschuss profitieren. Ziel ist
es, eine deutschlandweite Förderung von Anerkennungs-Kosten ergänzend
zu bereits existierenden Möglichkeiten zur Finanzierung in einem
3jährigen Projekt zu testen.
_____
Wer kann gefördert werden?
* Personen, die eine formal erworbene Berufs-Qualifikation aus
dem Ausland haben und ein Anerkennungsverfahren in Deutschland
starten wollen,
* Personen, die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen
Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben (unabhängig von
ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthalts-Status oder dem Staat,
in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben),
* Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel
haben (Antragstellende dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen
von 26.000 Euro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw.
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* Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und
Abschlüssen sowie Gutachten und
* Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens,
Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Kosten für
Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) sowie Fahrtkosten
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* Anpassungs-Maßnahmen oder vergleichbare Maßnahmen, Lernmittel
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Galina Ortmann
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 11 Dec 2016 20:07:29 +0100
Von: Reinhard Wiesemann <r.wiesemann(a)unperfekthaus.de>
An: 7 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Fwd:
[kontakt-fluchtfragen] [#H6lX] Teilnahme an einem Leitfadeninterview im
Rahmen meiner Bachelorarbeit
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Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 147 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: r.wiesemann(a)unperfekthaus.de
------------------------------------------------------------
diese Mail leite ich hiermit mal an alle weiter, mit der Bitte, ggf.
direkt Kontakt mit Herrn Grohmann aufzunehmen: niels.grohmann(a)rub.de
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Niels <niels.grohmann(a)rub.de>
Datum: 10. Dezember 2016 um 19:57
Betreff: [kontakt-fluchtfragen] [#H6lX] Teilnahme an einem
Leitfadeninterview im Rahmen meiner Bachelorarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Bachelorarbeit führe ich ein für die Arbeit
entwickeltes Leitfadeninterview durch (Thema: Richtlinienmodell für
geflüchtete Kinder und Jugendliche bezogen auf Sport- und
Bewegungsangebote). Da ich auf der Suche nach weiteren Interessenten
bin, wende ich mich an Sie. In dem Interview werden offene Fragen
gestellt, die den Interviewtem die Möglichkeit geben soll, aus eigener
Erfahrung zu berichten. Potenzielle Teilnehmer sollten einen
Migrationshintergrund besitzen und schon einige Jahre in Deutschland
leben. Die Fragen sollen folgende Sachverhalte beleuchten:
 Erfahrungen mit sportlicher Aktivität im Geburtsland
 Erfahrungen mit sportlicher Aktivität in Deutschland
 Positive und negative Erfahrungen im Sport
 Was wäre hilfreich gewesen? Was hätte besser laufen können?
 Beliebte Sportarten im Geburtsland?
 Wie wird Sport im Geburtsland wahrgenommen?
 Was sind wichtige Dinge, die bei der Gestaltung von
Sportangeboten beachtet werden müssen (Geschlechterspezifisch, Tage,
Uhrzeiten etc.)  Bekleidung, Sportstätten, Sprache
Ziel der Fragen ist es, ein Rahmenmodell zu erstellen, welches in der
Praxis angewendet werden soll. Daher würde ich mich sehr über Ihre
Teilnehme freuen. Das Interview dauert circa 30 Minuten. Vorgabe für die
Bachelorarbeit und eine gezielte Auswertung ist, dass ich das Gespräch
aufzeichnen darf. Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, können
Sie mich gerne per Email oder Handy kontaktieren.
Email: niels.grohmann(a)rub.de
Mobil: 0176/23365133
Mit freundlichen Grüßen
Niels Grohmann
--
Unperfekthaus <http://www.Unperfekthaus.de> * unperfektHOTEL
<http://www.unperfekthotel.de> * WG-Hotel <http://www.wg-hotel.de/> *
NEUTRAL-Kirche <http://www.neutralkirche.de/> * GenerationenKult/Haus
<http://www.generationenkult.de/haus> * Konsumreform
<http://www.konsumreform.de/> * CoWorking
<http://www.panorama-coworking.de/> * Hilfsbereitschaft 2.0
<http://www.unperfektlabs.de/leichtr> * unperfektLABS
<http://www.unperfektlabs.de> * unperfektAKADEMIE
<http://www.unperfektakademie.de> * Linuxhotel
<http://www.Linuxhotel.de> Reinhard Wiesemann, UStID DE 180305557,
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Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
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Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 8 Dec 2016 16:56:08 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: [Flucht] Informationen gegen die
Angst; speziell für Personen aus Afghanistan
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Flucht] Informationen gegen die Angst; speziell für
Personen aus Afghanistan
Datum: Thu, 8 Dec 2016 15:07:06 +0100
Von: Kai Weber <kw(a)nds-fluerat.org>
An: flucht-liste <flucht(a)asyl.org>
Liebe Freundinnen und Freunde,
das Trommelfeuer des Bundesinnenministeriums und die aktiven
Vorbbereitungen von Abschiebungen nach Afghanistan haben eine
erhebliche Verunsicherung der afghanischen Community bewirkt. Es ist
daher wichtig, Panik zu vermeiden und klarzustellen, dass die
Ankündigungen des Herrn de Maiziére nicht dem entspricht, was vor Ort
als Politik umgesetzt wird. Banale Informationen wie die Tatsache, dass
Flüchtlinge während des laufenden Asylverfahrens geschützt sind, müssen
ebenso verbreitet werden wie Hinweise darauf, dass die Schutzquote für
afghanische Flüchtlinge nach wie vor hoch ist. Im Übrigen haben die
Bundesländer Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und
Berlin erklärt, dass sie vor dem Hintergrund der Eskalation der
Konflikte in Afghanistan derzeit keine Grundlage für Abschiebungen nach
Afghanistan sehen, und das BMI aufgefordert, eine neue Stellungnahme
zur Sicherheitslage in Afghanistan abzugeben.
Anliegend übersende ich einen mehrsprachigen Flyer von Welcome to
Europe zum Thema, mit dem versucht wird, die Gefahr einer Abschiebung
nach Afghanistan realistisch einzuschätzen. Ich bitte um Verbreitung
insbesondere auch in der afghanischen Community.
Online steht die Veröffentlichung unter
http://w2eu.info/germany.en/articles/germany-deportation-afghanistan.en.html
zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Kai Weber
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
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Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
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Viele Grüße
Martin
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