Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 29 Jan 2017 20:36:55 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: Thomé Newsletter 05/2017 vom
29.01.2017
Aus Harald Thomés Newsletter (siehe unten):
*2. Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren für bis zu 3 Jahren ab
2017 möglich*
------------------------------------------------------------------------
Die Rundfunkgebührenbefreiung kann ab dem 1.1.2017 rückwirkend für die
letzten *drei Jahre *beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür
(z.B. SGB II-Leistungsbezug) bestanden haben. Wer einen Antrag auf
Gebührenbefreiung in den letzten drei Jahren versäumt hat, ist oftmals
Forderungen und Mahnverfahren der Rundfunkgebühreneinzugs-zentrale
ausgesetzt. Durch die nachträgliche Befreiung entfallen die
Forderungen. Wer bereits schon gezahlt hat, obwohl er nun nachträglich
befreit worden ist, muss seine trotz nachträglicher Befreiung schon
entrichteten Gebühren wieder zurückerhalten.
Mehr dazu auch unter:
https://sozialberatung-kiel.de/2016/04/24/moeglichkeit-zur-drei-jahre-zurue…
und die Verbraucherzentrale dazu:
http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/befreiung-rundfunkbeitrag
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017
Datum: Sun, 29 Jan 2017 20:14:13 +0100
Von: Harald Thomé <newsletter(a)harald-thome.de>
Antwort an: Harald Thomé <newsletter(a)harald-thome.de>
An: voigt(a)ggua.de
Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017
Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte
hier. <http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/newsletter-archiv/>
Thomé Newsletter 05/2017 vom 29.01.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist
es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
*1. Erhöhtes Schonvermögen im SGB XII / In Härtefällen schon jetzt
anzuwenden *
------------------------------------------------------------------------
Zum 1. April 2017 steigt im SGB XII das Schonvermögen für alle
volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen
Einstandsgemeinschaft leben von 1.600/2.600 EUR und 614 EUR für Partner
auf 5.000 EUR pro Person (einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur
Pflege und Blindenhilfe), für jede weitere unterhaltene Person um 500
EUR. Das ist mal richtig gut! Damit werden dann auch KFZ’s innerhalb
der Schonvermögens-grenzen in Geldeswert möglich.
Diese Regelung gilt zunächst ab 1.4.17, das BMAS hat aber mitgeteilt,
dass in Erwartung der kommenden Regelung in Härtefällen die neue
Regelung schon angewendet werden könnte.
Die BMAS Mitteilung liegt mir noch nicht vor, aber eine Mitteilung vom
hessischen Sozialministerium, die ich hier veröffentlichen möchte, aus
der das ersichtlich ist:
http://www.harald-thome.de/media/files/Hinweis-HSM-21.12.2016.pdf
ANZEIGE
*Millionen Menschen ohne Durchblick - Wir schweigen nicht! Wir sprechen
es an!*
Millionen Menschen sind in Deutschland auf eine Brille angewiesen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben darauf aber keinen Anspruch. Auch
die Existenzsicherungssysteme sehen keine zusätzlichen Leistungen für
Sehhilfen vor.
*
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages auf, die Finanzierung von
Brillen für Menschen mit wenig Geld sicherzustellen!
*
*MACH MIT *
*www.dendurchblickbehalten.de* <http://www.dendurchblickbehalten.de>
http://www.dendurchblickbehalten.dePetition anklicken, unterschreiben,
verbreiten!
*2. Rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren für bis zu 3 Jahren ab
2017 möglich*
------------------------------------------------------------------------
Die Rundfunkgebührenbefreiung kann ab dem 1.1.2017 rückwirkend für die
letzten *drei Jahre *beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür
(z.B. SGB II-Leistungsbezug) bestanden haben. Wer einen Antrag auf
Gebührenbefreiung in den letzten drei Jahren versäumt hat, ist oftmals
Forderungen und Mahnverfahren der Rundfunkgebühreneinzugs-zentrale
ausgesetzt. Durch die nachträgliche Befreiung entfallen die
Forderungen. Wer bereits schon gezahlt hat, obwohl er nun nachträglich
befreit worden ist, muss seine trotz nachträglicher Befreiung schon
entrichteten Gebühren wieder zurückerhalten.
Mehr dazu auch unter:
https://sozialberatung-kiel.de/2016/04/24/moeglichkeit-zur-drei-jahre-zurue…
und die Verbraucherzentrale dazu:
http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/befreiung-rundfunkbeitrag
*3. Broschüre: Soziale Rechte für Flüchtlinge DPWV*
------------------------------------------------------------------------
Die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsmarktzugangs und der
Sozialleistungen für geflüchtete Menschen sind in Deutschland seit
Langem sehr komplex. Seit dem Jahr 2015 haben zahlreiche
Gesetzesänderungen jedoch dazu geführt, dass nicht mehr nur anhand des
Aufenthaltsstatus, sondern auch aufgrund der Staatsangehörigkeit
differenziert wird und manche Zugänge nur noch für Menschen mit einer
sogenannten „guten Bleibeperspektive“ gewährt werden. Sowohl für
geflüchtete Menschen als auch für ihre Beraterinnen und Berater hat
sich die Lage in Folge der immer rascher aufeinander folgenden
Gesetzesänderungen noch zusätzlich verkompliziert. Autor: Claudius
Voigt, GGUA Münster
Die Broschüre gibt es hier: http://tinyurl.com/z9bacl6
*4. Jobcenter-Rebellin aus Osterholz-Scharmbeck / Solidarität ist
gefragt *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich den Blick auf die taffe „Jobcenter-Rebellin“ aus
Osterholz-Scharmbeck richten. Sie hatte sich geweigert, rechtswidrige
Sanktionen - sprich: Kürzungen - gegen Hartz-IV-Bezieher zu
vollstrecken. Sie hat sogar ihren eigenen Arbeitgeber, das Jobcenter,
wegen seiner schikanösen Praktiken verklagt, scheiterte aber vor
Gericht. Nun ist sie in der Folge selbst arbeitslos und hat 3.000 Euro
Schulden für die Gerichtskosten.
Ich möchte daher eine Stellungnahme von ihr veröffentlichen und die
Möglichkeit, sie über Spenden zu unterstützen. Die Stellungnahme gibt
es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/JC-Rebellin-Erkl-rung-1-2017.pdf
Hintergrund: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2024/
<http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2024/> und
www.fr-online.de/politik/arbeitsrecht-jobcenter-rebellin-gibt-auf,1472596,3…
<http://www.fr-online.de/politik/arbeitsrecht-jobcenter-rebellin-gibt-auf,14…>
*5. Umfassende Info zu "SGB II und Ausbildungsförderung"*
------------------------------------------------------------------------
Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat ein umfassendes Skript
(64 Seiten) zu existenzsichernden Leistungen, insbesondere ergänzende
und aufstockende SGB II – Leistungen für Auszubildende in allen
Ausbildungslagen erstellt. Darin enthalten sind die Rechtsänderungen
durch das „9. SGB II-ÄndG“ und die neuen Regelbedarfe und Änderungen
2017.
Das Skript gibt es hier:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2063/
*6. Rainer Roth: Was ist eigentlich das Existenzminimum? *
------------------------------------------------------------------------
Rainer Roth legt dar, warum der Regelsatz eines Alleinstehenden
mindestens 600 Euro, der gesetzliche Mindestlohn mindestens elf Euro
(steuerfrei) betragen muss.
Klartext hat den Vortrag, den Rainer Roth am 21.10.2016 auf Einladung
des DGB Böblingen u.a. gehalten hat, in überarbeiteter Form als
Broschüre herausgegeben.
Die dahingehende Broschüre gibt es für 1 EUR zzgl. Porto hier zu
bestellen: http://www.klartext-info.de/
*7. Breites Bündnis ruft zur Demo gegen das G20-Außenministertreffen am
16. Februar in Bonn auf*
------------------------------------------------------------------------
Am 16 und 17. Februar findet das G20-Außenministertreffen in Bonn statt
um den G20-Gipfel im kommenden Juli in Hamburg vorzubereiten. Die
reichsten und mächtigsten Staaten der Welt entsenden ihre Außenminister
um ihre Politik abzustimmen, das bedeutet: Die fortgesetzte Ausbeutung
und Ausplünderung von Mensch und Natur, die Absicherung neo-kolonialer
Herrschaft, forcierte Militarisierung und in der Konsequenz Krieg um
Einflussgebiete und Rohstoffe – eine Politik, die auch die Ursache
dafür ist, dass immer mehr Menschen zu Flüchtlingen werden
*Das Außenministertreffen in Bonn nicht ungestört lassen! *
Zum Bündnisaufruf mehr hier:
http://no-g20-aussenministertreffen.erwerbslosenforum.de/
ANZEIGE
*Hier könnte Ihre Anzeige stehen ….*
An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige.
Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre
Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen
Mitarbeiter suchen.....
Der Newsletterhat derzeit eine Reichweite von über 46.500 Empfängern in
ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite
Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht
sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und
Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie
Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe,
Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser,
Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die
sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern
gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und
Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie
sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten,
ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische
Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung
des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.
Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von
fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf
Anfrage. Kontakt: orga(a)harald-thome.de
<javascript:linkTo_UnCryptMailto('nbjmup+pshbAibsbme.uipnf/ef');>
Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879
*8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese
finden statt: **
* am *20./21. Feb. in Dresden*
* am *20./21. März in Leipzig*
* am *03./04. April in München*
* am *10./11. April in Berlin*
* am *18./19. April in Frankfurt*
* am *23./24. Mai in Wuppertal*
* am *29./30. Mai in Augsburg*
* am *21./22. Juni in Erfurt *
* am *24./25. Juli in Berlin*
* am *02./03. Aug. **in* *Wuppertal*
* am *07./08. Aug. in Bremen*
* am *09./10. Aug. in Hannover*
* am *17./18. Aug. in Koblenz*
* am *21./22. Aug. in Dresden*
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“
und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die
Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere
Details dazu sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
<http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html>
*9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin *
------------------------------------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5
Tage anbieten, diese gibt es
* vom*15. - 19. Mai in Wuppertal *
* vom*18. – 22. Sept. in Berlin.*
Ausschreibung uns Anmeldung hier:
www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
<http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html>
*10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide
prüfen und verstehen *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB
II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB
II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog.
„Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
* *am *29./30. März *in*Frankfurt**
* *am *14./15. Aug.* in *Erfurt**
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
<http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html>
*11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II *
------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung,
Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser
Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum
unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der
Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt
aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen
und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist *ein
MUSS* von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen
systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr
setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
* am *26. April* in*Hamburg *
* am*13. Juni *in *Frankfurt *
* am*24. Aug. *in*Leipzig *
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
<http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html>
*12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für
Schwangere, Alleinerziehende und Familien *
------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender
Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von
Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II
gegeben.
Sie findet statt
* am *20. April* in *Wuppertal *
* am*23. Aug.* in*Leipzig*
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für
Kliniksozialdienste *
------------------------------------------------------------------------
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung,
nunmehr
Sie findet statt
* am *21. April *in*Wuppertal*
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
* am *22. Mai* in *Wuppertal *
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
*15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
und begleitende Dienste *
------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
* am *12. Juni* in *Frankfurt*
wieder an*. *
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von
Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII
relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen
hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den
Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung,
Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
<http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html>
*16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4.
April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni
in Berlin*
------------------------------------------------------------------------
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen
stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in
unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige
Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das
Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von
Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen
sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz,
das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden
hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige
Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen
sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit,
Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilf…
*17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung
nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in
Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin*
------------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden
Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und
Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen,
die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem
Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit
dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die
Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche
im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-d…
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
*Impressum*
Dieser Newsletter wurde an die Adresse voigt(a)ggua.de versendet.
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich auf
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…
angemeldet oder sich in sonstiger Form zum Erhalt des Newsletters
registriert haben. Klicken Sie hier, um keine weiteren Newsletter zu
erhalten: *Newsletter abmelden*
<http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…>
*Inhaltlich verantwortlich:*
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info(a)harald-thome.de <mailto:info@harald-thome.de>
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Sun, 29 Jan 2017 18:00:48 +0100
Von: "Dr. Andreas Beyer" <Andreas.Beyer(a)memories-web.de>
An: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de, Hans-Juergen Hasse
<hans-juergen.hasse(a)hkm.de> Cc: hans-juergen-hasse(a)t-online.de
Betreff: [fluchtfragen] [#Hwx1] Essener Gospel-Festival läd ein!
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 148 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: Andreas.Beyer(a)memories-web.de
------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Jahr startet das 6. Essener Gospel-Festival; dazu wollen wir
dieses Mal explizit Flüchtlinge einladen. Da es sehr lange gedauert
hat, bis dass wir alle Fördergelder zusammen hatten, stand das Ganze
lange Zeit auf der Kippe, so dass wir uns erst jetzt - eine bzw. zwei
Wochen vor dem Event - melden: sorry! Wir hoffen dennoch, dass Sie
unsere Einladung weiter leiten können.
- also! -
Wir laden Flüchtlinge ein, gratis als Gäste das Festival am 11.2.'17 zu
besuchen sowie ebenfalls gratis beim Workshop am 4.2.'17 Teil zu
nehmen. Tickets - sowie Catering-Gutscheine - können Sie per eMail bei
Herrn Hasse: <Hans-Juergen-hasse(a)t-online.de> ordern. Attached ein
Info-Flyer sowie ein Flyer in Engl./Franz./Dtsch. für die Flüchtlinge
selber.
Gospels - das ist natürlich christliche Musik und das Event wird in
einer Kirche stattfinden. Allerdings sei betont, dass jeder willkommen
ist, der sich eingeladen fühlt, wir haben keine Vorbehalte und es ist
ein rein musikalisches Event, das nicht an einen Gottesdienst oder gar
eine Evangelisation gekoppelt ist.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung; Bestellungen bitte an
Herrn Hasse.
viele Grüße
Andreas Beyer
Veranstalter Essener Gospel-Festival
--
Prof. Dr. rer. nat. Andreas Beyer
Diplom-Biologe
Professor für Molekulare Biologie
Westfälische Hochschule
Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bocholt
Fachbereich Elektrotechnik und angewandte Naturwissenschaften
Studiengang Molekulare Biologie
August Schmidt Ring 10
45665 Recklinghausen
http://www.bio.w-hs.de/http://www.w-hs.de/service/informationen-zur-person/person/beyer/
eMail: andreas.beyer(a)W-Hs.de
priv.:
Helgolandring 122
45149 Essen
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 148 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
Das UpH auf Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus
Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz
[:XqG,XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 26 Jan 2017 17:45:12 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] SG Hamburg: § 2 AsylbLG auch während
Ausbildung (Anwendung der Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB
XII)
Liebe Kolleg*innen,
hier eine Eilentscheidung des SG Hamburg, in dem die Erbringung von
Leistungen nach § 2 AsylbLG im Rahmen der Härtefallregelung nach § 22
Abs. 1 Satz 2 SGB XII an einen geduldeten Auszubildenden angeordnet
wurden. Er befindet sich in einer außerbetrieblichen Ausbildung ist und
damit mit Duldung von BAB ausgeschlossen - BAB gibt es gem. § 59 Abs. 2
SGB III für Geduldete nämlich nur in betrieblichen Ausbildungen.
SG Hamburg, Beschluss vom 7. September 2016; S 28 AY 56/16 ER -
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187318
/"Der vorliegende Sachverhalt stellt sich damit als außergewöhnlich
dar, denn der Antragsteller steht bei fehlender Bewilligung von
Leistungen durch die Antragsgegnerin vor der Schwierigkeit, seine trotz
Ausbildungsvergütung vorhandene Bedarfslücke zu schließen. Es handelt
sich dabei aber gerade nicht um das typische Problem aller
Auszubildenden, die eine nicht bedarfsdeckende Ausbildungsförderung
erhalten, weil der Antragsteller im Hinblick auf seinen
aufenthaltsrechtlichen Status, der ihm aufgrund der lediglich erteilten
Duldung, mit Ausnahme der begonnenen Berufsausbildung, eine
Erwerbstätigkeit und Arbeitsaufnahme nicht gestattet, ohne eine solche
mögliche Nebenbeschäftigung aus eigener Kraft gerade nicht in der Lage
ist, seinen Lebensunterhalt allein von der Ausbildungsvergütung von
Euro 338,- monatlich zu bestreiten. Dies hätte damit absehbar zur
Folge, dass er die Berufsausbildung ggfs. abbrechen müsste, um dann
allerdings wieder volle Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylblG zu
beanspruchen, solange sein aufenthaltsrechtlicher Status dies zulässt.
Demensprechend sieht die Weisungslage der Antragsgegnerin auch vor,
einen Härtefall ggfs. anzunehmen, bei Personen, für deren soziale
Integration bereits öffentliche Mittel aufgewandt wurden, wenn die
Verweigerung einer Hilfe zum Lebensunterhalt zum Zwecke der Ausbildung
dem mit dem Einsatz der öffentlichen Mittel verfolgten Ziel
zuwiderliefe (vgl. Konkretisierung zu § //22
<http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/22.html>//SGB XII vom 01.01.2005
(Gz.: SI 24/111.20-3-1-13 –
http://www.hamburg.de/basfi/kr-sgbxii-kap02-22/). Hierbei ist zu auch
berücksichtigen, dass es sich bei dem Antragsteller um einen ehemals
unbegleiteten minderjährigen Flüchtling handelt, welcher im Jahre 2013
nach Deutschland eingereist ist, hier bereits die Schule mit einem
Hauptschulabschluss erfolgreich absolviert hat und die jetzt begonnene
Berufsausbildung damit für den Antragsteller einen entscheidenden
weiteren Meilenstein zur auch allgemeinpolitisch wünschenswerten
Integration darstellt, welche durch die Nichtbewilligung der
beantragten Leistungen in jedem Maß gefährdet erscheint, so dass im
Ergebnis die Annahme eines Härtefalles i.S. des § //22
<http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/22.html>//Abs. 1 Satz 2 SGB XII
gerechtfertigt erscheint."/
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 26 Jan 2017 00:51:40 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] BAMF: Afghan*innen hatten 2016 "hohe
Bleibeperspektive": Wann kommt die Öffnung der Integrationskurse?
*BAMF bestätigt: Afghanische Asylsuchende haben hohe
Bleibeperspektive! Wann kommt die Öffnung der Integrationskurse?
(Und der berufsbezogenen Deutschsprachförderung? Und der frühzeitigen
Arbeitsförderung? Und der Ausbildungsförderung?)
*
"Was heißt gute Bleibeperspektive?", fragt das BAMF in seinen FAQs
<http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/IntegrationskurseAsylbewerbe…>
zum Integrationskurs. Und gibt sich prompt selbst die Antwort:
*"Menschen, die aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von über 50
Prozent kommen, haben eine gute Bleibeperspektive."*
Sehen wir mal einen Moment davon ab, dass die mathematische Messung der
"Bleibeperspektive" anhand der statistischen Schutzquote im
Asylverfahren im besten Fall eine denkbar ungeeignete Methode zu
Interpretation eines unbestimmten Rechtsbegriffs, im schlechtesten Fall
völliger Unfug ist. Sondern halten wir uns an die BAMF-Definition (die
mittlerweile offenbar auch von der BA übernommen worden ist). Wer hat
denn nun als noch nicht anerkannter Asylsuchender Zugang zum
Integrationskurs? Das BAMF schreibt: *"**2016 trifft dies auf die
Herkunftsländer Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia zu."* Soweit so
bekannt. Und weiter: *"**Welche Herkunftsländer das Kriterium
Schutzquote (>/= 50 %) erfüllen, wird halbjährlich festgelegt."*
Ein Blick in die neue Asylstatistik für 2016
<http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/…>
zeigt folgendes Bild: *
*
Die BAMF-Statistik zeigt: Im gesamten Jahr 2016 betrug die Schutzquote
afghanischer Asylantragsteller*innen *55,8 Prozent*. Das heißt: Nach
der BAMF-internen Logik haben Afghanin*innen eindeutig eine gute
Bleibeperspektive und müssten nun auch schon während des Asylverfahrens
in die Integrationskurse zugelassen werden - wenn das BAMF denn seinen
selbst aufgestellten Kriterien treu bleiben würde.
Dasselbe gilt für die berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung nach § 45a
AufenthG. Da zudem die Bundesagentur für Arbeit absurderweise die
formalistische Defintion des BAMF ebenfalls übernommen hat, würde dies
auch für die frühzeitige Arbeitsförderung in den ersten Monaten nach §
131 SGB III sowie für Ausbildungsförderung nach § 132 Abs. 1 SGB III
gelten.
Mir ist bislang nicht zu Ohren gekommen, dass afghanische Asylsuchende
nun zum Integrationskurs zugelassen würden. Aber: Es würde sich sicher
lohnen, jetzt Anträge auf Zulassung zu stellen und bei einer Ablehnung
beim Verwaltungsgericht zu klagen. Dasselbe gilt erst Recht (übrigens
nicht nur für Afghan*innen) bei einer Ablehnung von
Ausbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Es wird Zeit, dass das absurde Konzept der gewahrsagten
Bleibeperspektive wieder abgeschafft wird! Es muss darum gehen, allen
Menschen frühestmögliche Teilhabe zu ermöglichen - statt sie nach
fragwürdigen Kriterien in "gute" und "schlechte" Schubladen zu
sortieren. Die ideologische Konstruktion der "Bleibeperspektive" ist in
erster Linie ein politisches Instrument zur gezielten Verhinderung von
Teilhabe und zur Exklusion bestimmter Flüchtlingsgruppen. Der Begriff
"Bleibeperspektive" sollte in diesem Sinne schnellstens aus unserem
Wortschatz gestrichen werden!
Liebe Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Tue, 24 Jan 2017 08:59:04 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Übersichten zur Höhe von SGB II, SGB XII,
AsylbLG
Liebe Kolleg*innen,
ein paar Übersichten zur Höhe von Leistungen der Existenzsicherung seit
1.1.2017:
* Eine Übersicht zur Höhe der Regelbedarfe und Mehrbedarfe im*SGB II*
(gleiche Höhen gelten für Leistungen nach *SGB XII und
Analogleistungen nach § 2 AsylbLG*) für 2017:
http://www.harald-thome.de/media/files/BA-Eckwerte-2017.pdf
* Eine Zusammenstellung, wie sich die Regelbedarfe nach einzelnen
Abteilungen für bestimmte Bedarfe zusammensetzen (wichtig z. B. zur
Prüfung der neuen gekürzten "Überbrückungsleistungen" für bestimmte
nichterwerbstätige Unionsbürger*innen; hierzu folgt in Kürze eine
ausführliche Arbeitshilfe):
http://www.harald-thome.de/media/files/Aufteilung-Regelbedarf-2017.pdf
* Eine Übersicht zur Höhe und Aufteilung der Regelbedarfe in den
*Grundleistungen nach § 3 AsylbLG*. Diese gelten bis auf weiteres in
Höhe wie 2016 weiter, bis nach Einigung im Vermittlungsausschuss
eine Neuregelung in Kraft treten wird:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_Betraege_170316.pdf
Bei der Gelegenheit noch drei Praxistipps:
* Umfassende Infos zum AsylbLG und anderen Rechtsgebieten des
Flüchtlings- / Migrationsrechts gibt es auf der Seite des Berliner
Flüchtlingsrats: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
* Umfassende Infos u. a. zum SGB II / SGB XII gibt es auf der Seite
des Wuppertaler Vereins tacheles e.V.:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
* Einen regelmäßigen Newsletter mit aktuellen Infos zum Recht der
Existenzsicherung, neuen Gerichtsurteilen, Möglichkeiten der
Rechtsdurchsetzung u. a. gibt es von Harald Thomé. Kann und sollte
mensch hier kostenlos abonnieren:
http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwalt…
Herzliche Grüße
Claudius
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Mon, 23 Jan 2017 16:04:45 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Spiegel: Abschiebung trotz Integration:
Bayern nimmt Firmen die Azubis weg
Abschiebung trotz Integration: Bayern nimmt Firmen die Azubis weg
*Ein Unternehmen findet nach langer Suche endlich einen Azubi, einen
Flüchtling - wenig später folgt der Abschiebebescheid. Das
Integrationsgesetz sollte solche Fälle vermeiden. Doch Bayern
unterläuft die Regelung.*
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/fluechtlinge-bayern-schiebt-azubi…
Lehrling aus Eritrea
(Archivbild)<http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bild-1130697-1097857.html>
DPA
Lehrling aus Eritrea (Archivbild)
Sonja Ziegltrums Gärtnerei ist eine Firma, wie es in Deutschland viele
gibt: Die Bayerische Blumenzentrale ist seit drei Generationen in
Familienbesitz, seit fast zwei Jahrzehnten expandiert sie ins Ausland,
nach Österreich, Ungarn und Rumänien. Und - auch das typisch - seit
vielen Jahren schon sucht das Unternehmen aus dem Münchner Umland
händeringend nach Auszubildenden. Rund um München wird es immer
schwieriger, Interessenten für den Beruf des Gärtners zu finden, sagt
Geschäftsführerin Ziegltrum.
Im vergangenen Jahr hätte sie gern sechs Azubis eingestellt. Gefunden
hat sie drei: einen Deutschen, zwei 2015 nach Deutschland geflüchtete
Pakistaner. Den Deutschen hat sie wieder entlassen, weil er "unsere
ohnehin schon gesenkten Standards nicht erfüllte", sagt Ziegltrum. Die
Pakistaner wird die Blumenzentrale nach dem Willen der bayerischen
Behörden in den kommenden Wochen allerdings auch wieder verlieren:
Beiden wurde Ende 2016 ein Abschiebebescheid zugestellt.
*Der falsche Flüchtling?*
Seit im Herbst 2015 die Fluchtbewegung nach Deutschland ihren Höhepunkt
erreichte, hat die Politik die Wirtschaftsverbände und Unternehmen
mehrfach in die Pflicht genommen. Eilig wurden Bündnisse
zusammengezimmert, die eine Einbindung von Flüchtlingen in den
Arbeitsmarkt <http://www.spiegel.de/thema/arbeitsmarkt/> beschleunigen
sollten. "Wir zusammen" heißt etwa eine Initiative der deutschen
Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammern wiederum haben 20
Millionen Euro in ein Programm namens "Ankommen in Deutschland"
gesteckt.
"Ausbildung ist die beste Integrationsmaßnahme", hat Bundeskanzlerin
Angela Merkel <http://www.spiegel.de/thema/angela_merkel/> (CDU) noch
im Dezember verkündet. Sie hat auch versprochen, Abhilfe zu schaffen,
"wo noch bürokratische Regelungen einem schnelleren Einstieg ins
Berufsleben im Weg stehen".
In der Praxis sieht das oft anders aus, wie sich an dem Schreiben
ablesen lässt, das der Betreiber eines kleinen Hotels an die
Handelskammer Aschaffenburg geschickt hat. Der Verfasser hat weite
Teile der E-Mail unterstrichen oder die Schrift gefettet, sein Unmut
ist groß. Es geht um einen jungen Mann aus Albanien. Das Hotel hat ihn
- auf Bitten von Wirtschaftsverbänden - eingestellt, um ihn zum Koch
auszubilden.
Doch daraus wurde nichts: "Nach erfolgreicher Absolvierung des ersten
Ausbildungsjahrs als Koch, inklusive staatlicher Förderung, wird Herr
C. heute nach Albanien abgeschoben", so steht es in dem Schreiben. Das
Hotel mag sich inzwischen nicht mehr öffentlich zu dem Fall äußern. Nur
so viel: Der angehende Koch sitze nun in Albanien. Seinem Arbeitgeber
habe der Fall nichts als bürokratische Scherereien eingebracht. Und: In
Zukunft sollten es die Wirtschaftsverbände doch bitte unterlassen, noch
einmal Werbung zu machen für mehr Einsatz bei der Integration von
Flüchtlingen.
*Der Rechtsruck verstimmt die Wirtschaft*
Vor der Bundestagswahl
<http://www.spiegel.de/thema/bundestagswahl_2017/> im Herbst setzen vor
allem die unionsgeführten Bundesländer auf demonstrative Härte in der
Flüchtlingsfrage. Sie folgen dabei auch der Überzeugung, CDU und CSU
dürften gerade vor der Bundestagswahl im Herbst den rechten Rand nicht
allein der AfD überlassen.
Das Problem ist, dass der neue Kurs dem alten in Teilen diametral
entgegensteht. Bayern etwa hatte sich im Oktober 2015 gemeinsam mit den
Verbänden der Wirtschaft im Rahmen eines Integrationspakts
verpflichtet, bis 2019 rund 60.000 Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu
integrieren.
Vor allem bei Handwerksbetrieben ist die Bereitschaft dazu hoch: Die
Anforderungen der Firmen an das Bildungsniveau der Bewerber sind
vergleichsweise niedrig, und die Branche sucht händeringend nach
Nachwuchs. Bundesweit blieben dort allein 2016 20.000 Ausbildungsplätze
unbesetzt.Prozent13,627,218,218,122,417,429,821,630,327,023,953,126,048,531,526,039,046,827,121,644,624,746,126,314,920,426,618,516,315,017,422,011,742,517,827,09,18,413,88,235,2HochschuleGymnasiumMittelschulenGrundschuleKeine
formelle SchulbildungSonstigeDurchschnitt aller
HerkunftsländerSyrienAlbanienKosovoIrakAfghanistanEritreaSerbienPakistanMazedonienIran020406080100
Quelle: BAMF-"SoKo"-Datenbank, 3. Februar 2016; insgesamt 222.062
Fälle, davon 174.155 aus den einzeln aufgeführten Ländern;
Verwaltungsstatistik auf Basis freiwilliger Angaben bei der
Antragstellung
Die härtere Gangart widerspricht auch dem, worauf sich die Große
Koalition eigentlich gerade erst verständigt hatte: das neue
Integrationsgesetz. Es sollte Flüchtlingen den Weg in die Lehre
deutlich erleichtern.
Vorher war es so: Behörden konnten nach eigenem Ermessen Flüchtlingen
unter 21 Jahren eine Duldung für drei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre
Beschäftigung (3+2-Regelung) genehmigen. Ausschlusskriterium: eine
Einreise aus einem "sicheren Herkunftsland" - dazu zählen die Behörden
Afghanistan <http://www.spiegel.de/thema/afghanistan/>, Pakistan
<http://www.spiegel.de/thema/pakistan/> oder Albanien.
Seit August nun gilt: Antragsteller sollten grundsätzlich einen
Rechtsanspruch haben auf die 3+2-Duldung. Die Altersgrenze von 21
Jahren ist im Sommer weggefallen. Ein "sicheres Herkunftsland" soll nur
noch dann ein Ausschlusskriterium sein, sofern der Flüchtling nach
September 2015 bereits erfolglos einen Antrag auf Asyl gestellt hat.
Berlin war stolz auf das neue Gesetz. "Wir schaffen Rechtssicherheit
für Geduldete und Ausbildungsbetriebe", verkündete der
Koalitionsausschuss von Union und SPD. Doch mit der Sicherheit war es
nicht weit her, jedenfalls in Bayern. Am 6. August 2016 trat das neue
Integrationsgesetz samt 3+2-Regelung in Kraft. Vier Wochen später
verschickte Bayerns Innenministerium per Mail "Vollzugshinweise" an die
Ausländerbehörden des Freistaats. Das Schreiben war eine Anleitung, wie
die neue Regelung unter Ausnutzung eines Schlupflochs in ihr Gegenteil
umzudrehen sei: eine deutlich restriktivere Praxis.
Das Schlupfloch sieht so aus: Bei den Verhandlungen zum
Integrationsgesetz wurde zur 3+2-Regelung ein Nachsatz eingefügt. In
Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes steht nun: Die Duldung "ist zu
erteilen, [...] wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht
bevorstehen". Dieser Zusatz war ursprünglich gedacht für Extremfälle:
Taucht kurz vor dem bereits gebuchten Abschiebeflug ein
Ausbildungsvertrag auf, soll das die Abschiebung nicht verhindern.
Bayerns Behörden interpretieren den Zusatz aber viel weiter: eine
"konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung" liege bereits vor, wenn
das Amt den Antragsteller aufgefordert habe, einen Pass zu beantragen.
Das betrifft aber sehr viele Flüchtlinge, die vor oder nach der
Einreise ihre Ausweispapiere wegwerfen - aus Angst vor einer direkten
Abschiebung.
*Vorbild Bayern?*
Die Wirtschaftsverbände sind irritiert. Die Industrie- und
Handelskammern in Bayern fürchten um das Ziel, bis zum Jahr 2019 60.000
Flüchtlinge in Ausbildung zu nehmen. Viele Unternehmen seien
frustriert, weil die Behörden Zusagen wieder zurückziehen, heißt es bei
der IHK. "Genau diese Sicherheit brauchen die Unternehmen aber für ihr
Engagement bei der Integration. Die 3+2-Regelung sollte bundesweit
einheitlich, transparent und unbürokratisch angewendet werden", mahnt
Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen
Industrie- und Handelskammertags.
Offenbar wünscht sich Bayerns Landesregierung, ihr Unterlaufen der
3+2-Duldung von Auszubildenden möge bundesweit Schule machen. So hat es
zumindest Norbert Scharbach (SPD), Abteilungsleiter im Innenministerium
von Schleswig-Holstein, berichtet: Der Freistaat habe beim
Bundesinnenministerium
<http://www.spiegel.de/thema/bundesinnenministerium/> für seine
restriktive Praxis Werbung gemacht. Ein entsprechendes Schreiben sei in
Kopie an alle Landesregierungen verschickt worden.
Sonja Ziegltrum von der Bayerischen Blumenzentrale ist enttäuscht. Als
Vorsitzende eines Regionalausschusses der IHK hat sie sich bei anderen
Unternehmern starkgemacht für den Integrationspakt. Ihr schien das eine
gute Sache: Flüchtlinge bekommen eine Chance, Betriebe lange gesuchte
Lehrlinge und der Staat erhalte Unterstützung bei der Bewältigung der
Flüchtlingskrise.
Inzwischen habe sie allerdings den Eindruck, "dass arbeitende
Flüchtlinge eher abgeschoben werden, weil sie für die Behörde leichter
zu greifen sind", sagt Ziegltrum. Sie hat ihren beiden Auszubildenden
aus Pakistan einen Anwalt besorgt, der Klage eingereicht hat gegen den
Abschiebebescheid. "Hätten wir das nicht getan, wären sie
wahrscheinlich schon gar nicht mehr hier", sagt Ziegltrum. Und ihre
Gärtnerei müsste schon wieder auf die Suche gehen nach Auszubildenden.
/*Zusammengefasst:* Seit 6. August 2016 ist das neue Integrationsgesetz
in Kraft. Flüchtlinge haben demnach Anspruch auf bis zu fünf Jahre
Duldung, sofern sie einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Für viele
Handwerks- und Gastronomiebetriebe ist das interessant, weil sie seit
Jahren zu wenige Azubis finden. Weil die CSU der AfD vor der
Bundestagswahl nicht den rechten Rand überlassen will, unterläuft
Bayern die neue Regelung. Vielen Auszubildenden droht die Abschiebung,
Firmen und Wirtschaftsverbände sind verärgert. /
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 20:49:52 +0100
Von: Claudius Voigt <voigt(a)ggua.de>
An: liste-muensterland(a)asyl.org
Betreff: [liste-muensterland] Fwd: PM FR NRW: Sammelabschiebung
Afghanistan am 24.01.2017
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: PM FR NRW: Sammelabschiebung Afghanistan am 24.01.2017
Datum: Thu, 19 Jan 2017 17:47:49 +0100
Von: Kirsten Eichler <eichler(a)ggua.de>
An: 'GGUA Team' <team(a)ggua.de>
ZK...
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: PM: Sammelabschiebung Afghanistan am 24.01.2017
Datum: Thu, 19 Jan 2017 17:44:55 +0100
Von: naujoks <naujoks(a)frnrw.de>
An: info(a)frnrw.de
Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Bochum, den 19.01.2017
*Pressemitteilung 01/2017*
**
*_Sammelabschiebung nach Afghanistan am 24.01. erneut mit
NRW-Beteiligung?_**__*
/Flüchtlingsrat NRW fordert sofortigen Abschiebungsstopp/
Nach einem Bericht für den heutigen Innenausschuss ist die
Landesregierung gewillt, sich auch an zukünftigen Sammelabschiebungen
nach Afghanistan zu beteiligen. Bereits von der ersten
Sammelabschiebung am 14. Dezember 2016 waren 10 Personen aus NRW
betroffen. Die nächste Sammelabschiebung ist für den 24. Januar 2017
geplant.
Nach Bekanntwerden eines neuen UNHCR-Berichtes zur Sicherheitslage in
Afghanistan, der u.a. deutlich macht, dass „das gesamte Staatsgebiet
Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne
des Art. 15c der EU-Qualifikationsrichtlinie betroffen“ ist, hatte der
Flüchtlingsrat NRW mit einem Offenen Brief vom 12. Januar 2017 an
Innenminister Jäger appelliert, einen sofortigen landesweiten
Abschiebungsstopp zu erlassen und sich Initiative der
schleswig-holsteinischen Landesregierung für einen bundesweiten
Abschiebungsstopp anzuschließen.
„Die Landesregierung sollte sich zudem dafür einsetzen, dass die
Verfahren abgelehnter Asylsuchender aus Afghanistan wieder aufgenommen
und unter Zuerkennung subsidiären Schutzes neu beschieden werden“,
meint Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
NRW will laut dem genannten Innenausschussbericht jedoch weiter
abschieben und abwarten, „inwieweit die Lageeinschätzung des UNHCR vom
22. Dezember Auswirkungen auf eine Veränderung der Anerkennung des
Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender durch das BAMF hat.“ „Genau
umgekehrt muss es sein“, kommentiert Naujoks. „Um nicht durch eine
Abschiebung Menschenleben zu gefährden, müssen die Erkenntnisse aus dem
UNHCR-Bericht zur Sicherheitslage in Afghanistan sofort berücksichtigt
und in Form eines Abschiebungsstopps umgesetzt werden.“
Abschiebungen nach Afghanistan sind aus humanitären Gesichtspunkten
nicht zu verantworten. Bundesweit werden deshalb am 11. Februar
Menschen für einen Abschiebungsstopp demonstrieren – auch in
Düsseldorf. Weitere Informationen hierzu folgen in Kürze.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir unter der angegebenen
Telefonnummer gerne zur Verfügung.
*gez. Birgit Naujoks*, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
Birgit Naujoks
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
fon 0234 / 587315 - 60
fax: 0234 / 587315 - 75
mail: naujoks(a)frnrw.de <mailto:naujoks@frnrw.de>
Twitter: http://twitter.com/FRNRW
Facebook: http://de-de.facebook.com/FluechtlingsratNRW
Web: http://www.frnrw.de <http://www.frnrw.de/>
--
Claudius Voigt
Projekt Q - Büro für Qualifizierung der Flüchtlings- und
Migrationsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) Hafenstraße 3-5
48153 Münster
Fon: 0251 14486-26
Mob: 01578 0497423
Fax: 0251 14486-20
voigt(a)ggua.de
www.ggua.dewww.einwanderer.net
Das Projekt Q wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für
Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK).
Das Projekt Q ist Teilprojekt im IQ Netzwerk Niedersachsen. Das
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. In
Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die GGUA Flüchtlingshilfe ist Mitglied im Paritätischen
Wohlfahrtsverband (DPWV).
Falls Sie im Bereich der Flüchtlingsarbeit in NRW auf dem Laufenden
bleiben wollen - hier können Sie sich in die "Infoliste Münsterland"
eintragen: http://www.ggua.de/ggua/fuer-den-newsletter-anmelden/
---
Diese E-Mail wurde von Avast Antivirus-Software auf Viren geprüft.
https://www.avast.com/antivirus
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
_______________________________________________
liste-muensterland mailing list
liste-muensterland(a)asyl.org
http://www.asyl.org/mailman/listinfo/liste-muensterland
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 09:26:48 +0000
Von: "Reller, Horst" <Horst.Reller(a)neue-arbeit-essen.de>
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt]
Arbeit für Flüchtlinge
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 149 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: Horst.Reller(a)neue-arbeit-essen.de
------------------------------------------------------------
Hallo Frau Martens,
schauen Sie doch bitte mal hier:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/faq-arbei…
Dort sind alle Fragen zur Arbeitsaufnahme verständlich erklärt.
Arbeit der Diakonie Essen gGmbH
Horst Reller
Erwerbslosenberatung
Königgrätzstr.12, 45138 Essen
Tel. 0201 28038-25
E-Mail:
horst.reller(a)neue-arbeit-essen.de<mailto:horst.reller@neue-arbeit-essen.de>
[mais]
Von: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Andrea-Cora
Walther
Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2017 09:48
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de>
Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 149 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
andrea-cora(a)stb-cora.de<mailto:andrea-cora@stb-cora.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fAW%3a_%3d5Bfluchtfragen%3d5D_%3d5B%23HNvt%3d5D_Arbei%3f%3d>
menschen, die asylbewerberleistungen bekommen,
dürfen „arbeitsgelegenheiten“ wahrnehmen
ähnlich 1-euro-job
muss von der sammelunterkunftsleitung relativ formlos
bescheinigt werden und wird dann mit den asylbewerberleistungen
zusammen ausgezahlt
allerdings bekommen diese nicht mehr 1,05 /stde
sondern nur 0,80 / stde
auch das ein segen des integrationsgesetzes,
das davon ausgeht, dass ein geflüchteter sich desto besser
integriert je weniger er bekommt ………
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
steuerberaterin andrea-cora walther
mail to:
andrea-cora(a)stb-cora.de<mailto:andrea-cora@stb-cora.de>
fon: 0049-(0)208-801054
fax: 0049-(0)208-855984
post: elsa brändström straße 66
d-46045 oberhausen
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Von:
fluchtfragen(a)unperfekthaus.de<mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de>
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13
An: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de<mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de>
Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 149 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
katrin.martens(a)gmx.de<mailto:katrin.martens@gmx.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fArbeit_f%3dC3%3dBCr_Fl%3dC3%3dBCchtlinge%3f%3d>
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim
wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie
mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen
Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Katrin Martens
-- Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 149 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails. UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf,
Kneipe, Hotel Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City Tel.: 0201
84735-0, http://www.unperfekthaus.de Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So
8-23 Uhr 6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate Tolle
Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute. Selbst
Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich! Das UpH auf
Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus Zum Austragen aus der
Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz [:XE2,RZk]
-----------------------------------------------------------------------
NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
Am Krausen Bäumchen 132
45136 Essen
Tel. 0201 89413-0
Fax: 0201 89413-33
E-Mail: sekretariat(a)neue-arbeit-essen.de
Geschäftsführer: Michael Stelzner
Registergericht: Essen HRB 4515
Steuernummer: 112 / 5771 / 0192
Gerichtsstand: Essen
Vors. der Gesellschafterversammlung: Heiner Mausehund
------------------------------------------------------------------------
Diese Mail ist ausschließlich für den genannten Empfänger / die
genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält streng vertrauliche
Informationen. Jede Verbreitung des Inhalts, auch teilweise, ist
untersagt. Falls Sie diese Mail versehentlich erhielten, informieren
Sie bitte unverzüglich den Absender / die Absenderin und löschen Sie
diese Mail endgültig von jedem Rechner, auch von Ihrem Mailserver.
This mail contains strictly confidential information and is intended
only for the person to which it is addressed. Any dissemination, even
partly, is prohibited. If you receive this mail in error, please
contact the sender and delete this mail finally from your computer,
including your mailserver.
________________________________________
[:XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 10:37:29 +0000
Von: Sandra Haddad <s.haddad(a)awo-dortmund.de>
An: 149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: AW: [fluchtfragen] [#HNvt]
Arbeit für Flüchtlinge
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 149 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: s.haddad(a)awo-dortmund.de
------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Frau Martens,
wer mindestens 3 Monate als Geflüchteter/Asylsuchender in Deutschland
ist, darf sich eine Arbeit suchen, unabhängig von seinem
Asylverfahren/Aufenthalt. Allerdings ist die Aufnahme der Arbeit an
eine zuvor einzuholende Genehmigung der Agentur für Arbeit gebunden.
Diese ist bei der Ausländerbehörde für die jeweilige Arbeitsmöglichkeit
zu beantragen. Die Genehmigung, sofern sie erteilt wird, gilt dann nur
für die entsprechende Stelle und nicht allgemein. Das bedeutet, für
jede Tätigkeit (z.B. bei unterschiedlichen Arbeitgebern) muss eine
eigene Arbeitserlaubnis beantragt werden. Selbstständige Tätigkeit ist
nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sandra Haddad
AWO UB Dortmund
-Flüchtlingsberatung-
Blücherstr. 27
44147 Dortmund
T. +49 160 91 31 43 09
F. +49 231 9934 130
s.haddad(a)awo-dortmund.de<mailto:s.haddad@awo-dortmund.de>
http://www.awo-dortmund.de<http://www.awo-dortmund.de/>
AWO Unterbezirk Dortmund
Klosterstraße 8-10, 44135 Dortmund
Vorsitzende: Gerda Kieninger
Geschäftsführer: Andreas Gora
Mitglied der AWO Bezirk Westliches Westfalen e.V.
Vereinsregister: Amtsgericht Dortmund 1598
Von: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
[mailto:fluchtfragen@unperfekthaus.de] Im Auftrag von Katrin Martens
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 15:13
An: fluchtfragen(a)unperfekthaus.de
Betreff: [fluchtfragen] [#HNvt] Arbeit für Flüchtlinge
- Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst, dann
geht das an 149 Leser
- Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe an:
katrin.martens(a)gmx.de<mailto:katrin.martens@gmx.de?subject=Re%3a%20%20%3d%3fUTF-8%3fQ%3fArbeit_f%3dC3%3dBCr_Fl%3dC3%3dBCchtlinge%3f%3d>
Hallo zusammen,
ich würde gern wissen, ob Frauen, die in einem Übergangswohnheim
wohnen, stundenweise putzen gehen dürfen. Dürfen sie arbeiten, wenn sie
mindestens 15 Monate in Deutschland sind, auch wenn sie noch keinen
Aufenthaltstitel haben? Was muss man berücksichtigen? Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Katrin Martens
-- Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 149 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails. UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf,
Kneipe, Hotel Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City Tel.: 0201
84735-0, http://www.unperfekthaus.de Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So
8-23 Uhr 6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate Tolle
Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute. Selbst
Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich! Das UpH auf
Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus Zum Austragen aus der
Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz [:Xr7,Xr7]
[:XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860
Beginn der weitergeleiteten Nachricht:
Datum: Thu, 19 Jan 2017 09:57:42 +0000
Von: "Hegener, Ute" <Ute.Hegener(a)neue-arbeit-essen.de>
An: '149 Empfaenger in der Mailingliste fluchtfragen'
<fluchtfragen(a)unperfekthaus.de> Betreff: [fluchtfragen] Einladung
Ausstellungseröffnung "Ubiquités contrariées* - wörtlich:Zwiespältige
Allgegenwart"
------------------------------------------------------------
Dies ist eine Mailingliste. Wenn du auf "antworten" klickst,
dann geht das an 148 Leser
Falls du nur dem Absender schreiben willst, dann schreibe
an: Ute.Hegener(a)neue-arbeit-essen.de
------------------------------------------------------------
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in der letzten ZAG Flucht & Asyl
angekündigt, eröffnen wir unsere Ausstellung am Sonntag, 22.1.2017.
Über eine Weiterleitung der Nachricht würde ich mich sehr freuen.
Herzliche Grüße
Ute Hegener
Ubiquités contrariées* - *wörtlich: Zwiespältige Allgegenwart
Jérémie Setton, artist in residence
Ausstellungseröffnung am 22. Januar 2017, 12:30 Uhr ( ab 12.00 Uhr
Besichtigungen möglich)
Ort: Zentrum für Beschäftigung NEUE ARBEIT der Diakonie gGmbH,
Hofgebäude,
Langemarckstraße 28, 45141 Essen
Gemeinsam mit Menschen, die verschiedene Formen von Migration bis hin
zur Flucht erlebt haben, erarbeitet Jérémie Setton eine Ausstellung zum
individuellen Erinnern und Wahrnehmen, Reisen und Ankommen. Die ihm
anvertrauten Bilder erzählen Geschichten über das Erleben der
Gleichzeitigkeit von Gegenwart und Vergangenheit, Anwesenheit und
Abwesenheit. Beim Gang durch Installationen und Betrachten seiner
Videokunst, Erleben von Kunstboxen, stellt sich der Besucher irritiert
die Frage: Kann ich meiner Wahrnehmung trauen? Wie ist es möglich, dass
ich ein Teil der Präsentation werde, allein durch meine Bewegung im
Raum?
Das Konzept der Ausstellung lebt von den Gesprächen und Begegnungen der
letzten Wochen und versteht sich als work in progress. D.h. es handelt
sich nicht um eine einmalige Aktion des Künstlers, sondern es gibt die
Idee, das Konzept kontinuierlich weiter zu entwickeln, an anderen Orten
zu überarbeiten und zu präsentieren. Von daher enthält die Ausstellung
Impulse aus vorherigen Arbeiten in Frankreich (Marseille, Paris),
Vietnam (Ho Chi Minh City), Connecticut / USA und der Schweiz.
Jérémie Setton lebt und arbeitet in Marseille. Er hat an der Ecole
Supérieure d’Art d’Avignon studiert und im Rahmen seiner künstlerischen
Entwicklung mehrere Stipendien und Preise erhalten. Seit Jahren stellt
er sowohl national als auch international aus. Ein sehr wichtiger
Aspekt bei der Gestaltung der Objekte ist für ihn die punktgenaue
Beleuchtung einzelner Bilder oder Szenerien in seinen Arbeiten. Die
Wirkung von Licht und Schatten gestaltet einen Raum, in dem sich die
Wahrnehmung und Interpretation des Gesehenen durch die Bewegung des
Besuchers im Raum verändert und ihn dabei gleichzeitig emotional
berührt. Setton überwindet durch seine besondere Art der Zeichnung
die für die westliche Kunst oftmals typische dreidimensionale
Darstellung, in dem er die Objekte über den üblichen Rahmen
hinaustreten lässt. Dabei erzeugt er oftmals im Betrachter ein Gefühl,
Teil dieses Bildes bzw. der Installation zu werden.
Zur Einführung in das Werk von Jérémie Setton wird Dr. Hans-Jürgen
Lechtreck, Künstlerischer Koordinator und Stellvertretender Direktor
des Folkwang Museum Essen sprechen.
Zu näheren Informationen über den Künstler siehe:
Vita des Künstlers: http://www.jeremiesetton.com/biographie.html
Bisherige Arbeiten:
http://www.documentsdartistes.org/artistes/setton/repro.html
Das Projekt wird in Kooperation mit dem Deutsch-Französischen
Kulturzentrum Essen e.V., Brigittastraße 34, 45130 Essen, David Babin,
durchgeführt.
Doppelschirmherrschaft durch Oberbürgermeister der Stadt Essen, Herrn
Thomas Kufen und dem Französischen Konsul in Düsseldorf, Herrn Vincent
Xavier Joseph Muller.
Dauer der Ausstellung: 22. Januar – 28 .Februar 2017
Führungen:
In der Zeit vom 23. – 27.1.2017 sind Führungen durch die Ausstellung
mit Jérémie Setton persönlich möglich. Der Eintritt und Führungen sind
kostenlos.
Pressegespräche und Kontakte:
Es ist möglich, den Künstler – nach Absprache – bereits jetzt schon
während der Gestaltung der Ausstellung zu besuchen und kennenzulernen.
Ansprechpartner Presse: Michael Stelzner, Geschäftsführer
Ansprechpartnerin Ausstellung und Termingestaltung: Ute Hegener,
Interne Kommunikation
Kontaktdaten: NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH, Am Krausen Bäumchen
132, 45136 Essen,
Tel. 0201 89 413-14, E-Mail: ute.hegener(a)neue-arbeit-essen.de
-----------------------------------------------------------------------
NEUE ARBEIT der Diakonie Essen gGmbH
Am Krausen Bäumchen 132
45136 Essen
Tel. 0201 89413-0
Fax: 0201 89413-33
E-Mail: sekretariat(a)neue-arbeit-essen.de
Geschäftsführer: Michael Stelzner
Registergericht: Essen HRB 4515
Steuernummer: 112 / 5771 / 0192
Gerichtsstand: Essen
Vors. der Gesellschafterversammlung: Heiner Mausehund
------------------------------------------------------------------------
Diese Mail ist ausschließlich für den genannten Empfänger / die
genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält streng vertrauliche
Informationen. Jede Verbreitung des Inhalts, auch teilweise, ist
untersagt. Falls Sie diese Mail versehentlich erhielten, informieren
Sie bitte unverzüglich den Absender / die Absenderin und löschen Sie
diese Mail endgültig von jedem Rechner, auch von Ihrem Mailserver.
This mail contains strictly confidential information and is intended
only for the person to which it is addressed. Any dissemination, even
partly, is prohibited. If you receive this mail in error, please
contact the sender and delete this mail finally from your computer,
including your mailserver.
________________________________________
--
This email was Malware checked by UTM 9. http://www.sophos.com
--
Dies ist die Mailingliste, in der die Beteiligten des Projekts
http://www.unperfekthaus.de/projekte/fluchtfragen untereinander
kommunizieren können. Es sind 148 Teilnehmer in der Liste eingetragen.
Auch Interessenten haben die Möglichkeit, über diese Mailingliste
Kontakt mit allen Beteiligten aufzunehmen. Solche Anfragen bitte
einfach durch "Antworten" an die Liste beantworten und den Eintrag im
"Betreff" der Antwort-Mail unverändert lassen. Nur dann bekommen alle
anderen Beteiligten und auch der anfragende Interessent eine Kopie der
Antwort. Hinweis: Die UpH-Verwaltung ist automatisch auch Teilnehmer
dieser Mailingliste. Private Dinge also bitte nicht über diese
Mailingliste, sondern in privaten Mails.
UNPERFEKTHAUS - Künstlerdorf, Kneipe, Hotel
Friedrich-Ebert-Str. 18, 45127 Essen-City
Tel.: 0201 84735-0, http://www.unperfekthaus.de
Mo-Do 7-23Uhr, Fr&Sa 7-24Uhr, So 8-23 Uhr
6,90 Euro Eintritt inkl. alkfreier Getränkeflatrate
Tolle Büffets, Seminar- und Partyräume für Firmen und Privatleute.
Selbst Parties, bei denen jede(r) Essen mitbringt sind möglich!
Das UpH auf Facebook: http://facebook.com/unperfekthaus
Zum Austragen aus der Mailingliste bitte diesen Link aufrufen:
http://www.unperfekthaus.de/unsbmlgwhh-v5xs-s7v9-martinkesz
[:XqG]
Viele Grüße
Martin
--
Tel.: 0176/48310835
http://fluechtlingshilfe-hamm.dehttps://www.facebook.com/fluechtlingshilfeHammhttp://fluechtlingshilfe-hamm.de/data/_uploaded/file/Beitrittserklaerung.pdf
Spenden:
BIC: WELADED 1 HAM
IBAN: DE58410500950021224860